• 16.05.2008, 09:30:19
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NÖGKK-Infos über häufig gestellte Fragen

Thema: Physiotherapie - wenn´s zwickt und zwackt

St. Pölten (OTS) - Ob Rückenschmerzen, Verspannungen im Nacken,
Ischias oder Hexenschuss - nahezu jeder Erwachsene macht im Laufe
seines Lebens Bekanntschaft mit solchen lästigen Beschwerden. In
vielen Fällen hilft eine physikalische Therapie, um Schmerzen und
Bewegungseinschränkungen in den Griff zu bekommen bzw. um
Haltungsschäden zu vermeiden. Auch nach Unfällen, Schlaganfällen oder
bestimmen neurologischen Erkrankungen kann eine Physiotherapie
hilfreich sein.

Wie komme ich zu einer Physiotherapie?

Die Entscheidung, ob eine Physiotherapie notwendig ist, trifft der
behandelnde Arzt. Dieser stellt eine Verordnung (Zuweisung) aus, die
einen Monat gültig ist. Wenn Sie bei der NÖGKK versichert bzw.
mitversichert sind, lassen Sie diese Verordnung vor Behandlungsbeginn
bei uns bewilligen (entweder persönlich im nächstgelegenen
Service-Center vorbeibringen, schicken oder faxen).

Erfolgt die Therapie in einem Vertrags-Institut der NÖGKK oder in
einem der kasseneigenen Physikoambulatorien (St. Pölten, Baden, Wr.
Neustadt), entstehen keine Kosten. In Wahlinstituten, bei
Physiotherapeuten und Heilmasseuren werden Sie als Privatpatient
behandelt und müssen die Rechnung vorerst selbst bezahlen. Nach
Vorlage der saldierten Honorarnote und der bewilligten
Originalverordnung erhalten Sie die tarifmäßige Kostenerstattung.

Diese beträgt bei Wahlinstituten 80 Prozent jenes Tarifes, den die
Kasse einem Vertragsinstitut für dieselbe Leistung bezahlt. Bei
Physiotherapeuten und Heilmasseuren leisten wir einen Kostenzuschuss,
dessen Höhe je nach Leistung in der Satzung festgelegt ist
(Therapeuten und Masseure dürfen nur jene Behandlungen durchführen,
für die sie auf Grund ihrer Ausbildung gesetzlich ermächtigt sind).

Unser physikalisches Leistungsangebot umfasst:

- Massagen (Heilmassagen, Lymphdrainagen)
 - Wärmebehandlungen (Kopflichtbad, Solluxlampen, Paraffinbäder, 
   Munaripackungen, Moorpackungen)
 - Kryobehandlungen (= Kältetherapie)
 - Medizinalbäder mit Zusatz von Moor, Schwefel, Sole, Kohlensäure
 - Strombehandlungen (Hoch-, Mittel-, Niederfrequenztherapien, 
   Interferenzstrom, Hochvolttherapie)
 - Ultraschall
 - Inhalationen
 - Heilgymnastik (Einzel- oder Gruppenheilgymnastik)

Welche Therapie bei Ihnen angewandt wird, entscheidet Ihr
behandelnder Arzt bzw. Therapeut. Er gibt Ihnen auch nähere Auskünfte
über die jeweilige Behandlungsart. Achtung: Manche physikalischen
Therapien (z. B. Magnetfeldbehandlung, Softlaser, Heublumenbäder)
sind medizinisch-wissenschaftlich nicht anerkannt und daher keine
Leistungen der NÖGKK.

Detaillierte Informationen zum Thema gibt es in jedem
Service-Center der NÖGKK bzw. unter der Telefonnummer 050899/6100.

Internet-Tipps:
www.noegkk.at
www.physioaustria.at
www.heilmasseure.com

Rückfragehinweis:
NÖ Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 050899-5121

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