- 17.05.2008, 09:51:12
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Flughafen Wien: ein weiteres Mal vor die EU?
RA Dr.Emmerich Fritz warnt Amt der NÖ Landesregierung als UVP-Behörde
Wien (OTS) - Im Namen von über 400 Vollmachtgebern (darunter auch
Mitglieder von 28 Bürgerinitiativen, von denen 26 im Jahr 2006 die
EU-Beschwerde von Frau RA Dr.Heger unterstützten)- warnt Dr. Emmerich
FRITZ als ehrenamtlicher Obmann der AFLG Antifluglärm-gemeinschaft
(www.fluglaerm.at), die NÖ UVP-Behörde mittels eines offenen Briefes
davor, ein UVP-Verfahren durchzuführen, das nicht das Gesamtprojekt
betrifft, sondern nur die 3. Piste.
Das UVP-Gesetz kennt seit Jahren zwei besonders zu beachtende
Prinzipien, nämlich das Kumulationsprinzip und das
Konzentrationsprinzip; es kann durchaus vorkommen, dass durch ein
relativ geringfügiges Vorhaben, ein Gesamtprojekt UVP-pflichtig wird.
Bisher ergangene Einzelbescheide sind negative
Feststellungs-bescheide zu Einzelteilen des Gesamtprojekts, das als
Ganzes spätestens seit 1998 durch den Masterplan 2015 bekannt war,
und jede Gesamtbeurteilung ist erkennbar unterlassen.
Bisher liegt kein Antrag der Flughafen Wien AG auf Bewilligung
eines Gesamtprojektes vor, sondern ausschließlich ein Antrag auf
Bewilligung einer dritten Piste. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung
die nicht das Gesamtprojekt betrifft, ist schon vom Ansatz her
rechtswidrig und eine Bewilligungsfähigkeit schon deshalb nicht
gegeben.
Um zu vermeiden, dass die Marschrichtung falsch ist, macht
Dr.Fritz nochmals darauf aufmerksam, dass das Kumulationsprinzip und
das Konzentrationsprinzip für das Gesamtprojekt (einschließlich
bestehender Anlagen) Beachtung finden müssen (UVP-pflchtiges
Gesamtprojekt!).
Er weist in dem offenen Brief darauf hin, dass sich rechtswidriges
Vorgehen noch nie auf Dauer gelohnt hat (z.B. nicht EU-gerechte
Ausschreibung der Landeshauptstadt St. Pölten, Brenner-Maut usw.) und
stellt die Frage:
"Will Österreich wirklich ein weiteres Mal vor dem EuGH in Brüssel
wegen dieser Vorgangsweise geklagt werden?"
Rückfragehinweis:
u. Gesamttext (2 Seiten) des offenen Briefes:
AFLG Antifluglärmgemeinschaft, gemeinnütziger Verein
gegen entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr
Tel. 01/6162268, 0650/6162268, Schriftführerin Aschennbrenner-Faltl
www.fluglaerm.at
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