• 28.04.2008, 10:20:36
  • /
  • OTS0067 OTW0067

Vom mächtigen Kaiserreich zum selbstbewussten Kleinstaat Österreich und sein Parlament aus Schweizer Sicht

Wien (PK) - Österreich und die Schweiz sind die Gastgeberländer der
Fußballeuropameisterschaft 2008, der EURO 2008. Die
Parlamentskorrespondenz nimmt dieses sportliche Großereignis zum
Anlass, die Parlamente der Teilnehmerländer vorzustellen. Als
Abschluss der Serie über die Teilnehmer der EURO 08 bringen wir heute
einen Beitrag über Österreich - über Einladung der
Parlamentskorrespondenz verfasst von einer Kollegin beim
Informationsdienst des Schweizer Parlaments. Die Redaktion der
Parlamentskorrespondenz dankt für diese angenehme
interparlamentarische Zusammenarbeit und wünscht der Schweizer
Nationalmannschaft, dass sie Vize-Europameister wird - hinter
Europameister Österreich.

Österreich: Vom mächtigen Kaiserreich zum selbstbewussten Kleinstaat

Eigentlich erstaunt es wenig, dass Österreich und die Schweiz
gemeinsam die EURO 2008 ausrichten. Die unmittelbare Nachbarschaft
und die Größe der Kleinstaaten sind zweifellos die wichtigsten Gründe
für die länderübergreifende Organisation eines Sportanlasses dieser
Dimension, aber nicht die einzigen Berührungspunkte. Die Beziehungen
beider Staaten gelten seit Jahren als "ausgezeichnet", wenn sie auch
mit Österreichs Beitritt zur Europäischen Union (EU) eine etwas
andere Qualität erhalten haben. Seit einigen Jahren pflegen die
Parlamente der Nachbarstaaten institutionalisierte Kontakte über eine
Freundschaftsgruppe. Die 12köpfige österreichische Delegation, die
von Jürgen Weiss (ÖVP) präsidiert wird, besuchte Bern im vergangenen
November.

So eng waren die freundschaftliche Bande nicht immer: Zwischen der
entstehenden Eidgenossenschaft und dem Adelsgeschlecht der Habsburger
gab es eine Reihe von kriegerischen Auseinandersetzungen,
Provokationen und Zänkereien (1291 - 1474), die mit der faktischen
Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft und schließlich 1511 mit der
vertraglichen Versöhnung beider Parteien endeten. Der Schweizer
Dramatiker Friedrich Dürrenmatt fand es immer widersinnig, die
Habsburger als Erbfeinde zu betrachten, da sie ja eigentlich
Schweizer waren. Ihre Stammburg - Schloss Habsburg (heute ein
Gasthaus) - liegt im Kanton Aargau. Und somit war gemäß Dürrenmatts
Logik Landvogt Heinrich Gessler ein Schweizer und Willhelm Tell
schoss demzufolge auf einen Landsmann.

Österreichs Parlament: Schritte vorwärts und wieder zurück

Die Verdrängung der Habsburger aus dem heutigen Gebiet der Schweiz
tat der Dynastie keinen Abbruch: Sie stieg ungebremst zum mächtigsten
Herrscherhaus Europas auf. Und es gelang Österreich im Großen, was
der Schweiz im Kleinen gelang: der Vielvölkerstaat.

Doch wie andere Völker strebten im Revolutionsjahr 1848 auch
verschiedene Gruppierungen in Österreich nach Demokratie und
Unabhängigkeit. Die Monarchie war nicht nur von heftigen Aufständen
im Kaiserreich selbst bedroht, sondern auch von revolutionären
Unruhen in den Untertanengebieten Böhmen, Ungarn und in Oberitalien.
Erste Anläufe, im Revolutionsjahr eine Verfassung und damit auch ein
Parlament zu etablieren, scheiterten, wie ebensolche Bemühungen in
den Folgejahren. Die Monarchie erstarkte, und Österreich kehrte zum
Absolutismus zurück.

1848 blieb es hingegen in der Schweiz ruhig. Die internen
Auseinandersetzungen fanden bereits ein Jahr früher statt. Nach dem
27 Tage dauernden Sonderbundskrieg zwischen konservativen
(katholischen) und liberalen (protestantischen) Kantonen im November
1847, wurde ein Jahr später die Eidgenossenschaft auf eine
verfassungsrechtliche Grundlage gestellt und damit der Schritt von
einem Staatenbund zu einem Bundesstaat vollzogen, der in seiner
Struktur bis heute praktisch unverändert geblieben ist.

