• 12.06.2008, 17:28:50
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WirtschaftsBlatt-Leitartikel: Sozialrichtlinien schützen nicht nur Arbeitnehmer - von Herbert Geyer

... vor allem schützen sie die Unternehmen vor Sozialdumping

Wien (OTS) - Es hat ja so kommen müssen: Die nächtliche Einigung
der EU-Arbeitsminister über die Arbeitszeitrichtlinie, von der der
österreichische Vertreter Martin Bartenstein gemeint hatte, sie würde
für Österreich überhaupt nichts verändern, weckt die Begehrlichkeiten
österreichischer Unternehmen.

Dabei ist Vorsicht geboten: Zum einen ist es keineswegs gewiss, dass
die Richtlinie in der jetzt ausgehandelten Form auch den gesamten
Gesetzwerdungsprozess übersteht. Aus dem EU-Parlament sind
schwerwiegende Bedenken zu hören, im Moment gibt es für die
Richtlinie dort sicher keine Mehrheit.

Zum anderen ist Arbeitszeit eine Materie, für die grundsätzlich nur
die weitesten äußeren Rahmenbedingungen per Gesetz verordnet werden
können. Wie dieser weite Rahmen im konkreten Arbeitsalltag mit Leben
gefüllt wird, muss auf Ebene der Kollektivvertragspartner
ausgehandelt werden.

Vor allem aber verkennt, wer bei europäischen Sozialregelungen nur
die jeweils gerade noch zulässigen Mindeststandards im Auge hat, den
Sinn dieser Gesetzeswerke: Sie dienen nicht bloß dem Schutz der
Arbeitnehmer. Sondern vor allem dem Schutz der Staaten, die in der
Sozialgesetzgebung weiter fortgeschritten sind, vor Sozialdumping aus
den Ländern, die auf diesem Gebiet weniger strenge oder gar keine
Vorschriften haben.

Der eigentliche Fortschritt der jetzt ausgehandelten
Arbeitszeitrichtlinie ist daher nicht so sehr ihr Inhalt, sondern,
dass sie das Opting Out der Briten auf diesem Gebiet beendet: Zum
ersten Mal überhaupt in der Geschichte Europas könnte es da ein
Regelwerk zu dieser Materie geben, das wirklich in allen Staaten
gilt.

Relevant ist für Österreich vor allem, dass im selben Paket auch die
Gleichbehandlung von Leiharbeitern mit den Arbeitnehmern des
leihenden Betriebes europaweit festgeschrieben wird. Das ist in
Österreich längst geltendes Recht. Wenn es künftig überall in Europa
angewendet wird, dann bedeutet das also das Ende für einen
Wettbewerbsnachteil.

Dasselbe gilt für die weitaus meisten Sozialgesetze, die auf
europäischer Ebene geregelt werden könnten: Österreich muss
interessiert sein, dass sie zustande kommen - und dass sie so streng
wie möglich gefasst werden. Wer jetzt versucht, dieses nicht sehr
strenge Regelwerk bis an seine Grenzen auszutesten, erschwert
künftige ähnliche Regelungen. Aus einem kurzfristigen Vorteil wird
ein langfristiger Nachteil.

Rückfragehinweis:
WirtschaftsBlatt
Redaktionstel.: (01) 60 117/300
http://www.wirtschaftsblatt.at

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