• 27.05.2008, 10:31:47
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"Konsument": So gelingt der Urlaub - Von der Online-Buchung bis zur Heimreise

Wien (OTS) - Reisen bewegt - oft auch die Gemüter: Im Jahr 2007
gab es im Beratungszentrum des Vereins für Konsumenteninformation
(VKI) rund 2.500 Anfragen zum Thema Reisen, ein großer Teil davon
bezüglich Flug- und Pauschalreisen. Dabei zeigt sich: Bereits bei der
Planung werden die Weichen für das Gelingen des Urlaubs gestellt -
mehr und mehr im Internet - bei sogenannten Online-Buchungsportalen.
"Konsument" hat die Übernachtungspreise und die
Benutzerfreundlichkeit bei fünf beliebten Portalen, "Booking.com",
"Expedia.de", "Hotel.de", "HRS.de" und "Tiscover.at", erhoben - für
Singles, Paare und Familien.

Fazit: "Oft besteht noch Nachholbedarf bei der
Benutzerfreundlichkeit. Besonders Familien haben es schwer, ihre
Wünsche und Bedürfnisse bei der Online-Buchung ausreichend zu
deponieren", bemängelt Franz Floss, Geschäftsführer des Vereins für
Konsumenteninformation. Auch "die" günstigste Buchungsplattform gibt
es nicht. "Oft fährt man sogar mit Direktanfragen bei Hotels besser",
zeigt sich "Konsument"-Finanzexperte Bernd Lausecker überrascht, "und
das, obwohl von Buchungsportalen häufig damit geworben wird,
besonders günstige Preise weitergeben zu können."

Georg Mentschl, Leiter des beim Verein für Konsumenteninformation
angesiedelten Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Wien rät zu
Vorsicht bei Reisebuchungen im Internet: "Sie sind zwar praktisch,
aber nicht ohne Tücken. Denn mit einem einzigen Mausklick kommt
bereits ein gültiger Vertrag zustande. Besonders bei
Online-Buchungsplattformen wird oft auch irrtümlich angenommen, dass
die Portale Ansprechpartner bei Reklamationen sind. Sie sind aber -
wie das ,normale’ Reisebüro - nur Vermittler."

Buchungsportale: Keine "Nummer eins"
Für die Preisrecherche wurden fünf beliebte Buchungsportale
ausgewählt: "Booking.com", "Expedia.de", "Hotel.de", "HRS.de" und
"Tiscover.at". Abgefragt wurden für die Monate August bzw. September
Übernachtungspreise für Hotels unterschiedlicher Sternenkategorie in
Berlin, Paris, Wien, Villach und Bibione - für Singles, Paare und
Familien mit zwei Kindern. Zugleich wurde per E-Mail bei den Hotels
eine Anfrage für zwei Nächtigungen gestellt. Überraschend: Die via
Buchungsportal angebotenen Hotels oder Packages sind nicht
automatisch günstiger als im Reisebüro oder nach der
Hotel-Preisliste. In sechs von 13 Fällen war die Direktanfrage beim
Hotel preislich gleich aufliegend oder hatte sogar die Nase vorn.
Und: Keines der Buchungsportale war zum Zeitpunkt der Erhebung
insgesamt günstiger als die anderen. Preisdifferenzen um die 30
Prozent für ein und dasselbe Hotel sind keine Seltenheit.

