• 23.04.2008, 14:44:58
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Weinzinger: Familiensteuersplitting ist Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip

Geburtenrate im Bereich des immer kleiner werdenden Mittelstandes anheben - Gleiches Familieneinkommen soll bei gleicher Familiengröße gleich besteuert werden

Wien (OTS) - "Die FPÖ tritt weiterhin für die Einführung des
Familiensteuersplittings ein", bekräftigte heute der
Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich und FP-Finanzsprecher,
NAbg. Lutz Weinzinger. "Beim Familiensteuersplitting geht es um die
Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Diese
Leistungsfähigkeit sinkt bei gleich bleibendem Einkommen und
steigender Familiengröße. Es macht einen Unterschied, ob von einem
Einkommen eine Person oder fünf Personen leben müssen." Im Interesse
der österreichischen Familien sei zu hoffen, dass sich die ÖVP in
dieser Frage in der Regierung durchsetzen wird.

Im untersten Einkommensbereich würden die Familien-Transferleistungen
wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Kinderbetreuungsgeld
dazu beitragen, so der FPÖ-Finanzsprecher, "dass die Familie nicht
unter das Existenzminium absinkt. Durch eine Babypause eines Partners
wird in einem mittelständischen Zweiverdiener-Haushalt der
entstehende Einkommensverlust damit jedoch bei weitem nicht
abgedeckt." Genau diese Haushalte würden dann das halbe Einkommen bei
nahezu gleichem Steuersatz und größerer Personenanzahl
erwirtschaften. Weinzinger sieht genau darin die Gründe dafür, dass
der Mittelstand mittlerweile davon abkommt, (Mehrkind-) Familien zu
gründen. "Bei dem von uns geforderten Familiensteuersplittingmodell
geht es darum, die Geburtenrate im Bereich des durch die kalte
Progression immer kleiner werdenden Mittelstandes anzuheben", so
Weinzinger.

Weinzinger wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits heute
Selbstständige ein "Quasi-Steuersplitting" durch Beteiligung oder
Anstellung der Ehefrau am Unternehmen schaffen können. Auch im
Bereich von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn etwa die
Frau im Grundbuch steht, ist dies bereits heute möglich.
"Interessanterweise ist genau diese Gestaltungsmöglichkeit bei den
genannten Einkunftsarten der Grund dafür, warum die Bundesrepublik
Deutschland, wegen der dann entstehenden gleichheitswidrigen
Besteuerung von selbständig und unselbständig Erwerbstätigen, nicht
vom Ehegattensplitting abgeht. In Österreich wurde diese herrschende
Gleichheits- und Verfassungswidrigkeit überhaupt nicht diskutiert",
erklärte Weinzinger und formulierte weiter, dass es darum gehe,
"endlich Gerechtigkeit zu schaffen. Denn ist es wirklich gerecht,
dass eine Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern und einem
Monatseinkommen von 3.000 Euro gegenüber einer Familie mit gleich
vielen Kindern und zwei Teilzeiteinkommen von je 1.500 Euro heute
rund 3.850 Euro mehr an Steuern pro Jahr zu zahlen hat?"

Beim Familiensteuersplitting gehe es keinesfalls um eine
Besserstellung von Alleinverdienern, sondern um eine längst fällige
steuerliche Gleichstellung. "Gleiches Familieneinkommen soll bei
gleicher Familiengröße im Großen und Ganzen gleich besteuert werden.
Dies soll unabhängig von der Anzahl der Einkommen und der Art des
Einkommens - nichtselbstständige/selbstständige Arbeit, Vermietung,
Verpachtung, etc. - erfolgen. "Dass dabei jene, die jetzt
benachteiligt sind, scheinbar mehr profitieren, ist auf Grund der
jetzigen Ungerechtigkeiten verständlich", betonte Weinzinger
abschließend. "Ziel jeglicher Politik kann es nur sein, Familien in
allen Bereichen zu fördern, um den Bestand unserer eigenen
Bevölkerung zu sichern."

Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub

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