Wien (OTS) - Heute Nachmittag (28. April 2008) hat Bundespräsident
Dr. Heinz Fischer auf der Basis der einschlägigen Bestimmungen der
Bundesverfassung, nach gewissenhafter Prüfung aller Gesichtspunkte
den EU-Vertrag von Lissabon unterschrieben.
Diese Unterschrift erfolgte auf der Grundlage eines einstimmigen
Beschlusses des Ministerrates, einer Zustimmung des Nationalrates mit
mehr als 4/5 der abgegebenen Stimmen und einer eindeutigen Zustimmung
des Bundesrates.
Damit kann der von allen 27 Mitgliedstaaten der EU gemeinsam
ausgearbeitete EU-Reformvertrag mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten,
sofern das Ratifikationsverfahren auch in den anderen 26 EU-Staaten
positiv abgeschlossen wird.
"Es hat in Österreich, so wie auch in manchen anderen Ländern
verschiedene Einwendungen oder Befürchtungen gegenüber dem
Reformvertrag von Lissabon oder gegenüber der EU als solcher gegeben.
Ich habe mich mit all diesen Einwendungen sorgfältig
auseinandergesetzt, weil es mein Ziel ist, das Gemeinsame über das
Trennende zu stellen", sagte der Bundespräsident.
Der Pressedienst der Präsidentschaftskanzlei wird daher noch heute
eine umfassende Information veröffentlichen, in der auf wichtige
Fragen, die in diesem Zusammenhang diskutiert wurden, eingegangen
wird.
Eines ist übrigens zwischen Befürwortern und Kritikern weitgehend
unbestritten: Der jetzige EU-Reformvertrag ist inhaltlich nahezu
identisch mit dem sogenannten Verfassungsvertrag von 2005, der in
Österreich vor drei Jahren problemlos und ohne Ängste ratifiziert
wurde.
Und die Argumente, die den Österreichischen Nationalrat im Mai 2005
veranlasst haben, dem EU-Verfassungsvertrag im Konsens zwischen
Regierung und Opposition nahezu einstimmig zuzustimmen (bei nur einer
einzigen Gegenstimme) und die den Bundespräsidenten am 14. Juni 2005
veranlasst haben, nach sorgfältiger Prüfung den Vertrag zu
ratifizieren, haben auch heute ihre Gültigkeit.
All jene, die sich im Jahr 2005 keine Sorgen um die österreichische
Neutralität gemacht haben, müssen sich daher auch heute keine Sorgen
machen: Die österreichische Neutralität wird nach dem Inkrafttreten
des EU-Reformvertrages die gleiche sein wie vorher.
"Auch in Zukunft kann kein einziger österreichischer Soldat zu
Einsätzen im Ausland verpflichtet werden, ohne dass dies von
Österreich autonom und im Einzelfall nach den Bestimmungen unserer
Verfassung und unter Bedachtnahme auf unsere Neutralität entschieden
wird", sagte der Bundespräsident.
Manche verlangen über den Vertrag von Lissabon eine Volksabstimmung
(obwohl sie beim Verfassungsvertrag vor drei Jahren keine
Volksabstimmung verlangt haben) und begründen das damit, dass es sich
bei Vertrag von Lissabon um eine Gesamtänderung der Bundesverfassung
handelt. Dies ist aber nicht der Fall.
Sowohl die Bundesregierung als auch der Nationalrat als auch der
Bundesrat sind in voller Übereinstimmung mit der unter den führenden
österreichischen Verfassungsexperten eindeutig vorherrschenden
Meinung der Auffassung, dass keine Gesamtänderung der
österreichischen Bundesverfassung vorliegt. Daher wurde an den
Bundespräsidenten auch kein Antrag auf Durchführung einer
Volksabstimmung gestellt. Ein solcher Antrag wäre aber für die
Durchführung einer Volksabstimmung erforderlich.
Bundespräsident Dr. Fischer sprach den Wunsch aus, dass das Gespräch
über die Zukunft Europas und über die Zukunft Österreichs in der EU
nach der Ratifizierung dieses Vertrages in sachlicher Weise
fortgesetzt wird, weil es wichtig ist, ein hohes Maß an
Übereinstimmung zu Fragen der europäischen Zusammenarbeit zu
erzielen.
"Ich bin überzeugt, dass es gut für Österreich ist, wenn sich Europa
gut entwickelt und dass es gut für Europa ist, wenn sich Österreich
und die anderen Mitgliedstaaten der EU gut entwickeln. Der EU-Vertrag
von Lissabon steht im Dienste dieser doppelten Zielsetzung und ist in
Österreich in verfassungskonformer Weise zustande gekommen", sagte
der Bundespräsident abschließend.
Rückfragehinweis:
Österreichische Präsidentschaftskanzlei
Presse und Informationsdienst
Tel.: (++43-1) 53422 230
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http://www.hofburg.at
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