- 08.04.2008, 12:21:07
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Hundstorfer: Sozialbetrug am Bau wird sich künftig nicht mehr auszahlen
Ministerrat soll morgen Sozialpartner-Vorschläge für Auftraggeberhaftung beschließen
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Wien (ÖGB) - "Wenn der Ministerrat morgen, Mittwoch, das
Sozialpartnerpaket zur Auftraggeberhaftung wie geplant beschließt,
wird dem Sozialbetrug in der Baubranche endlich ein Riegel
vorgeschoben", sagt ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer. "Von dieser
Neuregelung profitieren all jene Unternehmen, die seriös arbeiten.
Bisher haben die Unseriösen aus ihrem Sozialbetrug einen
Wettbewerbsvorteil gezogen. Künftig wird es faire und gleiche
Bedingungen für alle geben", so Hundstorfer.++++
Vor allem in der Baubranche ist es üblich, dass Aufträge teilweise
an andere Unternehmen weitergegeben werden. Darunter sind immer
wieder Firmen, die die ArbeitnehmerInnen zwar bei der
Sozialversicherung anmelden, aber nie Beiträge oder Steuern bezahlen.
Werden diese Subunternehmen dann etwa von der Krankenkasse in den
Konkurs "geschickt", ist entweder das Bauvorhaben bereits
abgeschlossen oder es wird durch eine nächste neu gegründete
Scheinfirma übernommen.
Durch diese betrügerischen Praktiken entgehen den
Gebietskrankenkassen jährlich Millionen Euro an
Sozialversicherungsbeiträgen. Der Kreditschutzverband schätzte für
2005, dass bereits zehn Prozent aller Insolvenzen auf derart
betrügerischen Vorgangsweisen beruhen. Die Geschädigten bei dieser
Vorgangsweise sind somit die Sozialversicherungsträger, aber auch die
korrekt handelnden Firmen, da diese die Sozialversicherungsbeiträge
ordnungsgemäß entrichten und daher nicht in der Lage sind, die
Übernahme von Aufträgen derart kostengünstig anzubieten. "Die
Einführung von wirksamen Maßnahmen, die die systematische
Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen im Baubereich
bekämpfen, ist daher - auch angesichts der prekären Lage der
Gebietskrankenkassen - überfällig", sagt Hundstorfer.
So funktioniert die Auftraggeberhaftung
"Ziel der Auftraggeberhaftung ist es, Sozialbetrug ökonomisch
unattraktiv zu machen", so Hundstorfer. Künftig soll grundsätzlich
das Auftrag gebende Unternehmen für die Sozialversicherungsbeiträge
haften. Von dieser Haftung kann sich das Unternehmen nur auf zwei
Arten befreien: Entweder es liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Gebietskrankenkasse vor, die bestätigt, dass die beauftragte
Firma in den letzten drei Jahren seriös gearbeitet hat, oder das
Auftrag gebende Unternehmen hinterlegt 20 Prozent der Auftragssumme
bei der Gebietskrankenkasse zur Sicherheit für die
Sozialversicherungsbeiträge des beauftragten Unternehmens. (fk)
ÖGB, 8. April 2008 Nr. 213
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