- 16.05.2008, 12:26:50
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VERBUND-Austrian Power Grid (APG): Teilverkabelung im 380-kV-Ring nicht machbar
KEMA-Dresden setzt APG-Stellungnahme inhaltlich nichts entgegen
Wien (OTS) - APG betont explizit, dass es sich bei der derzeit
laufenden Diskussion definitiv nicht nur um eine "politische und
wirtschaftliche Diskussion" handelt, wie dies KEMA-Dresden heute in
einer Presseaussendung mitteilte, sondern dass es unverantwortbare
Risiken der Teilverkabelungen für die österreichische
Versorgungssicherheit sind, die eine Machbarkeit definitiv
ausschließen.
Beauftragtes "Gutachten" wird "Diskussionsgrundlage"
APG nimmt zur Kenntnis, dass auch die KEMA-Dresden die Entscheidung
für eine optimierte Freileitungslösung für nachvollziehbar hält, ist
aber höchst erstaunt darüber, dass aus dem beauftragten "Gutachten"
eine "Machbarkeitsuntersuchung" und nun - laut gestriger
Pressemitteilung der KEMA-Dresden - lediglich eine
"Diskussionsgrundlage zur grundsätzlichen Machbarkeit einer
Teilverkabelung" wurde.
Kabel ist nicht gleich Kabel - Verwendungszweck entscheidend
APG ist - wie jedem anderen Netzbetreiber auch - durchaus bekannt,
dass Teilverkabelungen "grundsätzlich" technisch machbar sind, jedoch
ist - wie von APG bereits mehrfach ausgeführt - der Verwendungszweck
entscheidend. Kabel sind aus den von uns mehrfach genannten Gründen
für den österreichischen 380-kV-Höchstspannungsring nicht Stand der
Technik und bergen unverantwortbare Risiken für die österreichische
Versorgungssicherheit.
Grundlegende Details sind Untersuchungsgegenstand, Normen sind zu
beachten
Selbstverständlich wäre auch davon auszugehen gewesen, dass bei einer
Machbarkeitsuntersuchung, die die technische Machbarkeit einer
Teilverkabelung als grundsätzliche Fragestellung hat, auch
grundlegende Details der Kabellegung und vor allem die potenziellen
Risiken Untersuchungsgegenstand sind.
Von einem renommierten Beratungsunternehmen ist weiters zu
erwarten, dass es keine neuen Ansätze entwickelt, die verbindlichen
europäischen und österreichischen Normen widersprechen - noch dazu
ohne explizit auf diesen Umstand hinzuweisen. Als
verantwortungsbewusster Netzbetreiber hat sich APG schließlich an die
gesetzlichen Rahmenbedingungen zu halten und diese in jegliche
Projektierung einzubeziehen.
Hersteller-Produktangaben als einzige Basis?
KEMA-Dresden leitet eine Machbarkeit einer Teilverkabelung
ausschließlich auf Basis von Produktangaben von Kabel-Herstellern ab.
Dies sichtlich ohne jegliche Rücksprache mit Netzbetreibern, die
solche einsetzen, zu tun, ist aus Sicht der APG als fragwürdig zu
bezeichnen.
Teilverkabelung im 380-kV-Ring ist nicht machbar
Insgesamt betont APG nochmals, dass eine Machbarkeit nicht gegeben
ist und eine Teilverkabelung im österreichischen 380-kV-Ring ein
unverantwortbares Experiment wäre. Es handelt sich dabei daher
keinesfalls nur um eine "politische und wirtschaftliche Diskussion"
wie KEMA-Dresden angibt.
Rückfragehinweis:
Verbund Mag.Ines Schurin Kommunikation Tel: +43 (0)50313/53748 Mobil: +43 (0)664/8285983 mailto: [email protected]
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