- 19.06.2008, 18:06:38
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Ökostromgesetz-Novelle passiert Wirtschaftsausschuss neuerlich G-F-B bekräftigen Kritik, S-V sehen große Fortschritte beim Ökostrom
Wien (PK) - Im Wirtschaftsausschuss stand nach dem
Rückverweisungsbeschluss des Nationalratsplenums neuerlich das Thema
Ökostrom auf der Tagesordnung. Unter der Leitung von Ausschussobmann
Reinhold Mitterlehner debattierten die Abgeordneten mit Minister
Martin Bartenstein einen umfangreichen Abänderungsantrag zur 2.
Ökostromgesetz-Novelle (562 d.B.). Der Antrag vereinigte die vom
Ausschuss (siehe PK-Meldung Nr. 467) schon beschlossenen Abänderungen
mit dem im Plenum vorgelegten S-V-Abänderungsantrag, der nur noch
formale Korrekturen enthielt. Während Abgeordnete der
Oppositionsparteien ihre Kritik an der Novelle erneuerten und die
vorgesehene Förderung erneuerbarer Energieträger als zu gering
bezeichneten, stellten die Vertreter der Koalitionsparteien und
Bundesminister Bartenstein den neuen - mit S-V-Mehrheit
verabschiedeten Gesetzentwurf - einmal mehr als großen Schritt in
Richtung Klimaschutz und Ausbau alternativer Stromproduktion dar.
Eine Ausschussfeststellung zielte auf rasche Befreiung sozial
schwacher Menschen von der Zählpunktepauschale. Das Kraft-Wärme-
Kopplungs-Gesetz (563 d.B.) empfahlen SP und VP in der Fassung eines
Abänderungsantrages, der die bisherige Rechtslage beim Abschluss
anhängiger Verfahren außer Streit stellte. Im weiteren Verlauf seiner
Sitzung "reparierte" der Ausschuss das Elektrizitäts-Wirtschafts-
Organisationsgesetz sowie das Ziviltechnikerkammergesetz nach
Einsprüchen des Verfassungsgerichtshofes und vertagte schließlich
einen Antrag der FPÖ für einen "Masterplan Bürokratieabbau".
Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) erneuerte die Kritik ihrer
Fraktion an der Ökostromgesetznovelle, mit der es ihrer Ansicht nach
weder möglich sei, die österreichischen Klimaschutzziele noch die
selbstgesteckten Ziele der Regierung bei der Erhöhung des
Ökostromanteils zu erreichen. Die Novelle bringe keine großen
Fortschritte gegenüber dem alten Gesetz, Photovoltaikanlagen würden
zu wenig gefördert und die Gesamtförderungssumme von 21 Mill. Euro
sei bei weitem nicht ausreichend.
Abgeordnete Karl Heinz Kopf (V) konnte die Ausführungen seiner
Vorrednerin nicht nachvollziehen. Schon bisher haben Steuerzahler und
Stromkonsumenten bei der Förderung des Ökostroms alljährlich 300
Mill. Euro in die Hand genommen und damit den Ökostromanteil seit
2002 von unter 1 % auf 8 % erhöht. Die Novelle werde es ermöglichen,
2 Mill. Tonnen CO2 einzusparen, sagte Kopf, der sich zur Verlängerung
der Abnahmegarantie für Ökostrom über die Förderungsperiode hinaus
und zur Befreiung sozial Schwacher von der Zählpunktpauschale
bekannte. Immerhin wird die Novelle zur Steigerung der Produktion von
Kleinwasserkraft sowie von Windkraftanlagen um jeweils 700 MW führen
und zusätzlich 100 MW von Biomasseanlagen bringen. Dazu komme die
Umstellung der Photovoltaik in eine Investmentförderung, die in der
Zukunft noch ausgebaut werden soll. Österreich sah Kopf bei der
Entwicklung erneuerbarer Energieträger gleich auf mit Deutschland.
