- 11.06.2008, 11:40:47
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LIF: Passgesetz: Liberale lehnen Entwurf wegen massiven Grundrechtseingriff ab
"Platter nach Tirol und dem Datenschutz geht's wohl!"
Wien (OTS) - Die Liberalen lehnen den heute im Ministerrat
eingebrachten Gesetzesentwurf zum Passgesetz mit Entschiedenheit ab.
"Big Brother Platter hat schon wieder zugeschlagen und eine
Möglichkeit gefunden, den Zugriff der Polizei auf persönliche Daten
zu erweitern," entrüstet sich der Bundessprecher des Liberalen Forums
Alexander Zach. Die Liberalen haben daher im Mai eine kritische
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf übermittelt, welcher untern anderem
folgende Gründe für die Ablehnung aufzählt:
Erstens sieht der Entwurf im neu geschaffenen §22d die
Ermächtigung des Bundesministers für Inneres vor, "/den
Sicherheitsbehörden zur Wahrnehmung von Aufgaben der Kriminal- und
Sicherheitspolizei/" den Zugriff auf die Fingerabdruck-Daten zu
ermöglichen. Aus der europäischen Verordnung, an welcher sich der
österreichische Entwurf anlehnt, geht jedoch eindeutig hervor, dass
das die biometrischen Daten ausschließlich zum Zwecke der
Grenzkontrolle verwendet werden dürfen (Art. 4 Abs. 3 der VO).
"Obwohl Innenminister Platter selbst in einer Pressekonferenz am
25.4.2008 versichert hat, dass die Fingerabdruck-Daten nicht an die
Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, sieht der Passgesetzentwurf
genau das vor. Er geht weiter, als die europäische Verordnung es
vorgibt", warnt Alexander Zach.
Zweitens kritisieren die Liberalen die Speicherdauer der
Fingerabdrücke. "Das Zugeständnis des Innenministers, die
Fingerabdrücke "nur" vier Monate und nicht wie ursprünglich geplant
16 Jahre speichern zu wollen, ist in Wahrheit ein Täuschungsmanöver,"
so Zach. In Deutschland werden die Fingerabdrücke genau 5 Tage
gespeichert. Das ist die Zeit, die es benötigt, die Daten auf den
Pass zu übertragen. Danach werden diese sofort gelöscht.
Zusammenfassend reicht der vorliegende Gesetzesentwurf weit über
die Vorgaben der Verordnung hinaus. Er birgt massive Eingriffe in das
verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Datenschutz ohne den
normierten Grundsatz, dass der Eingriff in das Grundrecht auf
Datenschutz jeweils nur in der gelindesten, zum Ziel führenden Art
vorgenommen werden darf (§ 1 Abs. 2 DSG), zu wahren.
Alexander Zach wird dem Gesetzesentwurf daher im Nationalrat unter
keinen Umständen zustimmen. "Platter nach Tirol und dem Datenschutz
geht's wieder wohl", schmunzelt der Bundessprecher zum Abschluss.
Rückfragehinweis:
LIF.Die Liberalen, Tel.: 0676/9724345
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