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Nach dem irischen Nein "Wiener Appell an die Bürgerschaft der EU"

Die österreichische "Konferenz Zivilgesellschaft" verlangt demokratisches Souveränitätsrecht.

Wien (OTS) - Die am vergangenen Wochenende (14./15 Juni 2008) zusammengekommene österreichische "Konferenz Zivilgesellschaft" hat aus dem Anlass des mehrheitlichen "Nein" der abstimmenden Iren zum "Reformvertrag" der EU den "Wiener Appell" an die Bürgerschaft der Mitgliedsländer verabschiedet.

Nachdem nun bei den EU-Offiziellen eine Art Hühnerhof-Gegackere mit Hahnengekräh die Folge war und einer der Gockels, der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn sich zu der Melodie verstiegen hat, man müsse jede direkt-demokratische Willensbekundung der Bürgerschaft zu Sachfragen der EU künftig generell ausschließen, kam der "Wiener Appell" aus der Zivilgesellschaft zum Start einer "europäischen BürgerschaftsBewegung" zur rechten Zeit und vom rechten Ort ins Spiel

(Beethoven: "Alle Menschen werden Brüder" und "diesen Kuss der ganzen Welt", so erklang es zum ersten Mal für Europa am 7. Mai 1824 im Kärntnertortheater in Wien).

Der "Appell" ruft - im Gegensatz zu den verwirrten Absonderungen der Hühnerhof-Kakophonie der ganzen Schar von EU-Politikern fast aller Couleurs - dazu auf, dass künftig die Bürgerschaft selbst die Zukunft der Europäischen Integration in die Hand nehmen und nicht mehr passiv dulden sollte, was die "politischen Börsen", wie der "Appell" die Parlamente nennt, an den Betroffenen vorbei und über ihre Köpfe - sprich Interessen - hinweg aushecken und beschließen.

Der Appell fordert als wichtigsten "konstitutionellen" Schritt die Ermöglichung des "Initiativ- und Abstimmungsrechtes der Bürgerschaft" der EU.

Sie soll

1. künftig das Recht haben, dem Parlament der EU Vorlagen für Gesetze oder andere politische Beschlüsse zu unterbreiten. 2. Im Falle einer Ablehnung derselben sollen die Initiativen das Recht haben, ein Bürger/innen-Begehren einzuleiten. 3. Würde dieses erfolgreich sein, müsste über das Anliegen ein EU- weiter BürgerschaftsEntscheid stattfinden. Sein Ergebnis würde verbindlich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hätte. 4. Für den Informations- und Diskussionsprozess auf diesem Weg der direkten Demokratie fordert der Wiener Appell eine sog. "Medienbedingung", durch welche das Pro und Contra eines Anliegens gleichberechtigt vertreten sein sollen. Eine entsprechende Vereinbarung über diese Berichterstattung und Widerspiegelung der Debatte zwischen den Initiativen und einem Rat der Medienvertreter sei unter dem Vorsitz des EU-Präsidiums zu treffen, so die Forderung des Wiener Appells.

Rückfragen & Kontakt:

Kontakt: Gerhard Schuster, Ines Kanka
Tel.: 0650/941 32 64
wiener-appell@initiative-zivilgesellschaft.at
Internet: www.initiative-zivilgesellschaft.at/wiener-appell

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