In Österreich herrschte nach 1849 in Sachen Parlamentarismus während
gut eines Jahrzehntes Stillstand. Erst als das Kaiserreich die
Vorherrschaft in Oberitalien und einige Jahre später den Vorsitz im
Deutschen Bund verlor, musste der dadurch politisch geschwächte
Kaiser im Innern tief greifende Reformen durchführen und sich von der
absolutistischen Regierungsweise verabschieden. 1861 erhielt
Österreich sein erstes Parlament, den Reichsrat mit Herrenhaus und
Abgeordnetenhaus. Und dieses Parlament hatte mit Unterbrüchen bis zum
Ende der Monarchie Bestand. Die Anfänge des Parlamentarismus im
Kaiserreich waren jedoch von heftigen Nationalitätenkonflikten
überschattet. Während der österreichische Reichsrat alle
Nationalitäten gleich behandelte, benachteiligte der ungarische
Reichstag die nichtungarischen Abgeordneten. Ein großer
Entwicklungsschritt in der Geschichte des österreichischen Parlaments
erfolgte 1873 mit der Einführung der direkten Wahl der Abgeordneten.
Mit der Wahlrechtsreform von 1907, die das Wahlrecht zu einem
direkten, allgemeinen, gleichen und geheimen machte, wurde ein
weiterer bedeutender Schritt vollzogen. Allerdings war dieses
Wahlrecht nur den Männern vorbehalten, die Frauen hatten noch ein
Jahrzehnt zu warten.

Nach dem erzwungenem Rückzug aus Norditalien und Deutschland erkor
die Monarchie Südosteuropa zu ihrem neuen Einflussgebiet, zuerst bloß
als Verwalterin, dann annektierte sie Bosnien und Herzegowina. Das
Herrscherhaus Habsburg wurde auf dem Balkan für viele politische
Aktivisten zum Feind. Die Wut eskalierte 1914 in Sarajevo mit der
Ermordung des Thronfolgers, des Erzherzogs Franz Ferdinand. Der erste
Weltkrieg brach aus, und mit dessen Ende zerfiel die österreichisch-
ungarische Doppelmonarchie.
Eine provisorische Nationalversammlung erklärte "Deutschösterreich"
zur demokratischen Republik, und Kaiser Karl I. verzichtete unter
Druck auf "jeden Anteil an den Staatsgeschäften"; abdanken wollte er
nicht. Um der Internierung zu entgehen, verließ der Kaiser 1919
Österreich. Die Familie Habsburg kehrte in die alte Heimat zurück,
aus der sie vier Jahrhunderte zuvor vertrieben worden war: in die
Schweiz. Aus dem Exil versucht Karl I. mehrmals die Macht in Ungarn
zurück zu gewinnen, erfolglos.

Bewegte Zeiten in der ersten Republik

1918 führte Österreich das Wahlrecht für Frauen ein, nicht als
Pionierin, sondern im Gleichschritt mit anderen europäischen Ländern,
aber doch immerhin 53 Jahre vor der Schweiz. Der Adel wurde
abgeschafft. Die Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen mussten
sich zu einfachen Bürgern der Republik bekennen, ihr "Familienfonds"
wurde zu Staatseigentum. Und die Republik "Deutschösterreich" wurde
auf Druck der Siegermächte des ersten Weltkrieges zur Republik
"Österreich", ein Beitritt zur Deutschen Republik untersagt. 1920
erhielt die junge parlamentarische Republik ein neues Bundes-
Verfassungsgesetz, deren 1929 grundlegend umgestaltete Fassung im
Wesentlichen bis heute gilt.

Im gleichen Jahr wurde auch Österreich von der Wirtschaftkrise
heimgesucht. Der Ruf nach einer Vereinigung zwischen Österreich und
Deutschland wurde immer lauter. Italiens Diktator Benito Mussolini
unterstützte Bundeskanzler Engelbert Dollfuss gegen die
Nationalsozialisten in Österreich und gegen Hitler in Deutschland,
die den Anschluss Österreichs an Deutschland forderten. Am 4. März
1933 wurde das Parlament ausgeschaltet, nachdem alle drei Präsidenten
des Nationalrates ihr Amt niedergelegt hatten. Bundeskanzler Dollfuss
verhinderte erfolgreich, dass der Nationalrat seine Arbeit wieder
aufnehmen konnte und regierte ab diesem Zeitpunkt durch Verordnungen
der Regierung. Auf Grund großer Meinungsverschiedenheiten zwischen
Sozialdemokraten und den Christlichsozialen brach am 12. Februar 1934
in Österreich der Bürgerkrieg aus.

