• 23.04.2008, 10:07:30
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Zivildienstzuweisungen erreichten 2007 Rekordmarke Bericht über Zivildienst für die Jahre 2005 bis 2007 liegt vor

Wien (PK) - Im Jahr 2007 gab es mit 12.079 einen Rekord bei den
Zuweisungen zum Zivildienst. Das geht aus dem Zivildienstbericht für
die Jahre 2005 bis 2007 (III-136 d.B.) hervor, den jetzt der
Innenminister dem Parlament vorgelegt hat. Dies belege, heißt es in
dem Bericht, dass der Zivildienst einen kontinuierlichen Zulauf
verzeichnet und daher einen immer größer werdenden Stellenwert und
wachsende Präsenz im sozialen und gesellschaftlichen Leben
Österreichs einnimmt.

Zivildiensterklärungen, Zivildiensteinrichtungen, Zivildienstplätze

Beachtlich ist nicht nur die Höhe, sondern auch die Zuwachsrate: Gab
es 2005 10.318 Zivildiensterklärungen, stieg die Zahl 2006 auf 11.327
und 2007 auf 12.783; das bedeutet, dass die Steigerung von 2004 auf
2005 lediglich 0,6 %, von 2005 auf 2006 9,78 % und von 2006 auf 2007
12,85 % betrug.

2005 (2006/2007) gab es 1.051 (1.096/1.131) bescheidmäßig anerkannte
Zivildiensteinrichtungen; davon befanden sich im Burgenland 51
(57/61), in Kärnten 52 (55/59), in Niederösterreich 120 (119/121), in
Oberösterreich 191 (201/205), in der Steiermark 148 (157/160), in
Salzburg 112 (114/116), in Tirol 126 (133/140), in Vorarlberg 90
(92/94) und in Wien 161 (168/175).

Es gab 2005 (2006/2007) 12.856 (13.376/14.256) anerkannte
Zivildienstplätze; davon befanden sich im Burgenland 281 (287/366),
in Kärnten 537 (543/672), in Niederösterreich 1.903 (1.906/2.042), in
Oberösterreich 2.343 (2.454/2.603), in der Steiermark 1.727
(1.766/1.842), in Salzburg 948 (1.013/1.063), in Tirol 1.177
(1.173/1.232), in Vorarlberg 631 (678/755) und in Wien 3.309
(3.556/3.681). Die meisten Zivildienstplätze gab es in allen drei
Jahren auf dem Gebiet des Rettungswesens (um 36 %), der
Behindertenhilfe (ungefähr 18 %), der Sozialhilfe (etwa 12,5 %) und
in Krankenanstalten (rund 11 %).

2005 (2006/2007) wurden 10.428 Zivildienstpflichtige (11.675/12.079)
zugewiesen; davon waren im Burgenland 255 (300/324), in Kärnten 443
(466/435), in Niederösterreich 1.765 (2.075/2.082), in Oberösterreich
1.978 (2.286/2.389), in der Steiermark 1.273 (1.194/1.267), in
Salzburg 791 (775/748), in Tirol 933 (958/1.066), in Vorarlberg 532
(673/669) und in Wien 2.458 (2.948/3.099).

Übergenüsse, offene Forderungen

Übergenüsse entstanden aufgrund von Nichteinrechnung von Zeiten in
den ordentlichen Zivildienst, Unterbrechung des Zivildienstes,
vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst, unrichtige Angaben von
Zivildienstleistenden bei Antritt des Zivildienstes über ihren
Wohnsitz, missbräuchlicher Verwendung von Fahrtgutscheinen, Wegfall
bzw. Änderung der Höhe einer zuerkannten Wohnkostenbeihilfe oder
eines zuerkannten Familienunterhaltes. Im Zeitraum 2005 bis 2007 gab
es 840 Übergenüsse in einer Gesamthöhe von 177.593 €, davon wurden
bis 31.12.2007 82.874 € bezahlt, daher bleibt ein Betrag von 94.719 €
offen.

Da es noch offene Forderungen aus dem Berichtszeitraum 2002 - 2004 in
der Höhe von 44.540 € gibt, belaufen sich die Gesamtforderungen auf
139.259 €. In allen Fällen, heißt es im Bericht, wurden rechtliche
Schritte eingeleitet, um eine Verjährung der Forderungen des Bundes
zu vermeiden.

Zivildiener im Auslandsdienst

Mit der Zivildienstgesetz-Novelle 1991 wurde der Auslandsdienst
eingeführt, mit der Novelle 2005 wurde die Mindestdauer des
Auslandsdienstes von 14 auf 12 Monate verkürzt. Mit Stichtag
31.12.2007 haben 1.113 Zivildienstpflichtige einen derartigen Dienst
absolviert.

Anzahl der Entsendungen: Gedenkdienst: 2005 38, 2006 39, 2007 36;
Friedensdienst 2005 1, 2006 0, 2007 1; Sozialdienst: 2005 60, 2006
67, 2007 70; Gesamtentsendungen 2005: 99, 2006: 106 und 2007: 107. In
52 Staaten der Welt (etwa in Australien, Bolivien, Chile, China,
Guatemala, Japan, Italien, Pakistan, Sambia und Sierra Leone) kann
ein solcher Auslandsdienst geleistet werden.

Die vollständige Leistung des Auslandsdienstes hat zur Folge, dass
diese Zivildienstpflichtigen nicht mehr zum ordentlichen Zivildienst
heranzuziehen sind. Im Falle der vorzeitigen Beendigung dieses
Dienstes wird dem Zivildienstpflichtigen die im Dienst zurückgelegte
Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den ordentlichen
Zivildienst angerechnet und ist eine Restdienstzeit im ordentlichen
Zivildienst zu leisten. (Schluss)

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