• 28.04.2008, 19:48:34
  • /
  • OTS0294 OTW0294

Kdolsky zur 15a-Vereinbarung: Bedenken der Länder ausgeräumt

Konstruktive Gespräche - Türe zur Nutzung der Anstoßfinanzierung durch alle Bundesländer steht offen

Wien, 28. April 2008 (OTS) - Bei den heutigen Gesprächen zur
15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung und Sprachförderung in Innsbruck
zwischen Familienministerin Kdolsky und den zuständigen
Ländervertreterinnen aus Tirol, Oberösterreich, Niederösterreich,
Kärnten und Vorarlberg konnte die 15a-Vereinbarung positiv
konkretisiert bzw. präzisiert werden - und zwar mit dem Ziel der
Schaffung von zusätzlichen bedarfsgerechten Kinderbetreuungsplätzen.
"In konstruktiven, positiven Gesprächen konnten die noch bestehenden
Ungereimtheiten ausgeräumt werden, so dass wir zu einer tragfähigen
Lösung kommen konnten. Ich freue mich, dass nun alle Zweifel
beseitigt sind und die Anstoßfinanzierung zur Kinderbetreuung und
Sprachförderung von allen Bundesländern genutzt wird", betonte
Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky nach den Gesprächen. Bis Ende Mai
hätten die betreffenden Länder nun Zeit, die bestehende Vereinbarung
nachträglich zu unterzeichnen, um die Bundesmittel für 2008 zu
lukrieren.

Klarstellung und Präzisierung der 15a-Vereinbarung:

* Es ist klar, dass der Ausbau der Kinderbetreuung nach Maßgabe der
Nachfrage nach Kinderbetreuungseinrichtungen dem regionalen Bedarf
entsprechend zu erfolgen hat.
* Es konnte klar gestellt werden, dass die Länder die Bundesmittel
nun im höheren Ausmaß lukrieren können. Ungereimtheiten betreffend
der Abrechnung konnten geklärt werden.
* Die Ausbildung und neue Besserqualifizierung der Tagesmütter
wird gefördert. Für 2009 soll auf Basis einer Evaluierung im Rahmen
sozial gestaffelter Tarife auch die Förderung der Betreuung durch
Tagesmütter ermöglicht werden. Vorausgesetzt die Qualität ist
gewährleistet. Grundlage wird eine Evaluierung bilden.
* Nach 3 Jahren tritt die Vereinbarung für beide Vertragspartner
außer Kraft.
* Zusätzlich ist sichergestellt, dass über die Einführung eines
koordinierten Bildungsplanes ausschließlich die Länder entscheiden
und dadurch sichergestellt ist, dass es zu keinen
Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern kommt.
* Es besteht die Möglichkeit der länderspezifischen
Sprachstandfeststellungsmodellen, die mit dem Bundesministerum für
Bildung, Kunst und Kultur abgeklärt werden.
* Ebenfalls können die Sprachfördermodelle länderspezifisch
durchgeführt werden.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
   Daniela Klinser
   Pressesprecherin
   Radetzkystraße 2, 1030 Wien 
   Tel: +43/1/71100-4305
   Fax: +43/1/71100-14305 
   E-Mail: [email protected] 
   http://www.bmgfj.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BGF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel