• 12.06.2008, 17:37:19
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  • OTS0288 OTW0288

Fluglärm-Betroffene aus NÖ klagt die Republik

Wien (OTS) - Mit einer Klage vor dem VfGH verlangt eine
Eigentümerin vom Bund Entschädigung für die Entwertung ihres
Grundstücks wegen Fluglärm und fordert die Haftungsübernahme für
drohende Gesundheitsschäden.

Eine Niederösterreicherin hat am 12.d.M. mit Unterstützung des
gemeinnützigen Vereins AFLG Antifluglärmgemeinschaft,
www.fluglaerm.at, und vertreten durch die Wiener Kanzlei PROKSCH &
FRITZSCHE Rechtsanwälte eine Staatshaftungsklage beim
Verfassungsgerichtshof gegen die Republik Österreich (Bund)
eingebracht.

Während die NÖ Landesregierung ein

Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) nur für
die geplante dritte Piste am Flughafen Wien-Schwechat führt, wirft
die Fachärztin aus Zwölfaxing der Republik Österreich vor, dass schon
für den massiven Ausbau des Flughafens in den letzten 10 Jahren
derartige Verfahren durchzuführen gewesen wären. Durch den vom
Flughafen Wien-Schwechat ausgehenden Flugbetrieb, den damit
verbundenen Fluglärm und die Schadstoffbelastung
(Treibstoffrückstände, Abgase) sei ihre Liegenschaft um zumindest 25%
entwertet worden; nach internationalen Studien verursacht (Flug-)Lärm
auch erhebliche Gesundheitsschäden.

Der Verfassungsgerichtshof ist gem Art 137
Bundes-Verfassungsgesetz für derartige Klagen gegen den Bund oder die
Länder zuständig, wenn ein vermögensrechtlicher Anspruch sonst weder
bei Gericht noch vor einer Verwaltungsbehörde geltend gemacht werden
kann. Der Flugbetrieb kann wegen des daran bestehenden öffentlichen
Interesses nicht untersagt werden. Die EU-Kommission hat Österreich
aber schon wegen der mangelhaften Umsetzung von EU-Richtlinien im
Bereich von UVP-Verfahren gerügt. Dass Grundstückseigentümer in der
Umgebung des Großflughafens Wien-Schwechat den immer stärkeren
Flugverkehr entschädigungslos dulden müssen, kommt einer Enteignung
(Konfiskation) gleich, bzw stellt ein unverhältnismäßiges Sonderopfer
der Betroffenen für die Allgemeinheit dar und widerspricht nach
Ansicht der Klagevertretung auch der Europäischen
Menschenrechtskonvention.

Rückfragehinweis:

AFLG Antifluglärmgemeinschaft, gemeinnütziger Verein gegen
   entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr
   Tel.: 0650/6162268, Schriftführerin Aschenbrenner-Faltl
   www.fluglaerm.at
   RA Dr. Wolfram Proksch
   PROKSCH & FRITZSCHE Rechtsanwälte OG
   Tel.: 01/877 04 54, www.pfr.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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