• 21.05.2008, 12:04:31
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  • OTS0159 OTW0159

FMA: hält die Zusage der Behörde, die Veröffentlichungen betreffend die GBZ zu löschen?

News zur Geschäftstätigkeit: GBZ Server Cluster gehört zu den leistungsfähigsten Markt-Dokumentationsrechnern Europas und nimmt seinen Normalbetrieb auf.

Wien (OTS) - Auch wenn die von der FMA hierfür zugrunde gelegte
Voraussetzung unrichtig ist: die Behörde hat eine Zusage des Inhalts
abgegeben, bei Vorliegen einer bestimmten Voraussetzung die
Veröffentlichungen vom 03.02.07 betreffend die GBZ zu löschen. Die
GBZ hat diese Voraussetzung erfüllt. Bleibt die Frage: hält die FMA
ihre Zusage(Details hierzu auf www.gbz.at, Rubrik "Zusage der FMA")

Die GBZ veröffentlicht auf ihrer Website erstmals genauere
Erläuterungen zum versuchten Prozessbetrug der FMA im Verfahren vor
dem VfGH (Rubrik "FMA: die Dokumentation")

News zur Geschäftstätigkeit: GBZ Server Cluster gehört zu den
leistungsfähigsten Markt-Dokumentationsrechnern Europas und nimmt
seinen Normalbetrieb auf. Beispieldatenbank und kurze
Leistungserläuterung auf www.gbz.at

Rückfragehinweis:
GBZ / Roland & Göschke
Mag. Manuel Thiemer
mailto: thiemer@gbz.at
http://www.gbz.at

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