- 23.05.2008, 09:42:24
- /
- OTS0040 OTW0040
WESTENTHALER präsentiert Anti-Korruptionsgesetz für Abgeordnete
Härtere Strafen statt Berger-Amnestie für korrupte Abgeordnete
Wien 2008-05-23 (OTS) - Angesichts der Diskussion um eine
einheitliche Korruptionsbekämpfung fordert BZÖ-Chef Klubobmann Peter
Westenthaler auch ein eigenes Anti-Korruptionsgesetz für Abgeordnete.
"Nachdem das BZÖ schon im Parlament die Abschaffung der Immunität
beantragt hat und auf dem Standpunkt steht, dass Abgeordnete des
Parlaments nicht besser gestellt sein sollen als jeder andere Bürger,
muss es einen Antikorruptionsparagraphen für Parlamentarier geben,
weil diese bei Korruption bis jetzt skandalöserweise straffrei davon
kommen. Mit einer solchen Maßnahme könnte man allfälliger Korruption
vorbeugen", betont Westenthaler. "Völlig indiskutabel ist der
vorliegende Murks von Justizministerin Berger, wo Abgeordnete eine
Extrawurst gebraten bekommen. Berger erweist sich immer mehr als DIE
Politkommissarin im Gusenbauer Kabinett, die nur in Parteifarben
denkt, überall säumig ist und sich als Schutzmantelmadonna der
Kriminellen profilieren will. Berger ist mehr als Rücktrittsreif. Im
Gegenteil zu den Berger-Plänen müssen Abgeordnete bei Korruption noch
härter bestraft werden als beispielsweise Beamte, da sie als gewählte
Volksvertreter eine stärkere Verpflichtung zur Unabhängigkeit und
Unbestechlichkeit haben. Härtere Strafen statt Berger-Amnestie für
korrupte Abgeordnete", fordert Westenthaler.
Derzeit, so Westenthaler weiter, kämen Abgeordnete bei Korruption
straffrei davon. Bestechung werde nur bei Beamten bestraft, ebenso
bei Ministern. Es existiere hier bereits auch ein UN-Übereinkommen
und eine Entscheidung des EU-Rates, die Strafbarkeit bei Politikern
endlich umzusetzen. "Die UNO und die EU fordern schon lange ein
Anti-Korruptionsgesetz beziehungsweise einen eigenen Paragraphen im
Strafgesetzbuch, nur Österreich und hier besonders Justizministerin
Berger ist säumig oder präsentiert halbherzige
Wischi-Waschi-Lösungen", erklärte Westenthaler.
Das BZÖ fordert daher, dass alle bisherigen - über das
Strafgesetzbuch breit verteilten - Korruptionsbestimmungen in einem
eigenen Abschnitt zusammengefasst werden und ein einziger effektiver
Straftatbestand für Politiker geschaffen und eingefügt werde. "Die
Strafbarkeit soll an die Beamtenbestechung angelehnt sein, denn es
ist nicht einzusehen, warum beispielsweise Minister wie Beamte
bestraft werden, Abgeordnete aber nicht. Was für österreichische
Beamte derzeit drei Jahre Haft bedeuten könne, bleibt für Abgeordnete
aufgrund ihrer Immunität ohne Folgen", betonte Westenthaler.
"Dieser Antikorruptionsparagraf soll für sämtliche
Korruptionsbestände, wie etwa auch verbotene Geschenkannahme oder
Bestechung gelten. Der Straffrahmen soll nach den Vorstellungen des
BZÖ generell angehoben werden. Der bisherige geltende Strafrahmen für
Beamte bei Geschenkannahme, der derzeit bei drei Jahren liegt, soll
auf fünf Jahre erhöht werden. Bei Abgeordneten soll das aber eine
Mindestgrenze sein. Der Abgeordnete soll einem besonders scharfen
Antikorruptionsparagraf unterstellt sein. Das BZÖ wird dieses
Anti-Korruptionsgesetz für Abgeordnete selbstverständlich auch im
Parlament beantragen", so der BZÖ-Klubobmann abschließend.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC






