• 18.06.2008, 10:39:31
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ARBÖ: Die 15 wichtigsten Dokumente für die Fahrt in den Urlaub

Schon jetzt erste Vorbereitungen für Fahrt in den Sommerurlaub - Rechtsschutzpaket darf im Urlaubs-Gepäck nicht fehlen - ARBÖ-Dokumenten-Checkliste

Wien (OTS) - Wer eine Fahrt in den Urlaub anstrebt sollte sich
über manche Papiere und Dokumente schon jetzt Gedanken machen. Noch
ist es nicht soweit, aber schon nächste Woche Freitag machen sich
Tausende am Weg in den Urlaub. "Es braucht schon ein paar Tage bis
man die wichtigsten Dokumente beisammen hat", ist ARBÖ-Experte Thomas
Woitsch überzeugt. Darum sollte man sich schon jetzt darum kümmern.

Der ARBÖ rechnet diesen Sommer mit einer Zunahme der
Verkehrsstrafen aus dem Ausland, da eine grenzüberschreitende
Strafverfolgung ab einem Betrag von 70,- Euro seit dem Frühjahr in
Kraft getreten ist. Das kann nach dem Urlaub für böse Überraschungen
bei den Autofahrern sorgen. Nicht immer muss eine Anzeige
gerechtfertigt sein - um dem vorzubeugen sollte man eine
Rechtsschutzversicherung abschließen, empfiehlt der ARBÖ.

Der ARBÖ hat die 15 wichtigsten Dokumente in einer Checkliste
zusammengefasst:

* Reisepass: Jeder Reisende sollte sich erkundigen, ob ein Reisepass
im jeweiligen Land erforderlich ist und ob er gültig sein muss, oder
abgelaufen sein darf. Achtung: Bei Flugreisen nach Italien wird
besonders Wert auf die Gültigkeit des Reisepasses gelegt. Sind Kinder
im Pass eines Elternteiles mit eingetragen, so muss die Person bei
der die Kinder vermerkt sind ungedingt mitfahren. Fährt das
Elternteil nicht mit, so benötigt das Kind einen eigenen Reisepass.
Infos unter
http://www.bmi.gv.at/reisepass/                                                   


* E-Card: Die E-Card gilt nicht nur in Österreich, sondern auch im
Ausland. In allen EU/EWR-Staaten und in der Schweiz hat die E-Card
Gültigkeit. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische
Krankenversicherungskarte, die als Anspruchsnachweis für Leistungen
in den EWR-Staaten und in der Schweiz
gilt.                                                                                                                                                                                                                                                                


* ARBÖ-Mitgliedschaft: Eine ARBÖ-Mitgliedschaft zahlt sich in vielen
Fällen aus - nicht nur bei Pannen. Als Mitglied profitiert man von
einer Vielzahl an Vorteilen, die weit über die bekannten technischen
Dienstleistungen und Services des ARBÖ hinaus gehen. Die
Mitgliedschaft kostet derzeit nur die Hälfte und kann um 33,75 Euro
in jedem Prüfzentrum abgeschlossen werden. ARBÖ-Mitglieder
profitieren zu Urlaubsbeginn auch von der ARBÖ-Mastercard, mit der
man bei jeder Avanti-Tankstelle Österreichweit um 3 Cent pro Liter
weniger tankt - ideal vor jeder Reise. 

* ARBÖ-Sicherheitspass: Wer ARBÖ-Mitglied ist sollte auf den
Sicherheitspass nicht vergessen. Er bietet umfangreichen Schutz für
die ganze Familie und für das Fahrzeug und ist somit ein
unerlässlicher Reisebegleiter. Die Krankenrückholung, Pannenhilfe und
Abschleppung im Ausland, sowie die Fahrzeugrückholung sind nur einige
der Leistungen des ARBÖ-Sicherheitspasses, der in Österreich, in
Europa, den Mittelmeer-Anrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln,
Madeira und den Azoren Gültigkeit hat. Er kostet 33,-
Euro.                                            

* ARBÖ-Rechtsschutzpaket: Jeder, der mit dem Auto ins Ausland fährt
sollte auf einen Rechtsschutz nicht verzichten. Ein Rechtsschutz ist
dafür unbedingt notwendig um alle Kosten die bei einem Verfahren
anfallen versichert zu haben. Das ARBÖ-Rechtsschutzpaket bietet eine
Deckung von bis zu 120.000 Euro - auch im Ausland - und kostet 60,-
Euro.                                                                                                                                                                                                                         