Abgeordneter Hannes Bauer (S) schloss sich Kopf an und sprach die
Erwartung aus, die Ökostromgesetznovelle werde große Effekte auslösen
und einen bedeutenden Beitrag zur CO2-Reduktion bringen. Österreich
habe große Chancen, auf dem Gebiet alternativer Energietechnologien
die Marktführerschaft zu erlangen und viele Arbeitsplätze zu
schaffen. Das neue Gesetz sei ein hervorragendes Instrument für den
Klimaschutz, bringe mehr Sicherheit für die Produzenten und auch eine
Abfederung für sozial Schwache. Abgeordneter Bauer beantragte eine
Ausschussfeststellung, mit der die Netzbetreiber aufgefordert werden,
mit den Sozialämtern in einen Informationsaustausch über die
Abwicklung von Anträgen auf Befreiung von der Zählpunktpauschale
einzutreten. Diese Befreiung soll für Sozialhilfeempfänger,
Ausgleichszulagenempfänger sowie für Personen gelten, deren Einkommen
den geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Abgeordneter Bernhard Themessl (F) räumte ein, die Novelle stelle
eine Verbesserung dar, sie gehe ihm aber zu wenig weit und fördere
alternative Energien in zu geringem Ausmaß.
Ähnlich argumentierte auch Abgeordneter Veit Schalle (B): Mit der
Ökostromgesetznovelle könnten die selbst gesteckten Ziele der
Regierung bei der Steigerung der Öko-Stromproduktion nicht erreicht
werden. Vor allem die Fotovoltaik werde in zu geringem Ausmaß
gefördert.
Bundesminister Martin Bartenstein erinnerte Abgeordnete Lichtenecker
daran, die geplante Förderung der Fotovoltaik werde zu einer
Verfünffachung der Produktion von drei MW auf 16 MW führen. Insgesamt
werde der Ökostrom künftig in Milliardenhöhe gefördert werden. Sollte
die 21 Millionen-Grenze überschritten werden, werde dies eine
Evaluierung nach sich ziehen.
Die Förderung der energetischen Ablaugenutzung diene der Sicherung
tausender Arbeitsplätze etwa in Pöls, hielt der Minister fest. Mit
Abgeordnetem Bauer verständigte sich der Minister darauf, sich um
eine möglichst einfache Administration bei der Befreiung sozial
Schwacher von der Zielpunktpauschale zu bemühen. Dabei stellte
Bartenstein das Prinzip und die Finanzierung durch die Netzbetreiber
außer Streit.
Abgeordneten Hermann Schultes (V) informierte der Ressortleiter über
"grünes Licht" von Seiten der EU für den Rohstoffzuschlag für
Biogasanlagen.
VfGH verlangt eindeutiges ElWOG
Der Begriff "unterlagerte Netze", wie er im geltenden
Elektrizitätswirtschaftsgesetz verwendet wird, ist mehrdeutig und
verletzt das Bestimmtheitsgebot, diesem Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs vom 11. Oktober 2007 trägt ein
Änderungsentwurf (589 d.B.) Rechnung, der den Begriff "unterlagerte
Netze" durch den Begriff "funktional verbundenes Netz" ersetzt. Das
bisherige System bei der Zusammenfassung von Netzen unterschiedlicher
Eigentümer soll aber aufrecht bleiben. - Die Zustimmung erfolgte
einhellig.
Von Abgeordnetem Werner Kogler (G) auf Diskussionen über eine
Privatisierung der Verbundgesellschaft angesprochen, stellte
Bundesminister Bartenstein klar, er sei nicht für einen Rückzug des
Bundes auf 25 % und eine Aktie, machte aber darauf aufmerksam, dass
die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Wien und Tirol
einen Anteil von 25 % am Verbund halten, sodass der öffentliche
Anteil am Verbund über 80 % liege. Er trete für eine sinnvolle
Bündelung der öffentlichen Anteile am Verbund und für eine
Verschränkung von Verbund und Landesgesellschaften ein, sagte der
Minister.
Die Abgeordneten Peter Marizzi (S) und Franz Hörl (V) bezeichneten
das Thema Eigentumsverhältnisse bei der Wasserkraft unisono für
sensibel und sprachen sich nachdrücklich für öffentliches Eigentum an
der Verbundgesellschaft aus.