Singles bevorzugt
Besonders das Angebot für Einzelreisende auf Städtetrip ist
riesig. Hier sind die Preise relativ einheitlich und auch bei
Direktanfragen nicht günstiger. Nennenswerte Unterschiede gab es
lediglich für ein Einzelzimmer im "Sofitel Arc de Triomphe" in Paris,
wo für zwei Übernachtungen zwischen 460 und 520 Euro ("HRS.de")
verlangt wurden. Am teuersten wäre aber die Direktbuchung mit 570
Euro gekommen. Mit der Einheitlichkeit war es bei den Doppelzimmern
hingegen schon vorbei. Besonders große Preisspannen gab es bei den
Hotels in Paris und Wien: Beim "Sofitel Arc de Triomphe" schwankten
die Preise zwischen 510 ("Booking.com") und 670 Euro ("Hotel.de").
Für das "Hotel Sacher" wurden sogar 300 Euro Differenz zwischen dem
günstigsten ("Hotel.de", 620 Euro) und dem teuersten ("Tiscover.at",
920 Euro) Angebot erhoben. "Und das, obwohl man meinen möchte, dass
Doppelzimmer ein touristisches Standardprodukt sind", kritisiert
"Konsument"-Finanzexperte Bernd Lausecker.

Große Preisunterschiede
Besonders aber Familien mit Kindern haben es bei allen Anbietern
schwer. So sind Buchungsformulare insgesamt zu wenig flexibel was die
Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder betrifft. Mit Ausnahme von
"Booking.com" wird zwar die Anzahl der Kinder in die Abfrage
aufgenommen, gerechnet werden aber meist die Preise für Vollzahler.
Damit nicht genug: Auch die Preisunterschiede sind extrem. Besonders
erschreckend war die Spannbreite der Angebote für zwei Nächte im
Berliner "Mercure Checkpoint Charlie": Diese erstreckten sich von 374
bis 642 Euro, ein Unterschied von mehr als 70 Prozent! Der negative
Spitzenwert in der Erhebung und für Familien ein schöner Batzen
Urlaubsgeld.

Auch im "Hotel Bembo" in Bibione variierten die Preise, wenn auch
bei weitem nicht so stark. Zwei Nächtigungen plus Frühstück für eine
vierköpfige Familie kommen hier im besten Fall auf knapp 1.400 Euro
("Booking.com"), bei "HRS.de" legt man für dieselbe Buchung rund 160
Euro mehr hin. Auch so manch Kuriosität kam ans Tageslicht: Während
"Tiscover.at" für Halbpension im "Hotel Karawankenhof" in Villach
1.764 Euro veranschlagte, kam man bei "Expedia.de" mit Frühstück
allein bereits auf 1.874 Euro. Mit der Direktanfrage - inklusive
Frühstück - wäre man mit 1.536 Euro hingegen am günstigsten gefahren.
Lausecker rät daher: "Portale können zwar als wertvolle
Informationsbasis dienen. Um Urlaubsgeld zu sparen, sollte man aber
unbedingt mehrere Portale vergleichen und zusätzlich eine
Direktanfrage beim Hotel stellen. Besonders außerhalb der üblichen
Reisezeiten und bei Last-Minute-Anfragen kann man bei direkten
Anfragen einiges herausholen."

Schnäppchen mit Haken
Buchungsportale haben insbesondere für Schnäppchenjäger ihren
Reiz. Doch Vorsicht beim Zuschnappen: So manch verlockende Angebote
sind mit Buchungsrestriktionen verbunden und oft nicht stornierbar.
Im Falle einer Absage kann das vermeintliche Schnäppchen also teuer
zu stehen kommen. Zudem sind die Stornobedingungen innerhalb der
Plattformen oft stark unterschiedlich, da sie oft nicht vom
vermittelnden Portal abhängig sind, sondern meist von dem
Leistungserbringer (z.B. dem Hotel) bzw. dem Land, in dem sich das
Hotel befindet. "Die gerade gültigen Stornobedingungen daher
sorgfältig lesen, ausdrucken und aufbewahren, ehe man zugreift",
empfiehlt Georg Mentschl, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums
in Wien. "Last-Minute-Angebote sind zudem nicht unbedingt günstiger
als eine rechtzeitige Buchung, wo man zum Teil vom Frühbucherbonus
profitiert."

