Wien 2008-04-28 (OTS) - Der Privatankläger und Antragsteller
Siegfried KOBAL begehrte die Bestrafung des Beschuldigten Gerald
GROSZ wegen § 113 StGB, weil in der Aussendung vom 22.2.2008 APA OTS
0144 5 II 0401 BZC0004 des Parlamentsklubs des BZÖ unter der
Überschrift "Warum läuft Kobal noch frei herum" der Passus "Ich frage
mich schön langsam, wie es sein kann, dass jemand der eine ganze
Latte an Betrugs- und Gewaltdelikten vorzuweisen hat, der
rechtskräftig verurteilt ist ……. noch frei herumlaufen kann",
enthalten ist, weil in der Aussendung vom 20.2.2008 APA OTS 0209 5
II 0276 BZC0006 des Parlamentsclubs des BZÖ unter der Überschrift
"GROSZ: Sudelkampagne von FPÖ und vorbestraftem Betrüger und
Gewalttäter" der Passus "Es ist uns bekannt, dass der mehrfach
vorbestrafte Gewalttäter und Betrüger Kobal mit seinen nunmehr von
News veröffentlichten Unterstellungen unter anderem auch bei weiteren
Medien - in der Hoffnung auf Bezahlung - vorstellig geworden ist, um
seine angebliche Story zu verkaufen" und "Daher sind die nunmehrigen
Behauptungen nur der Versuch eines unwürdigen Revanchefouls durch
einen ehemaligen Mitarbeiter, von dem sich das BZÖ zu Recht getrennt
hat, da er uns seine mehrfachen Vorstrafen wegen Betrugs- und
Gewaltdelikten verschwiegen hat" enthalten ist, und weil in der
Aussendung vom 27.2.2008 APA OTS 0219 5 II 0288 BZC0006 des
Parlamentsclubs des BZÖ unter der Überschrift "Ausgabe wegen
reihenweiser Lügen und Diffamierungen soll eingezogen werden" der
Passus "Das sogenannte Lagger Interview von News ist der absolut
jämmerliche und verlogene Versuch der News Redaktion selbst, den
Umstand zu kaschieren, dass sie mit Herrn Kobal auf einen mehrfach
vorbestraften Gewalttäter und Betrüger hineingefallen sind" enthalten
ist.
Der Privatankläger und Antragsteller erblickt in den inkriminierten
Behauptungen die Verwirklichung des Tatbestandes des Vorwurfs einer
schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung nach § 113 StGB. Das
medienrechtliche Verfahren ist anhängig."
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC