- 05.05.2008, 11:59:34
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Korrektur zu OTS 124: Buchinger will Pflegegeld um fünf Prozent erhöhen
Stundenzuschlag für schwerst behinderte Kinder und Jugendliche: 50 Stunden bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, 75 Stunden zwischen 8. und vollendetem 15. Lebensjahr
Wien (SK) - Bitte lesen Sie in unserer Aussendung OTS 124 den
vierten Absatz wie folgt richtig:
Die Neuerungen im Detail: Bei Demenzerkrankten sollen bei der
Pflegegeldeinstufung 30 Stunden als Erschwerniszuschlag angerechnet
werden. Damit würde rund die Hälfte der Betroffenen in eine höhere
Pflegestufe kommen. Für schwerst behinderte Kinder bis zum
vollendeten 7. Lebensjahr bedeutet die Neuerung, dass bei der
Einstufung ein Pauschalwert von 50 Stunden zusätzlich angerechnet
wird. Bei schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen von acht
Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sollen es pauschal 75
Stunden zusätzlich sein.
(Schluss) wf
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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