- 27.05.2008, 16:33:21
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Falter: Schriftliche Begründung des Kampusch-Urteils empört Medienjuristen.
Richter werfen Kampusch indirekt "Befriedigung der Eitelkeit" und "finanzielle Interessen" vor. Betreuer der Amstettner Opfer kritisieren Medienhatz.
Wien (OTS) - Die vergangene Woche zugestellte schriftliche
Ausfertigung des Urteils, mit dem das Entführungsopfer Natascha
Kampusch gegen Paparazzi-Fotos der Zeitschrift heute abgeblitzt ist,
liegt der Wiener Wochenzeitung Falter exklusiv vor. Dem Falter
zufolge irritiert die Begründung des Wiener Oberlandesgerichtes
Medienjuristen. Die Richter halten darin zunächst fest, dass der
Schutz des Privatlebens "neu überdacht" werden müsse. Die
Pressefreiheit sei weiter zu interpretieren - zu Lasten des
Persönlichkeitsschutzes. Wörtlich heißt es, Kampusch, die Opfer eines
Verbrechens wurde, habe sich letztlich "freiwillig ins Schlaglicht
der Medien begeben". Promis wie sie, die "aus finanziellen Gründen"
und zur "Befriedigung der Eitelkeit" öffentlich auftreten, müssten
nun hinnehmen auch bei Umarmungen in einer Disco fotografiert zu
werden. Die Öffentlichkeit habe das Recht, an Kampuschs Privatleben
teil zu nehmen, soferne es sich im öffentlichen Raum abspielt - und
sie durch Berichte nicht bloßgestellt werde. Ganz anders hatte das
Wiener Landesgericht noch im Fall des Ex-Finanzministers Karl-Heinz
Grasser geurteilt. Auch er klagte, weil Kussfotos veröffentlicht
wurden - und bekam eine Entschädigung.
Die Zeitschrift heute, vertreten durch Medienanwalt Michael Rami,
hatte vergangenes Jahr Fotos von Kampusch gedruckt, die die Entführte
bei Umarmungen mit einem jungen Mann in der Disco zeigen. Kampusch
selbst hatte damals im ORF von "Erpressung" gesprochen. Sie sollte
der U-Bahnzeitung ein Interview gewähren. Weil sie dies nicht tat,
seien die Fotos gedruckt worden. In erster Instanz bekam sie 13.000
Euro Entschädigung. Nun wurde das Urteil aufgehoben.
Im Falter beklagen auch Betreuer der Opfer von Amstetten die
Medienhatz. "Die Medien", so ein Betreuer der Familie, der unter
Zusicherung von Anonymität zum Falter sprach, "erinnern mit ihren
Methoden an Gewalttäter. Sie umschwärmen ihre Opfer, kreisen sie ein.
Irgendwann bemächtign sie sich ihrer - und dann gibt es kein
Entkommen." Chrisstoph Herbst, Anwalt der Amstettner Familie sagt im
Falter: "Die Zeitungen erwecken den Eindruck, ein Dammbruch stünde
bevor. Wir sollen die Flucht nach vorne antreten". Herbst bezieht
sich auf, wie er sagt, falsche Berichte der Zeitung Österreich,
wonach Elisabeth F. dem ORF bereits ein Interview zugesagt habe. Dies
sei nicht der Fall. Elisabeth F. werde kein Interview geben.
Rückfragehinweis:
Dr. Florian Klenk, Stv. Chefredakteur Falter
Marc Aurelstraße 9, 1011 Wien, Tel: +43/1/ 53660/924
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