Am 1. Mai rief Dollfuss den Bundesstaat Österreich auf ständischer
Grundlage (Ständestaat) aus. Es handelte sich um eine Diktatur, die
schon damals als Austrofaschismus bezeichnet wurde. Bei einem
Putschversuch der Nationalsozialisten wurde Dollfuss im Juli 1934
schwer verletzt und starb. Da sich Hitler und Mussolini annäherten,
sah sich der neue Bundeskanzler Kurt Schuschnigg gezwungen, mit
Deutschland zusammenzuarbeiten. Damit waren der Regierung Österreichs
die Hände gebunden. Hitler zwang Schuschnigg im Februar 1938, das
Innenministerium - und damit die Befehlsgewalt über die Polizei - zu
übergeben. Einen Monat später marschierten die deutschen Truppen in
Österreich ein.

Vom besetzten Land zum EU-Mitglied

Anfang Mai 1945 erklärte das Deutsche Reich seine bedingungslose
Kapitulation gegenüber den alliierten Mächten. Bereits wenige Tage
zuvor hatte die aus Vertretern der früheren Christlichsozialen,
Sozialdemokraten und Kommunisten zusammengesetzte provisorische
österreichische Staatsregierung unter dem Vorsitz des Staatskanzlers
Karl Renner die Unabhängigkeit Österreichs erklärt. Es war dies die
"Geburtsstunde" der Zweiten Republik und wenige Monaten später, am
25. November 1945, fanden die ersten Nationalratswahlen in der neuen
Ära statt. Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) ging erfolgreich aus
den ersten freien Wahlen hervor. Die Bundesversammlung (Nationalrat
und Bundesrat) wählte Staatskanzler Karl Renner (SPÖ) zum ersten
Bundespräsidenten der Zweiten Republik.

Österreich blieb allerdings bis 1955 von den alliierten Streitkräften
besetzt und in vier Besatzungszonen eingeteilt, eine Situation, die
Österreichs Regierung mit einem Staatsvertrag mit den Alliierten
unbedingt beenden wollte. Erst nach dem Tod Josef Stalins 1953 war
die Sowjetunion bereit, Österreich die volle Souveränität zurück zu
geben. Nach Abzug der alliierten Besatzungstruppen erklärte der
Nationalrat am 26. Oktober 1955 die immerwährende Neutralität
Österreichs nach Schweizer Muster. In Erinnerung daran feiert
Österreich an diesem Tag den Nationalfeiertag. Österreich versteht
heute unter seiner Neutralität Bündnisfreiheit. Mit der von der EU
angestrebten gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird
in Österreich diskutiert, wie der völkerrechtliche Status in Zukunft
angewendet werden soll. Diskussionen, die in der Schweiz mit großem
Interesse verfolgt werden.

Das österreichische Parlament heute

Das österreichische Parlament (Legislative) besteht aus zwei Kammern.
Der Nationalrat (Volksvertretung), dessen Mitglieder von den
Bürgerinnen und Bürgern in einer Proporzwahl direkt gewählt werden,
besteht aus 183 Abgeordneten. Der Nationalrat ist für die bundesweite
Gesetzgebung zuständig. Die Hauptarbeit findet in den ständigen
Ausschüssen statt. Hier diskutieren die Abgeordneten über Sachthemen,
oft werden auch Experten "von außen" beratend beigezogen. Von
September bis Juli treffen sich die Räte des Parlaments zu den
Plenarsitzungen. Sie sind öffentlich und finden in der Regel einmal
im Monat an zwei oder drei aufeinander folgenden Tagen statt.

Die zweite, wichtige Aufgabe der ersten Kammer ist die
Kontrollfunktion: Der Nationalrat kontrolliert, ob die
Bundesregierung auch effizient arbeitet. Damit eine Partei im
Nationalrat einen Sitz für sich beanspruchen kann, muss sie
mindestens 4 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinigen. Eine
solche Hürde kennt die Schweiz nicht.

Aus Schweizer Optik etwas verwirrend ist die Tatsache, dass sich der
Bundesrat aus 62 Mitgliedern zusammensetzt: In der Schweiz sind es im
gleichnamigen Gremium bloß deren sieben - es sind aber die
Regierungsmitglieder und nicht die Vertreter der neun Bundesländer
wie im Nachbarland. Der österreichische Bundesrat wird von den
Landtagen - den Parlamenten der Bundesländer - beschickt. Die
Länderkammer hat weniger Macht als die Volkskammer, was bei deren
Mitgliedern regelmäßig für Unmut sorgt. Die 62 Bundesräte besitzen
bloß ein aufschiebendes Vetorecht, das vom Nationalrat überstimmt
werden kann. Über ein absolutes Vetorecht verfügen sie nur bei
Angelegenheiten, die die Bundesländer direkt betreffen. Offenbar
würden einige Abgeordnete den Bundesrat gern als gleichberechtigte
Kammer sehen - wie den Ständerat (Kantonsvertretung) in der Schweiz.

National- und Bundesrates bilden gemeinsam das dritte
parlamentarische Organ, die Bundesversammlung. Sie hat keine
gesetzgebenden Funktionen, sondern ist vor allem zuständig für
Angelegenheiten, die den Bundespräsidenten betreffen, unter anderem
dessen Angelobung. Sie entscheidet zudem, ob über eine
Volksabstimmung der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Im
Weiteren kann die Bundesversammlung den Verfassungsgerichtshof
beauftragen, ein Verfahren gegen den Bundespräsidenten zu eröffnen,
sofern dieser die Bundesverfassung verletzt haben sollte.

Das Parlament befasst sich zudem mit den Eingaben der Bürgerinnen und
Bürger. Dem Volk stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung,
sich an der Gesetzesarbeit des Parlamentes zu beteiligen
(Bürgerinitiativen, Petitionen, Volksbegehren, Volksbefragungen,
Volksabstimmungen), rechtlich bindend ist nur die Volksabstimmung.
Bemühungen, direkt-demokratischen Instrumente auszubauen, fanden
bislang kein Gehör. Es herrscht offenbar ein breiter Konsens darüber,
es beim repräsentativ-demokratischen Charakter der österreichischen
Verfassung zu belassen.

Die Abgeordneten von National- und Bundesrat sind für vier, ab der
nächsten Legislatur für fünf Jahre gewählt. Der Frauenanteil beträgt
31 Prozent, respektive 25 Prozent. Die Parlamentarier üben ihr Mandat
hauptberuflich aus und erhalten dafür ein Gehalt in der Höhe von 8024
Euro, 14-mal im Jahr. Derzeit sind Diskussionen im Gang, ob die
Abgeordneten ihre außerparlamentarischen Nebeneinkünfte offen legen
sollen oder nicht.

Von Eurofightern und Spiel entscheidenden Fehlpfiffen

Über die Arbeit des österreichischen Parlaments erfährt man in der
Schweiz wenig. Umgekehrt wird es sich wohl ähnlich verhalten. Einige
Themen und Ereignisse - wie die Gehälter-Debatte - sorgen dennoch für
Schlagzeilen oder schaffen es zumindest in die Randspalten der
Zeitungen. Oft haben sie einen Bezug zu Schweizer Innenpolitik. Immer
von Interesse sind natürlich die österreichischen Wahlen, denen
gelegentlich Regierungskrisen und die Auflösung des Nationalrats
vorausgehen. In der Schweiz ist dies undenkbar, obwohl vorgezogenen
Neuwahlen rein theoretisch möglich wären.

Das Ja des Nationalrats zum EU-Reformvertrag ist ein von
Informationssendungen aufgenommenes Thema. Ebenso die Eurofighter-
Kontroverse, in die die Schweiz mit ihren an Österreich ausgeliehenen
Kampfjets indirekt verwickelt ist. Thema in den Medien war auch die
jüngste Wahlrechtsreform, da einige Schweizer Kantone das Wahlalter
ebenfalls auf 16 Jahre gesenkt haben oder es zu tun gedenken. Einige
Zeilen wert war der politischen Schlagabtausch im Nationalrat über
Match-entscheidende Fehlpfiffe bei Fußballspielen, gleiches gilt für
die - vermutlich inzwischen im Sand verlaufene - Forderung der FPÖ,
den Bundespräsidenten abzuschaffen und das Schweizer Modell des im
Jahresturnus wechselnden Staatsoberhauptes zu übernehmen. Regelmäßig
greifen Schweizer Medien zudem die österreichische Verkehrspolitik
auf, da beide Alpenrepubliken unter dem Transitverkehr zu leiden
haben.

