- 15.04.2008, 15:24:11
- /
- OTS0244 OTW0244
AK: Kein Etappensieg für Meinl
An inhaltlicher, noch nicht rechtskräftiger Entscheidung des Handelsgerichts ändert sich nichts, dass Werbeaussagen in Verkaufsprospekten in neun Punkten irreführend waren
Wien (OTS) - Die AK stellt klar: Der Beschluss des Handelsgerichts
Wien über eine aufschiebende Wirkung für die Einstweilige Verfügung
der AK bezüglich Aussagen in Verkaufsprospekten ist für die Meinl
Bank "nur ein scheinbarer Erfolg". Die aufschiebende Wirkung bedeutet
nur, dass die Einstweilige Verfügung nicht vollstreckt werden kann,
so lange die Entscheidung darüber noch nicht rechtskräftig ist.
Wichtig ist aber: Es ändert sich dadurch nichts an der inhaltlichen
(noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung des Handelsgerichts Wien,
wonach die Werbeaussagen in Verkaufsprospekten der Meinl Bank in neun
zentralen Punkten irreführend waren.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker AK Wien Kommunikation tel.: (+43-1) 501 65-2677 tel.: (+43)664 845 41 52 mailto:[email protected] wien.arbeiterkammer.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW






