• 10.04.2008, 11:15:41
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  • OTS0131 OTW0131

StR Ludwig: Neues Merkblatt für Dachgeschossausbauten

Neues Merkblatt zur Erdbebensicherheit von Dachausbauten zur Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Wien (OTS) - Der Eurocode 8 ist ein technischer Standard, der
europaweit den neuesten Stand der Erdbebensicherheit von Gebäuden
darstellt. Die Bestimmungen des Eurocode 8 wurden inhaltlich bereits
weitgehend in die ÖNORM 4015 (jetzt auch gültige Erdbebennorm in
Österreich) aufgenommen. Zurzeit gelten - im Rahmen einer
Übergangsregelung - die Bestimmungen der ÖNORM 4015 und des Eurocode
8. Ab 1.1.2009 kommen ausschließlich die Regelungen des Eurocode 8
zur Anwendung. Das neue Merkblatt "Statische Vorbemessung" schafft
nun Rechtssicherheit, wie die Bestimmungen über Dachbodenausbauten -
nach dem 1.1.2009 - in der Praxis gehandhabt werden. Wohnbaustadtrat
Dr. Michael Ludwig gab heute, Donnerstag, die Veröffentlichung des
neuen Merkblatts gemeinsam mit DI Hermann Wedenig,
Magistratsdirektion - Stadtbaudirektion und Dr. Gerhard Cech, Chef
der Baupolizei - MA 37, bekannt.****

"Das neue Merkblatt 'Statische Vorbemessung', dient dazu, die
Planungs- und Rechtssicherheit bei Dachausbauprojekten zu erhöhen.
Durch eine präzise Formulierung der zulässigen Grenzen und
erforderlichen Nachweise wird klargestellt, welche Bedingungen durch
gesetzliche Bestimmungen und Normen erfüllt werden müssen. Damit wird
- nach aktuellstem technischen Standard der Erdbebensicherheit von
Gebäuden - erhöhten Sicherheitsaspekten für die Bewohnerinnen und
Bewohner Rechnung getragen. Unser Ziel war es, die wirtschaftliche
Machbarkeit von Dachgeschossausbauten - unter Einhaltung aller
Sicherheitsaspekte für die Bewohnerinnen und Bewohner - auch
weiterhin zu erhalten. Wenn die Sicherheitsbestimmungen erfüllt
werden und das Stadtbild gewahrt bleibt, so können sie auch weiterhin
gebaut werden", hielt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig fest.

Richtlinien für Dachgeschossausbauten ab 2009

Das neue Merkblatt wurde unter der Federführung der
Magistratsdirektion der Stadt Wien von ExpertInnen u.a. der MA
37-Baupolizei, der Architektenkammer, der Wirtschaftskammer sowie des
Hauptverbandes der Sachverständigen erarbeitet.
Wesentliche Bedingungen für den Dachausbau, die im Merkblatt
erläutert und definiert werden, sind:

o für Dachaus- bzw. -einbauten mit nur einer neuen Wohnebene und  
  zusätzlich etwa 50 Prozent der ersten Fläche in einer zweiten   
  Ebene (insgesamt also etwa 1 ½ neue Geschosse), die in          
  Leichtbauweise und ohne maßgeblichen Zusatz an Masse hergestellt
  werden, muss kein Nachweis der Ableitung der Erdbebenkräfte über
  den Bestand geführt werden. Die maximale zusätzliche Belastung  
  bei solchen Dachausbauten beträgt bei "typischen                
  Gründerzeithäusern" 720 kg/m2. Werden mehr als 50 Prozent der   
  Fläche der ersten Ebene auf der zweiten Ebene ausgebaut, so ist 
  durch einen Statiker nachzuweisen, dass dennoch eine gleiche    
  Sicherheit erreicht wird (z.B. indem leichter gebaut wird als   
  720 kg/m2).                                                     
o wenn die Maximalbelastung bzw. der Umfang über diese Obergrenze 
  hinausgeht, so muss das Gebäude den aktuellen                   
  Sicherheitsbestimmungen des Eurocode 8 wie für einen Neubau     
  entsprechen, d.h. Wände, Decken und Fundamente des              
  Bestandsgebäudes müssen entsprechend verstärkt werden.          
  Für "schwere Dachausbauten" und Aufstockungen gelten also       
  weiterhin die Bestimmungen, die im Wesentlichen bereits in der  
  ÖNORM 4015 verankert sind, dass die Statik und                  
  Erdbebensicherheit eines Gebäudes dem aktuellen Stand der       
  Technik wie für einen Neubau anzupassen ist                     
o bei Umbauten sowie bei baulichen Änderungen muss nicht generell 
  der "ursprüngliche" (= seinerzeitige Zustand als Neubau) Bau-   
  bzw. Sicherheitszustand eines Gebäudes wieder hergestellt       
  werden. Wesentlich ist, dass (solche unmaßgeblichen Änderungen) 
  keine Verschlechterung des bestehenden Sicherheitszustands nach 
  sich ziehen, wobei auch die horizontale Ableitung von           
  Erdbebenkräften nicht verschlechtert werden darf. Dies alles    
  natürlich unter der Voraussetzung, dass die relevanten Bauteile 
  auch nachweislich tragfähig sind und dass sich das Gebäude in   
  einem "gebrauchstauglichen Zustand" befindet. Hierfür ist ein   
  sogenannter "Ingenieurbefund" zu erstellen.

Ab wann gilt das neue Merkblatt, wo und ab wann ist es
abrufbar?

Das neue Merkblatt "Statische Vorbemessung" stellt eine
Überarbeitung des gleichnamigen Merkblatts vom 5. April 2006 dar und
ist bereits gültig. Für InteressentInnen steht es ab sofort auf der
Homepage der Wiener Baupolizei zum Download zur Verfügung:
www.bauen.wien.at , unter "Downloadservice" und dann unter
"Merkblätter Bauverfahren" (Schluss) da

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Christiane Daxböck
Mediensprecherin StR. Dr. Michael Ludwig
Tel.: 4000/81 869
E-Mail: christiane.daxboeck@wien.gv.at

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