- 08.04.2008, 12:54:02
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Karas: Es reicht, Herr Strache!
FPÖ und BZÖ verhetzen Österreichs Bevölkerung mit Falschmeldungen über Europa
Brüssel, 8. April 2008 (ÖVP-PD) "Es reicht, Herr Strache: Mit
Ihrer ungebremsten Anti-EU Kampagne verhetzen Sie Österreichs Bürger
mit Falschmeldungen und schlechten Erfindungen", reagierte heute der
Obmann des ÖVP-Europaklubs im Europäischen Parlament, Mag. Othmar
Karas, scharf auf erneut Aussagen Straches. "FPÖ und BZÖ sitzen in
einem Boot mit linken und rechten Ruderern, die Österreich weg vom
Fortschritt, weg von Sicherheit und weg vom Wohlstand bringen wollen.
Strache steuert geradewegs auf den Wasserfall zu", so Karas weiter.
"Österreichs Souveränität bleibt selbstverständlich erhalten. Daran
ändert der Reformvertrag nichts. Österreichs Neutralität in ihrer
heutigen Form bleibt so, wie sie ist. Daran ändert der Reformvertrag
nichts. Und das österreichische Parlament wird durch den
Reformvertrag zum ersten Mal im EU-Gefüge stärker. Daran ändert auch
Strache nichts", so Karas weiter. ****
Mit dem Reformvertrag erhalte das österreichische Parlament einen
echten Einfluss auf europäische Entscheidungen und kann Einspruch
gegen Vorschläge der Europäischen Kommission erheben, wenn ein
Vorhaben in unsere nationale Kompetenz eingreift oder das
Subsidiaritätsprinzip verletzt. "Wenn eine einfache Mehrheit der
nationalen Parlamente aller 27 Mitgliedstaaten das auch so sieht,
muss die EU-Kommission diesen Einspruch der nationalen Parlamente an
Rat und Europaparlament weiterleiten. Rat und Europaparlament müssen
über diesen Einspruch noch vor der ersten Lesung im Parlament
abstimmen. Wenn einer der beiden EU-Gesetzgeber dem Einspruch
stattgibt, ist der Vorschlag vom Tisch. Das stärkt die Rolle der
nationalen Parlamente und gibt ihnen eine direkte
Mitsprachemöglichkeit während des EU-Gesetzgebungsprozesses", betonte
Karas.
Auch die Stärkung des Europäischen Parlaments zu einem
vollberechtigten EU-Gesetzgeber sei von großer Bedeutung für ein
transparenteres und demokratischeres Europa: "Das Europaparlament
entscheidet in Zukunft bei 95 Prozent aller EU-Gesetze
gleichberechtigt mit dem Ministerrat. Keine Entscheidungen hinter
verschlossenen Türen mehr, sondern eine offene und nachvollziehbare
Debatte. Mit dem Bürgerbegehren können eine Million Bürger - von
insgesamt fast 500 Millionen! - die Kommission zur Vorlage eines
Gesetzesvorschlags auffordern, der dann von Parlament und Ministerrat
behandelt und beschlossen werden muss. Das macht die Bürger zu
demokratisch Beteiligten in der EU - und das ist gut und richtig so",
betonte der ÖVP-Europaklubobmann.
Der Reformvertrag halte auch ausdrücklich fest, dass die EU die
politischen und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der
Mitgliedstaaten und deren nationale Identität respektieren müsse.
"Österreich bleibt also klar rot-weiß-rot! Auch die Artikel zur
Neutralität in unserer Bundesverfassung bleiben durch den Vertrag von
Lissabon unangetastet, militärische EU-Aktionen sind nur nach den
Grundsätzen der UN-Charta möglich, nötig dafür ist ein Mandat des
UNO-Sicherheitsrats, der OSZE oder des Europäischen Rats. Österreich
kann aber nie zur Teilnahme an militärischen Aktionen gezwungen
werden", widerlegte Karas die Behauptungen Straches.
Österreich werde das gleiche Recht wie alle anderen EU-Staaten
haben, einen eigenen Kommissar zu stellen: "Erstens wird die EU-
Kommission erst ab 2014 auf 18 Mitglieder verkleinert. Ein
Rotationsprinzip stellt dabei aber sicher, dass kein Mitgliedsland
benachteiligt wird. Große, mittlere und kleine Staaten kommen im
gleichen Rhythmus an die Reihe", so Karas. "Es ist nicht
verwunderlich, dass Strache, der nur 'versucht' hat, den Vertrag zu
lesen, zu solchen Behauptungen kommt. Es ist aber inakzeptabel, dass
Strache, Haider und Co. auf Basis ihres Nicht-Wissens die
österreichische Bevölkerung derart verhetzen und irreführen."
Rückfragen: Mag. Othmar Karas MEP, Tel.: +32-2-284-5627
(othmar.karas@europarl.europa.eu) oder Mag. Philipp M. Schulmeister,
EVP-ED Pressedienst, Tel.: +32-475-79 00 21
(philipp.schulmeister@europarl.europa.eu)
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