- 23.04.2008, 12:00:27
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- OTS0171 OTW0171
...entweder oder! Erpressung statt Förderung - Ankaufsverträge bm:uk
Wien (OTS) - Laut Auskunft von Frau Mag.K.Z. im bm:uk ist es seit
geraumer Zeit Praxis geworden, jenen Künstlern Ankäufe zu verweigern,
die Mitglied bei der (staatlich genehmigten !) VBK
Verwertungsgesellschaft Bildender Künstler
(=Urheberrechtsgesellschaft) sind, wenn die VBK nicht die ihr von den
Künstlern eingeräumten Rechte an die Republik Österreich abgibt. Frau
Mag.K.Z. beruft sich dabei auf ihre unmittelbaren Vorgesetzten.
Eine "Anlage zum Kaufvertrag" soll nun (als Vertragsbestandteil)
alle Ankäufe für die Republik Österreich neu regeln, nämlich:
...unter 1.
Der Rechteinhaber (Urheber) erteilt der Republik Österreich
insbesondere das übertragbare Recht, das Werk, in welchem Verfahren
auch immer ...... zu erwerbsmäßigen oder nicht erwerbsmäßigen Zwecken
zu vervielfältigen und zu verbreiten.
...und unter 2.
Der Rechteinhaber (Urheber oder VBK) stimmt insbesondere zu, daß das
Werk von der Käuferin (Republik Österreich) für erwerbsmäßige oder
nicht erwerbsmäßige Zwecke genutzt wird ... das Werk ... zu vermieten
und zu verleihen.
Die Käuferin (Republik Österreich) ist daher insbesondere berechtigt,
das Werk selbst oder durch einen Dritten ... weltweit ... ohne
zeitliche Begrenzung ... zu beliebigen Zwecken ... zu verwenden ...
auch für noch unbekannte Nutzungsarten ...
Die VBK vertritt bekanntlich die Rechte von Urhebern aller Sparten
bildender Kunst, der Fotografie und Choreographie und kann deshalb
eine quasi Verzichts-Erklärung weder empfehlen, noch erteilen. So
wie die oben zitierte Anlage zum Kaufvertrag formuliert ist, ist der
Künstler bzw. die Künstlerin alle Rechte los, und wird auch die
gewerbsmäßige (kommerzielle) Nutzung zulässig. Übernimmt die Republik
die Funktion einer Verwertungsgesellschaft ? An wen fliessen die
Tantiemen?
Bisher war es in erster Linie der Galeristenverband, der gegen die
VBK taktiert, agiert und polemisiert hat. Sollte jetzt das bm:uk
seinen Part übernehmen wollen?
Das Ministerium und die Bundes-Museen als staatlicher Kunstmulti
"mit allen Rechten" gegen alle Urheber?
Die VBK ist derzeit (per Gesetz) gezwungen, ihre Rechtsform zu
ändern. Sie kann in Zukunft als Ges.m.b.H. firmieren, oder eine
Genossenschaft werden. Das Einzige, was die bisherigen, umfangreichen
Recherchen ergeben haben:
Es wird alles definitiv teurer - mehr Kosten in der und für die
Administration.
Republik Österreich -
Heimat bist du großer Söhne und Töchter ...
Rückfragehinweis:
VBK (Fr.Karin Lobentanz)
Email: vbk@nextra.at
Tel.: 01/815 26 91
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