• 15.04.2008, 15:24:11
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AK: Kein Etappensieg für Meinl

An inhaltlicher, noch nicht rechtskräftiger Entscheidung des Handelsgerichts ändert sich nichts, dass Werbeaussagen in Verkaufsprospekten in neun Punkten irreführend waren

Wien (OTS) - Die AK stellt klar: Der Beschluss des Handelsgerichts
Wien über eine aufschiebende Wirkung für die Einstweilige Verfügung
der AK bezüglich Aussagen in Verkaufsprospekten ist für die Meinl
Bank "nur ein scheinbarer Erfolg". Die aufschiebende Wirkung bedeutet
nur, dass die Einstweilige Verfügung nicht vollstreckt werden kann,
so lange die Entscheidung darüber noch nicht rechtskräftig ist.
Wichtig ist aber: Es ändert sich dadurch nichts an der inhaltlichen
(noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung des Handelsgerichts Wien,
wonach die Werbeaussagen in Verkaufsprospekten der Meinl Bank in neun
zentralen Punkten irreführend waren.

Rückfragehinweis:

Doris Strecker
   AK Wien Kommunikation
   tel.: (+43-1) 501 65-2677
   tel.: (+43)664 845 41 52
   mailto:[email protected] 
   wien.arbeiterkammer.at

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