- 04.06.2008, 13:56:09
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Ludwig: Verbesserte Sanierungs-Anforderungen durch Techniknovelle
Neue Bestimmungen gelten ab Inkrafttreten am 12. Juli 2008
Wien (OTS) - Zentrale Elemente der Techniknovelle sind höhere
energetische Mindestanforderungen an Gebäude und ein verpflichtender
Energieausweis. "Damit setzen wir nicht nur im Neubau einen weiteren
Meilenstein für den Klima- und Umweltschutz, sondern auch im Bereich
der Sanierungen. Hauptziel der Techniknovelle ist es vor allem, die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Davon profitieren
- durch geringere Heizkosten - die Mieterinnen und Mieter", betont
Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig. Besonderes Augenmerk wurde bei
der Techniknovelle auf Sanierungen gelegt, die ein hohes
Energieeinsparungspotential besitzen. Ab dem Inkrafttreten der
Techniknovelle am 12. Juli 2008 müssen deshalb bei größeren
Sanierungsprojekten - auch bei Vorhaben, die nicht
bewilligungspflichtig sind - höhere Anforderungen u.a. an die
Wärmedämmung und den Schallschutz erfüllt und Energieausweise
eingeholt werden.****
Die Bestimmungen der Techniknovelle kommen bei
Sanierungsvorhaben bei Gebäuden mit mehr als 1.000m2 Gesamtnutzfläche
zum Tragen, sofern mehr als 25 Prozent dieser Nutzfläche von
baulichen Maßnahmen betroffen sind. Und zwar dann, wenn bis zum
Stichtag 12. Juli 2008 weder eine Baubewilligung für die Sanierung
vorliegt, noch ein Bauansuchen gestellt wurde bzw. eine Bauanzeige
vorliegt. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen der Techniknovelle
gelten aber auch für nicht bewilligungspflichtige Vorhaben, wenn
diese nach dem 12. Juli 2008 durchgeführt werden. Ein Beispiel dafür
ist das alleinige (nicht bewilligungspflichtige) Anbringen einer
Wärmedämmung an einer Fassade, sofern das Gebäude mehr als 1.000m2
Gesamtnutzfläche hat und mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle mit
einer Wärmedämmung versehen werden.
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig: "Im Bereich der Sanierungen
setzt die Stadt Wien, etwa durch die Förderschiene Thewosan, seit
Jahren wichtige Maßnahmen zur Energieeinsparung und für einen
verbesserten Klima- und Umweltschutz. Durch die Techniknovelle
verstärken wir diese Anstrengungen und legen neue, noch höhere
ökologische Standards fest."
Nähere Informationen über die Techniknovelle:
Auskünfte über die Techniknovelle sind bei den
Interessensvertretungen in der Wirtschaftskammer Wien und bei der MA
37- Baupolizei (Tel.: 4000-8037) erhältlich.
Weiters auf der Homepage der Baupolizei unter: www.bauen.wien.at ,
unter der Rubrik "Bautechnische Verordnungen".
Die Techniknovelle wurde mit LGBl. für Wien Nr. 24/2008 am
11.4.2008 kundgemacht. Die Bautechnik-Verordnung, die die
Detailregelungen dazu enthält, wurde am 3. Juni 2008 im Wiener
Landesgesetzblatt verlautbart.
rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/ma53/rkfoto/
(Schluss) da
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz: www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/ Christiane Daxböck Mediensprecherin StR. Dr. Michael Ludwig Tel.: 4000/81 869 E-Mail: [email protected]
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