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LK Österreich für weitere Senkung des fiktiven Ausgedinges im Pensionsrecht

Sozialausschuss der LK Österreich behandelt aktuelle Anliegen

Wien (OTS) - "Zentrales sozialpolitisches Anliegen der Land- und Forstwirte ist eine weitere Senkung des anzurechnenden Ausgedinges", erklärte heute Franz Reisecker, Vorsitzender des Ausschusses für Sozialpolitik und Arbeitsrecht in der Landwirtschaftskammer Österreich.

Derzeit werden als Leistungen aus der Betriebsübergabe pauschal 21% des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf die Ausgleichszulage zur Pension angerechnet. Grundsätzlich soll zwar an einem System der pauschalen Anrechnung festgehalten werden, die Höhe der Anrechnung hält jedoch einem Vergleich mit den tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr stand. Reisecker: "Daher ist eine weitere Reduktion notwendig, mittelfristig sollte das Ziel von 10% des Ausgleichszulagenrichtsatzes erreicht werden. Gerade angesichts der Einführung einer Mindestsicherung, die ein allgemeines Niveau der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen festlegt, wäre es unverständlich, wenn Landwirten die Ausgleichszulage im bisherigen Ausmaß gekürzt würde."

Anerkennung der Ausübungsersatzzeiten notwendig

"Im Zusammenhang mit den derzeit verhandelten Sozialversicherungsnovellen ist auch die Anerkennung der sogenannten Ausübungs-Ersatzzeiten für die Langzeitversichertenregelung ein wesentliches Thema. Dabei geht es um Zeiten der Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern, die vor der Einführung der Versicherungspflicht für mittätige Angehörige erbracht wurden und für die daher Beitragszeiten nicht erworben werden konnten. Aus der damaligen Rechtslage soll den betroffenen Personen, die heute überwiegend in nichtlandwirtschaftlichen Berufen tätig sind, kein Nachteil erwachsen", verlangte Reisecker.

Berufsschutz für Bauern verbessern

Ein wesentliches Problem bäuerlicher Versicherter besteht auch im Zugang zur Erwerbsunfähigkeitspension. Die Bundesregierung hat im Regierungsprogramm festgelegt, dass eine Harmonisierung der Berufsschutzregelungen für alle Berufsgruppen anzustreben ist. Darauf aufbauend wurde im Sozialministerium das Projekt 'Invalidität im Wandel' ins Leben gerufen. Derzeit besteht für Bauern im Gegensatz zu allen anderen Berufsgruppen (mit Ausnahme ungelernter Arbeitskräfte) Berufsschutz grundsätzlich erst ab der Vollendung des 57. Lebensjahres. "Wenn auch eine vollständige Harmonisierung im Rahmen des Projekts nicht zu erwarten ist, sollte für den bäuerlichen Bereich zumindest eine Härtefallregelung für Personen ab dem 50. Lebensjahr eingeführt werden. Damit soll die Zuerkennung einer Pension ermöglicht werden, wenn ein stark eingeschränktes Leistungskalkül vorliegt und ein Arbeitsplatz in zumutbarer Entfernung vom Wohnort nicht angeboten werden kann", forderte der Obmann des LK-Sozialausschusses.
(Schluss)

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