Abgeordnetem Veit Schalle (B) kündigte der Wirtschaftminister eine
weitere Senkung der Netzkosten an. Hinsichtlich des von der EU
ursprünglich geforderten eigentumsrechtlichen Unbundling teilte
Bartenstein mit, dass sich Österreich gemeinsam mit Deutschland und
Frankreich - vorbehaltlich der Entscheidung des EU-Parlaments -
zugunsten eines dritten Weges durchgesetzt habe. Österreich konnte
nachweisen, dass das "Legal Unbundling" gegenüber dem
eigentumsrechtlichen Unbundling keine Nachteile, sondern Vorteile
bringe. Er sei gegen Enteignungen per Gesetz, merkte der Minister
pointiert an.
Der Stromverbrauch steige derzeit zwischen 1,6 % und 2 % pro Jahr,
teilte der Minister weiters mit, ein Verbrauchszuwachs, der durch den
Einsatz erneuerbarer Energieträger nicht wettgemacht werden könne.
Verfassungskonforme Reparatur des Ziviltechnikerkammergesetzes
Mit einem gemeinsamen Antrag zur Änderung des
Ziviltechnikerkammergesetzes (812/A) reagierten die Abgeordneten
Reinhold Mitterlehner (V) und Hannes Bauer (S) auf die Aufhebung von
Bestimmungen für die Pensionserhöhung durch den
Verfassungsgerichtshof und erzielten eine S-V-G-B-Mehrheit. Der
Kammertag soll auf Empfehlung des Kuratoriums und unter
Berücksichtigung versicherungsmathematischer Grundsätze auch eine
niedrigere Anpassung des Mitgliedsbeitrags vorsehen können, als es
die derzeitige Regelung - die grundsätzlich beibehalten werden soll -
vorschreibt.
Bundesminister Martin Bartenstein erläuterte die Erhöhung des
Determinierungsgrades im Gesetz auf Verlangen des VfgH und
beantwortete Detailfragen der Abgeordneten Veit Schalle (B) und
Bernhard Themessl (F).
FPÖ-Antrag für Masterplan zum Bürokratieabbau vertagt
In seinem Antrag 688/A(E) forderte FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger
die Bundesregierung zur Ausarbeitung eines Masterplans zum
Bürokratieabbau nach niederländischem Vorbild auf. Die Antragsteller
wollen 50 % der Verwaltungskosten der Betriebe einsparen und erinnern
die Bundesregierung an ihre Absicht, durch Nicht-Nachbesetzung von
Pensionierungen 90 Mill. Euro und 25 % der Verwaltungskosten für
Unternehmer bis 2010 einzusparen. Angesichts der schlechten
internationalen Vergleichsposition Österreichs bei den
Verwaltungskosten sei dieses Ziel zu tief gesteckt. Österreich sollte
die Verwaltungskosten nicht nur auf den EU-Durchschnitt senken,
sondern auf 2,3 % des BIP halbieren, verlangt die FPÖ.
Abgeordneter Konrad Steindl (V) hielt es für schwierig, die
Verwaltungskosten von Unternehmen angesichts der zahlreichen Aufgaben
in den Bereichen Umweltschutz, Datenschutz, Sicherheit und bei der
Lohnverrechnung um 50 % zu senken. Er beantragte eine - mit S-V-
Mehrheit beschlossene - Vertagung des Antrags und bezeichnete das
geltende Ziel einer Senkung um 25 % bereits als "sehr ambitioniert".
Abgeordneter Bruno Rossmann (G) hielt es für durchaus sinnvoll, eine
Senkung der Verwaltungskosten um 50 % anzustreben, sofern man dabei
nicht nur eine Kostensenkung ins Auge fasse, sondern den jeweiligen
Nutzen administrativer Maßnahmen berücksichtige, sei es bei der
Einhaltung von Umwelt- und Konsumentenschutzstandards, sei es bei der
Erhebung statistischer Daten oder bei der Einhebung von Steuern.
(Schluss)
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