• 04.06.2008, 17:06:03
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  • OTS0329 OTW0329

Wiener Gemeinderat (7)

Dringliche Anfrage zum Thema "Ausschreibungsverfahren bei Bautätigkeiten"

Wien (OTS) - In seiner Antwort unterstrich BGM Dr. Michael Häupl
(SPÖ) dass der angesprochene Vergabevorgang mehrfach Gegenstand von
Vergabekontrollverfahren und vor dem Vergabekontrollsenat war. Es
haben sich keine Hinweise auf jene "Ungereimtheiten" ergeben. Weiters
hielt er fest, dass Wiener Wohnen bei der Erstellung von
Ausschreibungsunterlagen nicht der Mithilfe potenzieller Anbieter
bedürfe. Beim angesprochenen "Entwurf der Ausschreibung" handle es
sich um ein internes Arbeitspapier. Das Leistungsverzeichnis verfüge
über 1214 Positionen, die 300%ige Abweichung gegenüber dem internen
Arbeitspapier betraf zwei Positionen und sei sachlich erklärbar.
Betreffend Aussetzung der Ausschreibung hob der Redner hervor, dass
das Bundesvergabegesetz 2006 kein Aussetzen der Vergabe kenne. Es sei
völlig überzogen, jeden einzelnen Vergabevorgang der letzten Jahre
nachzuprüfen. Bei konkreten Verdachtsmomenten werde die Interne
Revision von Wiener Wohnen die Vorgänge überprüfen. Sollten sich im
Zuge behördlicher Ermittlungen oder auch im Zuge des Strafverfahrens
gesetzeswidrige Rechtsabsprachen bewahrheiten, werde man dafür sorgen
dass es zu keiner Schädigung der Mieter kommen wird. Wiener Wohnen
sei bemüht, bestmögliche Preise zu erzielen und darauf festgelegt,
Aufträge nur im Offenen Verfahren und nach Billigstbieterprinzip zu
vergeben. Externe Sachverständige, derer sich Wiener Wohnen bediene,
seien beauftragt, spezielles Augenmerk auf Preisabsprachen zu legen.
Bezüglich Veröffentlichung der Angebotseröffnung im Amtsblatt der
Stadt Wien hielt Häupl fest, dass diese bereits 5 Tage vor dieser
Bekanntmachung im allein maßgebenden Amtsblatt der EU veröffentlicht
wurde. Abschließend unterstrich er, dass, sollte es zu rechtswidrigen
Absprachen gekommen sein, man auf jeden Fall reagieren werde. Es sei
jedoch auch mit Konsequenzen zu rechnen, wenn rechtlich nachgewiesen
würde, das Gesetz nicht verletzt zu haben.

GR Johann Herzog (FPÖ) unterstrich, dass die Opposition zur
Kontrolle verpflichtet sei. Es gebe eine Reihe von Missständen im
Bereich Wiener Wohnen, erstmals seit vielen Jahren liege jedoch eine
detaillierte Aufschlüsselung vor. Eine Verwicklung von Bediensteten
der Stadt Wien sei nicht auszuschließen. Die Ergebnisse des
Vergleiches des Leistungsverzeichnisses 2007 mit dem angeblichen
Rahmenvertrag deutliche Unterschiede ergebe. Detaillierte Unterlagen
würden aufzeigen, dass es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, eine
generelle Überprüfung von Vergabevorgängen müsse seitens der Stadt
dringend durchgeführt werden.

Es sei sehr schwierig, Informanten zu finden, da mit Sanktionen
seitens der Stadt zu rechnen sei, so GR David Ellensohn (Grüne).
MieterInnen von Wiener Wohnen würden immer wieder Schaden durch
höhere Kosten für u.a. Sperrmüll, Rasenpflege etc. nehmen. Es sei
notwendig und wert, auch die Baupolizei in Wien genauer zu
überprüfen. Er glaube nicht, dass sich ein Oppositionspolitiker
entschuldigen müsse.

GR Ing. Mag. Bernhard Dworak (ÖVP) berichtete, dass es immer
wieder Beschwerden über erhöhte Betriebskosten seitens der
MieterInnen gebe, Konsequenzen würden jedoch ausbleiben. Die interne
Kontrolle bei Wiener Wohnen versage sehr oft, Verantwortliche seien
hier zur Rechenschaft zu ziehen. Unabhängige würden einen fairen
Umgang mit Geldern der Mieter gewährleisten.

GR Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) hob hervor, dass Wiener Wohnen
europaweit die größte Immobilienverwaltung sei. Durch Neubau und
Sanierung würden jährlich rund 280.000 Kleinbauleistungen vergeben.
400 Ausschreibungen pro Jahr würden durchgeführt. Man könne insgesamt
sehr stolz auf die korrekte Abwicklung in derart großen Dimensionen
sein. Die Stadt Wien und Wiener Wohnen seien im höchsten Maß daran
interessiert dem Wiener Vergaberechtsschutzgesetz Folge zu leisten.
Wenn konkrete Verdachtsmomente vorlägen, werde sich die Interne
Revision von Wiener Wohnen darum kümmern.

Das abgeschaffte Hausbesorgergesetz habe nichts mit
Vergabeverfahren zu tun, kritisierte GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ).
Es sei verständlich, dass bei derart vielen Vergabeabwicklungen auch
Fehler passieren können, die man dann aber auch aufzeigen müsse.
Interne Kontrollsysteme und nachträgliche Kontrolle seien
unerlässlich. Das Kontrollamt sei fachlich eine sehr gute Einheit,
die es aufzuwerten gelte. Bei Ausgliederungen sei eine Ausweitung der
Prüfkompetenz unabdingbar. Zum aktuellen Fall stellte der Redner
fest, dass die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten gelte, die
Vorfälle seien jedoch auf jeden Fall aufklärungsbedürftig. (Forts.)
mos/gse

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Diensthabender Redakteur
Tel.: 4000/81 081

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