• 23.04.2008, 11:48:39
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Steuerreform: Verwirrung um "Familiensplitting"

Auf europäischer Ebene gibt es unterschiedliche Modelle, das "Familiensplitting nach österreichischem Zuschnitt" ist aber keine Familien-, sondern eine Individualbesteuerung - Leiter des "Instituts für Ehe und Familie" erneuert Forderung nach "steuerfreiem Existenzminimum"

Wien, 22.4.08 (KAP) "Klassisches Familiensplitting",
"Ehegattensplitting" und zuletzt das "Familiensplitting nach
österreichischem Zuschnitt": Die Debatte um die steuerliche
Entlastung der österreichischen Familien hat in den vergangenen
Monaten zu Verwirrung rund um das Thema "Familienbesteuerung"
geführt. Klar ist nun, dass die am Montag nach der ersten Sitzung der
Steuerreformkommission präsentierten Vorschläge mit klassischen
Modellen aus dem Bereich "Familiensplitting" nichts mehr zu tun
haben: Die derzeitigen Pläne sehen den Weiterbestand der
Individualbesteuerung in Österreich vor.

Fast alle europäischen Steuersysteme basieren auf dem auch in
Österreich seit 1972 gültigen Konzept der Individualbesteuerung.
Ausnahmen gibt es nur in Frankreich und Deutschland, wo Formen der
gemeinsamen Besteuerung des Familien- bzw. Ehegatten-Einkommens
existieren.

Das französische Modell des Familiensplittings läuft unter dem Titel
"quotient familial" (Familienquotient). Jeder Elternteil hat dabei
den Divisor 1, die ersten beiden Kinder je 0,5 und jedes weitere Kind
wieder 1. Das gesamte Familieneinkommen wird durch den addierten
Divisor geteilt. Eine Familie mit drei Kindern kann dadurch die
Steuerlast durch vier teilen (Vater (1), Mutter (1), zwei Kinder (je
0,5), drittes Kind (1). Alleinerziehende können zusätzlich einen
Divisor von 0,5 geltend machen. Allerdings wurde in Frankreich eine
Grenze für die Steuerersparnis durch das Familiensplitting
eingezogen: Diese Grenze liegt pro Kind derzeit bei rund 2.100 Euro.

Im deutschen Steuersystem wird das Modell eines "Ehegattensplittings"
praktiziert. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen beider
Ehegatten ermittelt und durch zwei dividiert ("gesplittet"). Aus
diesem Einkommen berechnet man die Einkommensteuer nach dem geltenden
deutschen Steuertarif. Die so errechnete Einkommensteuer wird
anschließend wieder verdoppelt. Das Ehegattensplitting nach deutschem
Modell bewirkt, dass nur das Durchschnittseinkommen eines Ehepaars
besteuert wird.

Kritiker führen an, dass durch die Splitting-Modelle Frauen aus der
Erwerbsarbeit gedrängt werden und vor allem gut verdienende
Alleinverdiener von den Regelungen profitieren. Außerdem sei mit den
Modellen eine Entwertung der Familienleistungen verbunden.

"Familiensplitting nach österreichischem Zuschnitt"

In Österreich setzen SPÖ und ÖVP in der Steuerentlastung für Familien
nun vor allem auf die Anhebung von Beihilfen und Absetzbeträgen im
geltenden Individualbesteuerungssystem. Die SPÖ drängt in der
Steuerreformkommission auf eine Anhebung der Familienbeihilfe und des
Kinderabsetzbetrages. Die ÖVP will neben höheren Absetz- und
Freibeträgen die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
umsetzen. Finanzminister Wilhelm Molterer hatte diesen VP-Vorschlag
am Sonntag in der ORF-Pressestunde als "Familiensplitting nach
österreichischem Zuschnitt" bezeichnet.

IEF: "Steuerfreies Existenzminimum"

Der Leiter des kirchlichen "Instituts für Ehe und Familie" (IEF),
Günter Danhel, erneuerte am Dienstag im Gespräch mit "Kathpress" die
Forderung nach einem "steuerfreien Existenzminimum". Nach diesem
Modell könnte für jedes Familienmitglied ein Betrag zwischen 8.000
und 11.000 Euro pro Jahr steuerfrei sein und erst das darüber
hinausgehende Familieneinkommen besteuert werden. Mit diesem Modell
gebe es auch keine Vor- oder Nachteile für bestimmte Familienformen -
Alleinverdiener, Alleinerzieher oder beide Eltern erwerbstätig - und
die Einkommensverteilung innerhalb von Familien.

Hinter allen Überlegungen müsse die Lösung des grundsätzlichen
Problems stehen, nämlich wie viele Unterhaltsberechtige von einem
Einkommen leben müssen, sagte der IEF-Direktor im Gespräch mit
"Kathpress". Es sei zu bedenken, dass etwa gerade die Einnahmen der
Familien überproportional in die Verbrauchssteuern gehen, so Danhel.

Gleiche Steuern für alle Einkünfte

Der IEF-Direktor sprach sich weiters dafür aus, über die steuerliche
Gleichbehandlung aller Einkunftsarten (Löhne, unselbstständige
Arbeit, Kapital) nachzudenken. Es sei überhaupt nicht einsehbar, dass
Erträge aus Stiftungen nur mit 12 Prozent besteuert werden, während
es bei Einkommen aus unselbstständiger Arbeit bis 50 Prozent gehe, so
Danhel. (ende)
K200803696
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