- 29.04.2008, 10:12:46
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50 Jahre Europäisches Parlament - Mehr Demokratie für Europa
Der Europatag im Zeichen des 50-jährigen Bestehens des Europaparlaments
Wien (OTS) - Der diesjährige Europatag am 9. Mai steht im ganz im
Zeichen des 50-jährigen Bestehens des Europäischen Parlaments. Aus
diesem Anlass veranstaltet das Informationsbüro des Europäischen
Parlaments für Österreich am 8. Mai eine Festveranstaltung in der
Aula der Akademie der Wissenschaften.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer und der Historiker Oliver
Rathkolb werden die Festansprachen halten. Unter dem Motto "Das
Europäische Parlament - erlebt und erzählt" diskutieren im Anschluss
Staatssekretär Hans Winkler und die Europaabgeordneten Othmar Karas,
Christa Prets, Karin Resetarits und Johannes Voggenhuber. Moderiert
wird dieses Gespräch von Alexandra Föderl-Schmid, Chefredakteurin des
Standard.
Das Europäische Parlament als mittlerweile größtes Parlament der Welt
hat sich in den letzten 50 Jahren von einer beratenden Versammlung
zum gleichberechtigten Gesetzgeber auf EU-Ebene entwickelt. Der
Vertrag von Lissabon - derzeit im Ratifizierungsprozess - stärkt das
Europäische Parlament als die demokratische Säule der Europäischen
Union noch weiter.
Das Europaparlament ist die einzige direkt gewählte Institution auf
europäischer Ebene und damit die unmittelbare Vertretung der
Interessen der Bürgerinnen und Bürger Europas. Im Juni 2009 finden
die nächsten Europawahlen statt, bei denen die BürgerInnen ihre
Vertreter in das neue, gestärkte Europaparlament wählen können. Durch
den Vertrag von Lissabon wird Österreich im neuen Europaparlament
statt bisher mit 18 dann mit 19 Europaabgeordneten vertreten sein.
Die Anfänge - 19. März 1958
Vor 50 Jahren versammelten sich die europäischen Abgeordneten zum
ersten Mal in Straßburg: Der erste Schritt von der "Europäischen
Parlamentarischen Versammlung" mit 142 nominierten Abgeordneten zum
direkt gewählten Parlament war getan.
Die Ursprünge des Europäischen Parlaments gehen auf die Montanunion
zurück. Deren Gründungsvertrag tritt 1952 in Kraft und sieht bereits
eine Hohe Behörde, eine Gemeinsame Versammlung, einen Ministerrat,
einen Gerichtshof und einen beratenden Ausschuss vor, die Vorläufer
unserer heutigen EU-Institutionen.
Nach der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der
Europäischen Atomgemeinschaft durch die Römischen Verträge wird im
"Abkommen über gemeinsame Organe für die Europäischen Gemeinschaften"
vom 28. März 1957 beschlossen, dass die drei Gemeinschaften eine
einzige parlamentarische Versammlung als gemeinsames Organ haben
sollen. Diese Versammlung kommt am 19. März 1958 zu ihrer
konstituierenden Sitzung in Straßburg zusammen.
Die Abgeordneten beschließen alsbald, dass sich die Versammlung
nunmehr Europäisches Parlament nennen soll. Allerdings wird dieser
Name erst 1986 mit der Einheitlichen Europäischen Akte auch in den
Grundlagenverträgen zur offiziellen Bezeichnung.
Ausweitung des politischen Spielraums und erste Direktwahl 1979
Am 22. April 1970 werden durch den Vertrag von Luxemburg die
Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments erweitert.
In den folgenden Jahren wird die Direktwahl des Europäischen
Parlaments beschlossen. 1979 findet dann die erste direkte Wahl in
allen Mitgliedstaaten statt. Insgesamt ziehen 410 Abgeordnete aus 9
Mitgliedstaaten in die Vertretung ein.
Durch das Inkrafttreten der "Einheitlichen Europäischen Akte" am 1.
Juli 1987 wird der Begriff "Europäisches Parlament" offiziell
bestätigt, außerdem wird seine legislative und politische Rolle
gestärkt. Das Europäische Parlament erhält unter anderem legislative
Kompetenzen im Bereich der Gesetzgebung zur Errichtung des
Binnenmarktes und im außenpolitischen Bereich Zustimmungsrechte in
Fragen neuer Beitritte oder Assoziierungen.
Gleichberechtigter Kontrolleur
Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht 1992 werden die
Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments entscheidend erweitert.
Durch die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens wird das
Europäische Parlament in vielen Fragen zur gleichberechtigten Instanz
neben dem Rat. Außerdem muss das Europäische Parlament der Kommission
nun seine Zustimmung erteilen. Last but not least ernennt das
Europäische Parlament den europäischen Bürgerbeauftragten.
Vor allem durch die Befugnis, die endgültige Zusammensetzung der
Kommission zu billigen, entwickelt sich das Europäische Parlament zu
einer echten politischen Kontrollinstanz der europäischen Exekutive.
Diese Funktion wird durch den Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai
1999 in Kraft tritt, noch ausgeweitet: Auch die Ernennung des
Kommissionspräsidenten unterliegt nun der Zustimmung des Europäischen
Parlaments. Außerdem werden die Mitbestimmungsrechte des Europäischen
Parlaments auf die meisten legislativen Bereiche erweitert - es wird
im entscheidenden Maße zum gleichberechtigten Mitgesetzgeber.
Die Gegenwart - und die Zukunft
Das Europäische Parlament des Jahres 2008 ist nicht nur das größte
Parlament weltweit, es besitzt auch weit reichende
Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die Gesetzgebung und den Haushalt.
Es übt die demokratische Kontrolle aus und gibt wichtige politische
Impulse für die Weiterentwicklung eines gemeinsamen und
demokratischen Europas.
Damit ist das Europäische Parlament weltweit einzigartig: Es gibt
keine andere direkt gewählte, supranationale Volksvertretung mit
solch weit reichenden Mitbestimmungsrechten.
Vertrag von Lissabon
Durch den Vertrag von Lissabon, der am 13. Dezember 2007
unterzeichnet wurde, werden die Rechte des Europäischen Parlaments
noch einmal gestärkt.
Das Mitentscheidungsverfahren wird nun die Regel, das Europäische
Parlament wird mit den Mitgliedstaaten gleichberechtigter Gesetzgeber
in einer Europäischen Union mit 27 Mitgliedsstaaten und rund 490
Millionen Einwohnern. Außerdem wird künftig das Ergebnis der
Europawahl die Auswahl des Kommissionspräsidenten bestimmen.
TERMIN-AVISO:
Festveranstaltung
"50 Jahre Europäisches Parlament - Mehr Demokratie für Europa"
8. Mai 2008, 17.30 Uhr
Aula der Akademie der Wissenschaften
Wollzeile 27A, 1010 Wien
Nähere Informationen und Programm unter www.europarl.at. Anmeldungen
sind über [email protected] möglich.
Rückfragehinweis:
Informationsbüro des Europäischen Parlaments für Österreich Mag. Georg Pfeifer Presse-Attaché Tel.: (++43-1) 516 17/206 mailto:[email protected] http://www.europarl.at
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