- 27.05.2008, 09:42:56
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LK Österreich für weitere Senkung des fiktiven Ausgedinges im Pensionsrecht
Sozialausschuss der LK Österreich behandelt aktuelle Anliegen
Wien (OTS) - "Zentrales sozialpolitisches Anliegen der Land- und
Forstwirte ist eine weitere Senkung des anzurechnenden Ausgedinges",
erklärte heute Franz Reisecker, Vorsitzender des Ausschusses für
Sozialpolitik und Arbeitsrecht in der Landwirtschaftskammer
Österreich.
Derzeit werden als Leistungen aus der Betriebsübergabe pauschal
21% des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf die Ausgleichszulage zur
Pension angerechnet. Grundsätzlich soll zwar an einem System der
pauschalen Anrechnung festgehalten werden, die Höhe der Anrechnung
hält jedoch einem Vergleich mit den tatsächlichen Gegebenheiten nicht
mehr stand. Reisecker: "Daher ist eine weitere Reduktion notwendig,
mittelfristig sollte das Ziel von 10% des
Ausgleichszulagenrichtsatzes erreicht werden. Gerade angesichts der
Einführung einer Mindestsicherung, die ein allgemeines Niveau der
Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen festlegt, wäre es
unverständlich, wenn Landwirten die Ausgleichszulage im bisherigen
Ausmaß gekürzt würde."
Anerkennung der Ausübungsersatzzeiten notwendig
"Im Zusammenhang mit den derzeit verhandelten
Sozialversicherungsnovellen ist auch die Anerkennung der sogenannten
Ausübungs-Ersatzzeiten für die Langzeitversichertenregelung ein
wesentliches Thema. Dabei geht es um Zeiten der Mitarbeit im
landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern, die vor der Einführung der
Versicherungspflicht für mittätige Angehörige erbracht wurden und für
die daher Beitragszeiten nicht erworben werden konnten. Aus der
damaligen Rechtslage soll den betroffenen Personen, die heute
überwiegend in nichtlandwirtschaftlichen Berufen tätig sind, kein
Nachteil erwachsen", verlangte Reisecker.
Berufsschutz für Bauern verbessern
Ein wesentliches Problem bäuerlicher Versicherter besteht auch im
Zugang zur Erwerbsunfähigkeitspension. Die Bundesregierung hat im
Regierungsprogramm festgelegt, dass eine Harmonisierung der
Berufsschutzregelungen für alle Berufsgruppen anzustreben ist. Darauf
aufbauend wurde im Sozialministerium das Projekt 'Invalidität im
Wandel' ins Leben gerufen. Derzeit besteht für Bauern im Gegensatz zu
allen anderen Berufsgruppen (mit Ausnahme ungelernter Arbeitskräfte)
Berufsschutz grundsätzlich erst ab der Vollendung des 57.
Lebensjahres. "Wenn auch eine vollständige Harmonisierung im Rahmen
des Projekts nicht zu erwarten ist, sollte für den bäuerlichen
Bereich zumindest eine Härtefallregelung für Personen ab dem 50.
Lebensjahr eingeführt werden. Damit soll die Zuerkennung einer
Pension ermöglicht werden, wenn ein stark eingeschränktes
Leistungskalkül vorliegt und ein Arbeitsplatz in zumutbarer
Entfernung vom Wohnort nicht angeboten werden kann", forderte der
Obmann des LK-Sozialausschusses.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Landwirtschaftskammer Österreich
Schauflergasse 6, 1014 Wien
Tel.: 01/53441-0, Fax: 01/53441-8509
mailto: [email protected]
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