Buchen mit Sicherheitsnetz
Die goldene Regel für die Buchung im Internet: Ruhe bewahren. Denn
je sorgsamer man trotz Vorfreude den Buchungsvorgang durchschreitet
und dokumentiert, umso eher ist man vor Fehlern gefeit und bei
späteren Reklamationen abgesichert: Also die jeweilige Seite
abspeichern oder ausdrucken und die vollständigen Kontaktdaten des
Anbieters und dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gut
aufbewahren. Darüber hinaus sollte man sich auch wirklich die Zeit
nehmen, die AGB und damit auch die Stornobedingungen zu lesen, bevor
man zustimmt. Gleiches gilt für die Eingabe und Kontrolle
persönlicher Daten.

Bei der Zahlung mit Kreditkarte ist darauf zu achten, dass die
Verbindung gesichert ist. Äußere Anzeichen dafür sind https:// und
das Vorhängeschloss-Symbol mit geschlossenem Bügel. Klickt man auf
das Symbol, kann man in dem sich öffnenden Fenster überprüfen, ob das
Sicherheitszertifikat noch gültig ist und die angegebene
Internetadresse mit jener in der Adresszeile des Browsers
übereinstimmt. Wer glaubt, dass für die Gültigkeit einer Buchung die
Eingabe von Kreditkartendaten Voraussetzung ist, irrt aber: Der
Vertragspartner kann genauso gut eine Rechnung zusenden.

Versichert mit Kreditkarte: Eigenverantwortung gefragt
Bei einer soliden Grundausstattung mit Haftpflicht- und privater
Unfallversicherung sind die bei Kreditkarten inkludierten
Versicherungen im Normalfall ausreichend - vor allem dann, wenn kein
spezieller Versicherungsbedarf gegeben ist und mitreisende Partner
und Kinder mitversichert sind. Bestimmte Risiken können auch schon
durch den Schutzbrief einer Autofahrerorganisation, einer
Haushaltsversicherung oder einer privaten Zusatzkrankenversicherung
gedeckt sein. Viele Kreditkarten-Versicherungsleistungen werden nur
dann erbracht, wenn die Kosten nicht bereits von einer anderen
Versicherung übernommen werden. Zu unnötigen Kosten können
standardmäßig mit angebotene Reiseversicherungspakete führen.
Beispiel "Tiscover.at": Hier muss der Kunde mit einem Klick
bestätigen, die Versicherung nicht abschließen zu wollen.

Die gängigsten Karten mit Versicherungsschutz der vier Anbieter in
Österreich haben die Verwendung der Karten in den letzten zwei oder
drei Monaten vor Schadenseintritt bzw. den bloßen Besitz der Karte
als Voraussetzung: "PayLife Gold MasterCard", "PayLife Gold VISA
Card", "card complete VISA Card Classic mit Versicherungsschutz"
(Jahresgebühr jeweils 54,50 Euro), "Diners Club Classic" (70 Euro)
und "American Express Aurum Card" (90 Euro). Manche Leistungen werden
aber nur gewährt, wenn Anreise und/oder Unterkunft mit der Karte
bezahlt wurden. Reist man etwa mit dem PKW und nicht mit einem
Massenverkehrsmittel an - das betrifft mehr als die Hälfte aller
Urlaubsreisen - kann sich ein Teil des Versicherungsschutzes
reduzieren oder entfallen. Lausecker: "Hier wird der Konsument in die
Pflicht genommen: Er muss sich informieren, unter welchen Umständen
seine Karte welche Versicherungsleistungen gewährt. Also das
Informationsmaterial der ausgebenden Stelle durchsehen oder direkt
beim Versicherer nachfragen."

