- 16.06.2008, 10:17:45
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ÖAMTC: Slowenische Vignettenregelung widerspricht EU-Recht
Für Touristen gilt: Zahlungsbeleg aufheben, nur so besteht Chance auf Rückvergütung
Wien (OTS) - Allen Protesten zum Trotz beharrt Slowenien auf der
Einführung einer Halb- bzw. Jahresvignette ab 1. Juli 2008 für die
Benützung slowenischer Autobahnen. Dadurch müssen auch Touristen, die
Slowenien nur auf der Fahrt zum Meer durchqueren wollen, eine
Halbjahresvignette zum Preis von 35 Euro kaufen. Die Einführung einer
Vignette mit kürzerer Geltungsdauer wurde von Slowenien bisher
abgelehnt. "Offensichtlich schützt die derzeitige EU-Präsidentschaft
Slowenien vor Brüssels langem Arm. Als in Österreich das
Vignettensystem 1996 eingeführt worden ist, wurden wir von der EU
praktisch gezwungen, eine Kurzzeitvignette aufzulegen. Es wurde
damals erklärt, dass man nicht gegen zwingendes EU-Recht verstoßen
dürfe", zeigt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner auf.
Blauer Brief aus Brüssel soll kommen - aber zu spät für diese
Sommersaison
Der ÖAMTC wurde jetzt von Reinhard Rack (österreichischer
Abgeordneter zum Europaparlament) informiert, dass Slowenien mit
einem ähnlichen Brief seitens der Europäischen Kommission zu rechnen
hat, jedenfalls nach Ende der slowenischen Ratspräsidentschaft am 30.
Juni 2008. Der künftige neue EU-Verkehrskommissar, Antonio Tajani,
soll - laut Rack - jedenfalls entschlossen sein, Slowenien ein
Vertragsverletzungsverfahren schriftlich anzudrohen, wenn kein
Einlenken erfolgt.
Der ÖAMTC hat sich bereits vor Wochen mit Außenministerin Ursula
Plassnik sowie Verkehrsminister Werner Faymann in Verbindung gesetzt.
"Beide haben versprochen, sich bei ihren jeweiligen slowenischen
Amtskollegen für die Einführung einer Kurzzeitvignette einzusetzen.
Auch der ADAC und die Automobilclubs der Nachbarländer Sloweniens
üben diplomatischen und medialen Druck auf Slowenien aus. Slowenien
präsentiert sich so gerne als EU-Musterschüler, jetzt soll es auch
eine tourismusfreundliche Haltung für andere EU-Bürger an den Tag
legen", meint Pronebner.
Clubtipp - Zahlungsbeleg und Hotelrechnung für Refundierung
aufbewahren
Es besteht die Möglichkeit, dass Slowenien vom Europäischen
Gerichtshof in einem Vertragsverletzungsverfahren verurteilt wird.
"Dann haben österreichische Touristen durchaus die Chance, die
Preisdifferenz zwischen einer Halbjahresvignette und einer später
doch noch eingeführten Kurzzeitvignette zurück zu erhalten.
Voraussetzung ist allerdings, dass man den Zahlungsbeleg für die
Vignette aufhebt und seinen Urlaubsaufenthalt z.B. durch
Hotelrechnungen belegen kann", informiert die ÖAMTC-Juristin. Der
ÖAMTC wird seine Mitglieder - sollte eine Möglichkeit für eine
Refundierung aussichtsreich erscheinen - jedenfalls unterstützen.
Allerdings kann ein Verfahren wegen Vertragsverletzung vor dem
Europäischen Gerichtshof auch einige Jahre dauern, sodass nicht
abschätzbar ist, ob und wann eine Rückvergütung erreicht werden kann.
Die Modalitäten über die Rückvergütung unverbrauchter
Autobahnmaut-Guthaben aus einer slowenischen ABC-Box oder DARS-Card
findet man unter www.oeamtc.at/reise .
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Eva Käßmayer
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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