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 

* ARBÖ-Auslandsreise-Krankenversicherung: Die
ARBÖ-Auslandsreise-Krankenversicherung der Wiener Städtischen bietet
speziell für alle Reiseschutz, die über Europa hinaus Urlaub machen.
Bis zu 62 Tagen pro Jahr ist man damit bei Unfall oder Krankheit
weltweit geschützt. Die Einzelversicherung kostet für ein Jahr 17,40
Euro, die Familienversicherung kostet 34,80 Euro. ARBÖ-Mitglieder mit
Sicherheitspass zahlen für die Familienversicherung lediglich 17,40
Euro.                                                                                                    


* Stornoversicherung: Grundsätzlich sollte jeder eine
Stornoversicherung abschließen um bei Erkrankung vor Reiseantritt
nicht den vollen Betrag zahlen zu
müssen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                


* ARBÖ-Reise-Kasko-Versicherung: Gerade diejenigen, die den Schutz
des eigenen Fahrzeuges während des Urlaubes ausdehnen wollen, sollten
eine Reise-Kasko-Versicherung beim ARBÖ abschließen. Sie schützt
unter anderem bei Unfall, Parkschäden, Diebstahl, Raub oder
unbefugten Gebrauch, Dachlawinen und Kollision mit
Tieren.                                                                                                                                                                                                                                                 


* Vollmacht: Wer mit einem geborgtem Fahrzeug ins Ausland fährt
sollte in jedem Fall zum Zulassungsschein eine Vollmacht mit auf die
Reise nehmen. Vordrucke dieser Vollmachten sind kostenlos in allen
ARBÖ-Dienststellen
erhältlich.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           


* Umweltplakette Deutschland: Jeder, der in eine Umweltzone in
Deutschland einfährt muss eine Plakette haben. Der ARBÖ empfiehlt
nach der Einreise in Deutschland zu einer Werkstatt der jeweiligen
Marke zu fahren, da oft nur dort die entsprechenden Unterlagen
vorliegen, die eine Eingruppierung in die richtige Emissionsklasse
und damit die Bestimmung der auszustellenden Umweltplakette erlaubt.
Infos unter:
http://www.umwelt-plakette.de                                                                                                                            


* Führerschein-Übersetzung: Der ARBÖ empfiehlt für einige
Destinationen, vor allem für Ost-Europa eine Führerschein
Übersetzung. Diese ist in jedem größeren Prüfzentrum zu erhalten und
ist für Mitglieder des ARBÖ kostenlos. Nicht-Mitglieder kostet die
Übersetzung 7,50
Euro.                                                                                                                                                                                                                                                                                               


* Carnet de Passage: Für Nordafrika oder Asiatische
Reisedestinationen sollte man für das Fahrzeug ein Carnet de Passage
abschließen. Allerdings muss man hier der Wert des Fahrzeuges mit
einer Bankgarantie abgedeckt sein. Beim ARBÖ kann man dieses Carnet
ebenfalls beantragen. Das kostet 218,02 Euro. ARBÖ-Mitglieder zahlen
dafür nur 138,08
Euro.                                                                                                                                                                                                                       


* §57a-Pickerl: Grundsätzlich ist eine Reise mit einem abgelaufenen
Pickerl im Überziehungszeitraum nicht empfehlenswert. Ungarn hat
bereits die Bestimmungen verschärft und lässt Fahrzeuge mit einem
abgelaufenen Pickerl gar nicht mehr über die
Grenze.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      


* Impfungen: Rechtzeitiges informieren und impfen ist eine der
wesentlichsten Tätigkeiten vor einer Reise in eine entfernte
Destination. Manche Impfstoffe werden gestaffelt in Abständen von
mehreren Wochen verabreicht. Darum, rechtzeitig beim Hausarzt
erkundigen!                                                                                                                                                                                                                                                                                                          


* Dokumente für Haustiere: Wer mit seinem Haustier auf Urlaub fährt,
der benötigt für sein Tier innerhalb der EU den EU-Heimtierausweis,
sowie einen Chip oder eine Tätowierung am Haustier zur
Identifizierung. Für Destinationen außerhalb des EU-Raumes wird
zusätzlich der Internationale Impfpass und der Nachweis für die
Tollwutimpfung benötigt. Der ARBÖ empfiehlt sich auf alle Fälle mit
einem Tierarzt in Verbindung zu
setzen.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 89121-280
Mobil: 0664/60 123 280
mailto:presse@arboe.at
http://www.arboe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAR

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