- 12.06.2008, 12:13:54
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Berger: Durch Gruppenklagen gleichartige Ansprüche schneller und kostengünstiger durchsetzbar machen
Buchinger für Abschöpfung grob fahrlässig erwirtschafteter Gewinne bei unseriösen Geschäftspraktiken
Wien (SK) - Thema der heurigen hochkarätig besetzten
"Wilhelminenberg Gespräche" waren "Defizite kollektiver
Rechtsdurchsetzung" im Zusammenhang mit der steigenden Zahl
unseriöser Geschäftpraktiken. Justizminister Maria Berger stellte
hier das gegenwärtig in politischen Verhandlungen stehende
Rechtsinstrument der "Gruppenverfahren" vor, wo es im Zuge von
"Gruppenklagen" möglich sein soll, "gleichartige Ansprüche mehrerer
Betroffener leichter, schneller und kostengünstiger durchsetzbar zu
machen". Sozialminister Erwin Buchinger sprach sich in seinem Referat
für die "Gewinnabschöpfung" aus: "Unseriöses Verhalten soll sich
nicht lohnen". Daher plädiere er dafür, dass "Anbieter, die grob
fahrlässig ungerechtfertigte Gewinne erwirtschaften, diese Gewinne
nicht behalten dürfen". ****
Laut einer aktuellen Studie erwarteten sich viele Bürger, dass
"alle Menschen gleichen Zugang zum Recht haben", so Berger mit Blick
darauf, dass auch im von der EU-Kommission vorgelegten Weißbuch zum
Kartellrecht eine "leichtere Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht gefordert wird. Eine
Hauptempfehlung ist hier ausdrücklich auch die Einführung von
Gruppenklagen für Opfer von Wettbewerbsverstößen". Und auch im
Regierungsprogramm finde sich der Arbeitsauftrag zur Erstellung
dieses Rechtsangebots, so die Justizministerin. Ein wesentlicher
Eckpunkt des neuen Rechtsangebots soll darin bestehen, dass "eine
größere Anzahl von Personen - unser derzeitiger Vorschlag liegt bei
80 - gegen denselben Beklagten Ansprüche in einem einzigen
Gerichtsverfahren - nämlich dem Gruppenverfahren - geltend machen
kann, und das direkt und ohne zwingende Einschaltung eines
Klagsverbands", erläuterte Berger. Der Beitritt zum Gruppenverfahren
solle innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung im Edikt möglich
sein - und der Beitritt solle auch die Wirkung einer Klage - und
damit verjährungsunterbrechenden Effekt haben".
Laut Regierungsarbeitsplan: Lösung des Themas Gruppenverfahren
bis Juli 2008
Die Vorteile der Gruppenklage liegen auf der Hand: So sei vor
allem eine Kostenersparnis, aber auch Einheitlichkeit hinsichtlich
der Durchführung des Beweisverfahrens und der Entscheidungsfindung
gegeben. Wesentlich erleichtert werde damit der "Zugang des Einzelnen
zum Gericht". Strittige Punkte, wie die Mindestanzahl der
teilnehmenden Personen oder die Entlohnung der Gruppenvertreter,
seien in konstruktiven Verhandlungen mit dem Koalitionspartner noch
auszuräumen. Klar sei aber, dass eine Lösung des Themas
Gruppenverfahren im Arbeitsplan der Bundesregierung "bis Juli 2008"
vorgesehen ist, so Berger, die nochmals die Notwendigkeit "schneller
und kostengünstiger Verfahren" bekräftigte. Die Justizministerin
bedankte sich weiters bei Sozialminister Erwin Buchinger und seinem
Team für die Organisationsarbeit für die heurigen "Wilhelminenberg
Gespräche".
Von fairen Marktpraktiken profitieren Konsumenten und sich
rechtskonform verhaltende Mitbewerber
Buchinger unterstrich in seinem Einleitungsreferat, dass von der
"wirksamen Abstellung unfairer Marktpraktiken sowohl Konsumenten als
auch sich rechtskonform verhaltende Mitbewerber profitieren", die
bislang durch unfaire Geschäftspraktiken Wettbewerbsnachteile
erleiden. Das heurige Tagungsthema sei auch deshalb so aktuell, weil
globale Märkte, neue Technologien und zunehmend aggressives Marketing
dazu führen, dass unfaire Geschäftspraktiken zum Schaden von
Konsumenten zunehmen. Aber auch die zunehmende Kaufkraftschwäche
lasse immer mehr Menschen in die Falle vermeintlich kostengünstiger
und kostenloser Angebote tappen. Die Rechtsdurchsetzung "findet
bisher praktisch nicht statt" - bedingt etwa durch die Länge der
Verfahren oder "weil die Schäden häufig so gering sind, dass ein Gang
zu Gericht vernünftigerweise nicht in Frage kommt".
Durch Gewinnabschöpfung unseriöses Verhalten abstellen
Ein auch von Verbraucherschützern immer wieder gefordertes
Instrument sei - neben Geldbußen - daher die "Gewinnabschöpfung", die
auch im Zuge der großen Novelle des Bundesgesetzes gegen unlauteren
Wettbewerb (UWG) verstärkt diskutiert wurde. Die Gewinnabschöpfung
sei ein "wirksames Instrument gegen das Phänomen der durch gezielt
unseriöses Verhalten der Anbieter herbeigeführten Bagatellschäden",
so Buchinger. Allerdings müsste man sich hier mit schwierigen
rechtlichen Fragen auseinandersetzen, z.B. "Wer soll berechtigt sein,
derartige Sanktionen herbeizuführen?" Buchinger dazu: "Ich meine,
dass sich die bewährten klagsbefugten Verbände, die vom Gesetzgeber
im Konsumentenschutzgesetz und im UWG privilegiert wurden, anbieten".
Aber auch die Fragen "Was soll abgeschöpft werden?" bzw. "Unter
welchen Voraussetzungen soll abgeschöpft werden?" (bei jedem
Verschulden oder erst bei qualifiziertem Verschulden) seien zu klären
- und sie seien auch Gegenstand der heutigen Expertenreferate (u.a.:
Peter Kolba, Verein für Konsumenteninformation - Helmut Ofner,
Universität Wien).
Unterstützung gab es von Buchinger für den von Justizministerin
Berger bereits erstellten Entwurf zum Thema Gruppenklagen: "Wir haben
hier weitgehend ähnliche Vorstellungen und Sichtweisen". Abschließend
unterstrich der Sozialminister, dass er hoffe, dass "diese Tagung
wesentlich zu einer Verfeinerung und Differenzierung der Diskussion
beitragen und zahlreiche Anregungen bringen wird, auf denen wir in
konstruktiven Verhandlungen aufbauen können". (Schluss) mb
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Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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