Das Parlamentsgebäude: Die Antike am Karl-Renner-Ring

Geht man an Wiens Prachtboulevard entlang, fühlt man beim Anblick des
143 Meter langen Monumentalbaus unweigerlich nach Griechenland
versetzt. Der Architekt, der Däne Theophil von Hansen, ließ das
Ursprungsland der Demokratie dem tempelartigen Parlamentsgebäude Pate
stehen. "Für ein Gebäude, wo die größte Würde und der ernste Zweck
seiner Bestimmung zum vollen Ausdruck kommen sollen, glaubte der
Verfasser den classischen Styl hellenischer Blüthezeit in Anwendung
bringen zu müssen", schrieb er zu seiner Stylwahl. Die Bedeutung der
griechischen Kultur wurde mit dem später errichteten Pallas-Athene-
Brunnen vor dem Gebäude noch untermauert. Allerdings soll die
markante Gestalt im Wiener Volksmund für reichlich Spott und Häme
gesorgt haben: Pallas Athene, die Göttin der Weisheit, kehre dem
Parlament den Rücken zu, hieß es.

Von der großen Vergangenheit ließ sich übrigens auch der Architekt
des Schweizer Parlamentsgebäudes inspirieren. Hans Wilhelm Auer schuf
mit dem im Renaissance-Stil und durch klassizistische Elemente
ergänzten Bundeshaus einen eigenen, vielfach kopierten nationalen
Denkmalstil. Für die Aufgabe, einen "Bundespalastes" zu bauen, war er
bestens vorbereitet: Er war nämlich Assistent von Theophil Hansen,
der ihm 1874 während zehn Jahren die Großbaustelle am der Wiener
Karl-Renner-Ring übertrug. Auer wusste, welche Anforderungen auf ihn
zukommen würden, als er Mitte der 80er Jahre in der Schweiz an
Wettbewerben für ein Regierungs- und später für das Parlamentsgebäude
teilnahm.

Der Grundstein für das Reichsratsgebäude in Wien wurde am 2.
September 1874 gelegt. Seine Errichtung nahm ein Jahrzehnt in
Anspruch, in dessen Verlauf Theophil Hansen am Bau und mit seinem Bau
lebte: Er überwachte jedes noch so kleine Detail und er hatte auch
ganz klare Vorstellungen, was die künstlerische Ausgestaltung des
Gebäudes betraf. Hans Auer hielt es genau gleich, verließ Wien, um an
seinen wichtigsten Bauplatz zu ziehen. Er setzte auch die Idee
Hansens um, Steine und Marmor aus allen Landesteilen zu verwenden, um
dadurch deren Verbundenheit mit ihrem Parlament zum Ausdruck zu
bringen. Unübersehbar ist auch die gewisse Ähnlichkeit der Brunnen-
Skulptur vor dem Parlamentsgebäude mit der Skulptur auf dem Giebel
der Eingangsfront des Bundeshauses in Bern.

So steckt denn auch ein Stück österreichische Bauphilosophie auch im
wichtigsten Gebäude der Schweiz.

HINWEIS: Bisher erschienen: Schweiz (PK Nr. 4/2008),Griechenland (PK
Nr. 18/2008), Deutschland (PK Nr. 34/2008), Kroatien (PK Nr.63),
Polen (PK Nr. 100/2008), Tschechien (PK Nr. 124/2008), Portugal (PK
Nr. 136), Türkei (PK Nr. 146/2008), Frankreich (PK Nr. 173/2008) und
Italien (PK Nr. 215/2008), Rumänien (PK Nr. 242/2008) die Niederlande
(PK Nr. 277/2008), Schweden (PK Nr. 297/2008), Spanien
(PK Nr. 323/2008) und Russland (PK Nr. 349). Mit dem Beitrag über
Österreich ist die Serie über die Parlamente der Teilnehmerländer der
EURO 08 abgeschlossen. Ab kommenden Montag setzen wir mit Porträts
der übrigen europäischen Länder fort, beginnend mit Albanien.
(Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel