- 01.04.2008, 10:30:56
- /
- OTS0074 OTW0074
Riedl zu Kinderbetreuung: Gemeinden und Länder lassen sich nicht herumdiktieren
Gemeinden sind wesentliche Träger der Kinderbetreuung
St. Pölten (NÖI) - "Die Gemeinden sind wesentliche Träger der
Kinderbetreuung. Die Vorgangsweise des Bundes bei den gestrigen
Verhandlungen ist vollkommen inakzeptabel. So kann es nicht sein,
dass weder Bedenken der Gemeinden, noch die der Länder in der
15a-Vereinbarung berücksichtigt wurden. Wichtige
Kinderbetreuungsmöglichkeiten, wie die Tagesmütter wurden einfach
unter den Tisch gekehrt - mehr noch, sie wurden sogar schlecht
gemacht und Kinderbetreuungsplätze wurden nur nach der Verweildauer
der Kinder bewertet. Wenn die zuständigen BundesministerInnen jetzt
sagen, dass monatelang verhandelt wurde, dann kann ich mich nur
fragen, mit wem monatelang verhandelt wurde. Mit den zuständigen
Ländern und Gemeinden jedenfalls nicht. Von den Gemeinden gibt es
Unterstützung für die Entscheidung der Mehrheit der Bundesländer, die
15a-Vereinbarung nicht zu unterschreiben", sagt der Präsident des
VP-Gemeindevertreterverbandes in Niederösterreich, LAbg. Alfred
Riedl.
Unterstützung gibt es auch für die Forderung nach
Nachverhandlungen. Es kann nicht sein, dass sich der Bund
einzementiert und sich gegen die Einwendungen der Mehrheit der
Bundesländer stellt. Wir fordern daher ordentliche Verhandlungen mit
den Ländern und mit den Gemeinden. Nur so kann die Kinderbetreuung
wirklich sinnvoll unterstützt werden. Das Geld, das der Bund zur
Verfügung stellt wird nämlich von keinem Bundesland, das
unterschrieben hat, abgeholt werden können. Grund dafür sind die
Vorgaben des Bundes und die bürokratischen Hürden. Dieses
Kinderbetreuungspaket, von dem letztendlich niemand etwas hat, ist
ein weiterer Beweis dafür, wie oberflächlich auf Bundesebene
gearbeitet wird, betont Riedl.
Rückfragehinweis:
Volkspartei Niederösterreich Öffentlichkeitsarbeit Mag. Philipp Maderthaner Tel: 02742/9020 DW 151 Mob: 0664/4121478 mailto:[email protected] www.vpnoe.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NNV






