- 15.05.2008, 09:58:25
- /
- OTS0095 OTW0095
Allianz zeigt Versicherungslücken im Ausland auf
Zusatzversicherung bei Autoreisen empfehlenswert
Wien (OTS) - Endlich werden in allen EU-Mitgliedsstaaten
einheitliche Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
eingeführt. Doch aufgrund der großzügigen Übergangsfristen ist in
manchen Ländern noch immer Vorsicht geboten.
Unfall im Ausland - das Schreckgespenst für jeden Autofahrer:
Sprachbarrieren, verschiedenartige Rechtslagen, unterschiedliche
Versicherungsbedingungen und Entschädigungsleistungen. In einigen
Ländern sind die Versicherungssummen sehr niedrig, im schlimmsten
Fall geht man völlig leer aus.
Höhere Versicherungssummen
Mit der 5. EU-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie,
die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, wurde für die
EU-Mitgliedsstaaten eine Erhöhung der gesetzlichen
Mindestdeckungssummen von drei Millionen auf fünf Millionen Euro für
Personen- und eine Million Euro für Sachschäden beschlossen. "Das ist
aber unserer Meinung immer noch zu wenig", betont Allianz
Service-Experte Mag. Xaver Wölfl. "Denn gerade bei Personenschäden
mit Dauerfolgen kann diese Summe rasch überschritten werden", gibt
der Experte zu bedenken und empfiehlt eine Mindestdeckung von zehn
Millionen Euro.
Noch gibt es große Lücken!
In vielen Ländern - wie zum Beispiel Österreich - ist die
EU-Richtlinie bereits umgesetzt, in anderen dagegen können sich die
Gesetzgeber bis 2012 Zeit lassen. Das heißt: In manchen Staaten ist
noch immer Vorsicht geboten. Denn vereinzelt kann es sogar passieren,
dass gewisse Schäden überhaupt nicht bezahlt werden.
Beispiel Ungarn: Erleidet ein Autofahrer bei einem Auffahrunfall eine
Gehirnerschütterung und ein so genanntes Schleudertrauma
("Peitschenschlag"), bekommt er mögli-cherweise keinen Cent
Schmerzensgeld. Leichte und mittelstarke Verletzungen werden bei
unserem östlichen Nachbarn - einem der beliebtesten Autoreiseziele -
praktisch nie entschädigt.
Probleme sind vorprogrammiert
Auch bei Sachschäden können die Schadenersatzzahlungen wesentlich
geringer ausfallen als in Österreich. In der Slowakei beispielsweise
liegt die Mindestversicherungssumme noch bei bescheidenen 149.000
Euro, sie muss erst bis Ende 2011 auf EU-Niveau angehoben werden.
Fazit: Wenn man als Österreicher unverschuldet in eine
Massenkarambolage gerät, die von einem Autofahrer mit einer derart
niedrigen Haftpflichtdeckung verursacht wurde, bekommt man für seinen
havarierten Wagen nur einen Bruchteil des tatsächlichen Schadens
ersetzt.
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist es seit
Dezember 2007 zwar möglich, dass Autofahrer, die bei einem Unfall in
einem anderen EU-Staat geschädigt werden, die gegnerische
Kfz-Versicherung nicht mehr im Ausland, sondern in ihrem eigenen
Wohnsitzland auf Schadenersatz klagen können. Allerdings kommt
trotzdem das Recht des Unfalllandes zur Anwendung. Das wird die
Prozessdauer verlängern, weil der österreichische Richter über ein
Rechtshilfeansuchen erst das ausländische Recht in Erfahrung bringen
muss. Derzeit gibt es noch keine Erfahrungen, wie die Rechtsprechung
in der Praxis funktionieren wird.
Probleme sind in jedem Fall vorprogrammiert, denn die Kosten für
Rechtsanwälte oder Sachverständige werden nicht überall voll ersetzt.
In manchen Ländern muss der Geschädigte die Prozesskosten selbst
tragen, auch wenn ihn am Schaden keine Schuld trifft.
Österreichisches Recht im Reisegepäck
"Bis die EU-Richtlinie flächendeckend umgesetzt worden ist, sollte
man insbesondere vor Autoreisen in die neuen östlichen
EU-Mitgliedsstaaten vorsichtshalber zusätzlich zu einer bestehenden
Kfz-Haftpflicht-Versicherung eine spezielle Versicherung wie etwa den
Allianz Euro-Schutz abschließen", empfiehlt Wölfl. Dieser Euro-Schutz
kann in Verbindung mit einer bestehenden Allianz
Kfz-Haftpflichtversicherung gewählt werden. Damit ist gewährleistet,
dass berechtigte Ansprüche nach einem Schadenfall gegen die Allianz
geltend gemacht werden können und somit die Deckungssumme ausreichend
hoch ist. "So nimmt man als Autofahrer gewissermaßen österreichisches
Recht mit auf die Reise und spart sich im Ernstfall eine Menge
Ärger."
Ebenfalls überlegenswert ist der Abschluss einer
Kurzkasko-Versicherung, die ihr Geld wert ist, wenn es darauf
ankommt.
Nützliche Links:
ÖAMTC-Tipps: Unfall im Ausland
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1099038.html
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1128414.html
Rückfragehinweis:
Dr. Marita Roloff Unternehmenskommunikation Allianz Gruppe in Österreich Tel.: 01/87807 - 80726, Fax: - 40261 mailto:marita.roloff@allianz.at Internet: www.allianz.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AEV