Zahlen à la carte im Ausland
Vorsicht bei Bargeldbehebungen mit Kreditkarten: Diese sind sehr
teuer und liegen im Inland und Euroraum bei drei Prozent Kosten pro
Behebung, mindestens werden jedoch zwischen 2,50 und vier Euro
veranschlagt. Bei Behebungen und Zahlungen außerhalb des Euro-Raumes
ist auch zu beachten, dass die Anbieter unterschiedliche
Umrechnungskurse zugrundelegen. Lausecker rät: "Falls Sie trotzdem
einmal mit der Kreditkarte beheben müssen, nehmen Sie also besser
gleich einen größeren Betrag als mehrere Kleinbeträge." In Geschäften
oder Hotels kann das Bezahlen hingegen mit der Kreditkarte günstiger
sein. Im Sinne der Spesenvermeidung gilt also: Mit der Kreditkarte
zahlen, mit der Bankomatkarte beheben.

Weitere Tipps:
- Klären, ob die Kreditkarte im Urlaubsland akzeptiert wird.
- Niemals Blankobelege unterschreiben, etwa beim Einchecken im Hotel.
- Belege nicht wegwerfen, z.B. an der Tankstelle, da Gefahr des
Datenmissbrauchs.
- Notfallszettel mit allen Daten wie Telefon-, Konto-, Kartennummern,
etc. erstellen (ohne Codes!) und getrennt aufbewahren.
- Bargeld und andere Zahlungsmittel nie gemeinsam aufbewahren.
- Karte bei Verlust oder Diebstahl sofort sperren lassen.

Pleiten, Pech und Pannen - was tun?
Läuft beim Urlaub nicht alles glatt, sollte gleich vor Ort
kostenlose Verbesserung verlangt werden. Oft kann schon ein anderes
Zimmer den Urlaub retten. "Falls das nicht möglich ist, gilt es,
Beweise zu sichern, Fotos und Videos zu machen und Namen, Adressen
und Telefonnummern von anderen Betroffenen zu notieren. Zurück in der
Heimat sollte man so bald als möglich - unbedingt mit
eingeschriebenem Brief - die Mängel darstellen und eine
Preisminderung verlangen", rät Mentschl. Als Orientierungshilfe, wie
viel für Mängel verlangt werden kann, dient die sogenannte
Frankfurter Liste. Aber Achtung: Sie ist nicht verpflichtend und
bezieht sich nur auf Pauschalreisen. Pauschalreisende sind zudem
gegenüber Individualreisenden besser durch den Gesetzgeber geschützt.
Grund dafür ist die EU-Pauschalreiserichtlinie, in der unter anderem
die verpflichtende Insolvenzabsicherung oder die Möglichkeit der
Rechtsdurchsetzung gegenüber einem ausländischen Unternehmen von
Österreich aus festgelegt sind.

Bei einer individuellen Buchung ist die Wahrscheinlichkeit dagegen
ungleich größer, dass ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Bei
individuell selbst zusammengestellten Reisepaketen ("dynamic
packaging") hat man es meist sogar mit mehreren Vertragspartnern zu
tun. Umgemünzt auf die Hotel-Buchung per Online-Portal heißt das:
Nicht das Online-Portal ist bei Problemen und Mängeln
Ansprechpartner, sondern das jeweilige Hotel, bei dem der Aufenthalt
gebucht wurde. Denn wie das Reisebüro "ums Eck" ist das Portal nur
Vermittler. Leistungserbringer und damit zuständig für die
ordnungsgemäße Erbringung der Leistung ist das gebuchte Hotel.
Befindet sich dieses im nicht-deutschsprachigen Raum oder gar
außerhalb der EU - etwa in Thailand - können Reklamationen sehr
mühsam und zeitaufwendig werden.

Tipp: Seriöse Online-Anbieter stellen leicht auffindbar auf der
Startseite oder am Beginn der AGB ihre vermittelnde Rolle klar bzw.
geben die vollständigen Kontaktdaten der Veranstalter oder
Leistungserbringer bekannt.

Merkliste: "Rechte für Pauschaltouristen" unter
www.europakonsument.at

Rückfragehinweis:

Verein für Konsumenteninformation/
   Testmagazin "Konsument"
   Mag. Andrea Morawetz
   Öffentlichkeitsarbeit
   Tel.: 01/588 77 - 256 
   Email: [email protected]
   www.konsument.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI

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