- 09.05.2008, 09:57:47
- /
- OTS0098 OTW0098
GROSZ: Platter muss BIA-Chef Kreutner sofort suspendieren!
"Profil" Bericht bestätigt, dass Kreutner offensichtlich mittels Drohungen Aktenübermittlung an U-Ausschuss verhindert hat
Wien (OTS) - Die sofortige Suspendierung von BIA-Chef Kreutner
durch ÖVP-Innenminister Platter forderte heute BZÖ-Generalsekretär
Gerald Grosz. "Der Bericht im Nachrichtenmagazin Profil, wonach
Kreutner versucht haben soll, die Übermittlung von BIA-Akten an den
parlamentarischen Untersuchungsausschuss mittels Drohungen zu
verhindern, erhärtet den Verdacht von BZÖ-Chef Peter Westenthaler am
22.4.2008 nach der Befragung des Generaldirektors für die öffentliche
Sicherheit, Erik Buxbaum und von Sektionschef Helmut Prugger.
Es sei ein Skandal, dass mit Kreutner, der selbst eine zentrale Rolle
im U-Ausschuss spielt und unter Verdacht steht, mit dem BIA
unschuldige Menschen bespitzelt zu haben, die Entscheidung trifft,
welche Akten dem Untersuchungsausschuss übermittelt bzw. geschwärzt
werden. "Es ist eine eklatante Missachtung des
Untersuchungsausschusses, dass bis heute kein einziger BIA-Akt
eingelangt ist. Offensichtlich will Kreutner mit vollster Absicht
Akten unterdrücken. Es ist daher zu vermuten, dass die BIA-Akten von
besonderer Brisanz sind", sagte Grosz.
Der BZÖ-Generalsekretär kündigte an, dass BZÖ-Ausschussmitglied Peter
Westenthaler am 13. Mai im U-Ausschuss BIA-Chef Kreutner zu dieser
skandalösen Verweigerungstaktik penibel befragen werde. "Wir werden
ans Tageslicht bringen, wieso es Kreutner offensichtlich nicht der
Mühe wert findet, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, die
Akten endlich zu übermitteln", betonte Grosz.
Dass Kreutner seinen weisungsgebundenen Mitarbeitern offenbar
rechtswidrig unter Strafandrohung verbietet Akten und Informationen
zur Verfügung zu stellen, ist eine Verhöhnung des Parlaments und muss
zu einer sofortigen Suspendierung des BIA-Chefs durch den
Innenminister führen", so Grosz abschließend. (Schluss)
Rückfragehinweis:
BZÖ
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC






