- 16.05.2008, 23:44:00
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- OTS0359 OTW0359
Mag. Martin Kreutner erwirkt nachstehende "Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:
Wien (OTS) - In der von der Antragsgegnerin verfassten APA-OTS
Meldung OTS 0214 5 II 0454 BZC0002 CI vom 24.4.2008 wurde unter dem
Titel "WESTENTHALER: Schluss mit der Polizistenhatz!" die Behauptung
aufgestellt, dass das BIA (Büro für Interne Angelegenheiten) brisante
Informationen aus einem aktuellen Polizeiakt an die Zeitung "Falter"
weitergegeben habe.
Durch die weiters geäußerte Vermutung, diese Informationsweitergabe
sei durch den BIA-Chef Mag. Martin Kreutner aufgrund seines
ausgezeichneten Verhältnisses zum stellvertretenden Chefredakteur des
"Falter" erfolgt bzw. begünstigt worden, erachtet der Antragsteller
Mag. Martin Kreutner den Tatbestand der üblen Nachrede gemäß § 111
Abs 1 und 2 StGB erfüllt, wobei er Anträge auf Entschädigung nach § 6
Mediengesetz, Urteilsveröffentlichung und Kostenersatz gestellt hat.
Ein Verfahren beim Landesgericht für Strafsachen Wien ist anhängig.
Landesgericht für Strafsachen Wien, am 9.5.2008"
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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