• 31.03.2008, 10:26:13
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NÖGKK-Infos über häufig gestellte Fragen

Thema: Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt

St. Pölten (OTS) - "Wir werden Eltern" - für Viele beginnt damit
die schönste und spannendste Zeit in ihrem Leben. Gleichzeitig wirft
eine Schwangerschaft auch eine Menge Fragen auf: Wann beginnt der
Mutterschutz?", "Bekomme ich finanzielle Unterstützung?" "Welche
Behördenwege muss ich erledigen?" All diese Fragen beantworten die
Experten der NÖ Gebietskrankenkasse gerne.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere
Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt: Dazu zählen ärztliche
Hilfe (vor allem die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen
der Schwangeren bzw. des Säuglings), Medikamente und Heilbehelfe (z.
B. Milchpumpe) sowie die Betreuung in einem Krankenhaus oder
Entbindungsheim bzw. der Beistand einer Hebamme bei einer Hausgeburt.
Diese Palette steht allen Frauen, die bei der NÖGKK versichert bzw.
mitversichert sind, zu.

Darüber hinaus gibt es für jene Schwangere, die einen
Verdienstentgang erleiden, finanzielle Unterstützung in Form von
Wochengeld; und zwar für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbotes
während der Schwangerschaft (laut Mutterschutzgesetz). Dazu zählen im
Regelfall die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen
Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Geburt. Dieser
Zeitraum kann in bestimmten Fällen früher beginnen bzw. verlängert
werden (z. B. bei Mehrlings- oder Kaiserschnittentbindungen). Das
Wochengeld ersetzt den Verdienstentgang in voller Höhe und wird vom
Nettoverdienst der letzten drei Monate (vor Beginn des
Mutterschutzes), erhöht um die anteilsmäßigen Sonderzahlungen,
berechnet.

Damit Sie von uns Leistungen erhalten, benötigen wir die vom Arzt
ausgestellte Bestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin und
eine vom Dienstgeber ausgefüllte Arbeits- und Entgeltsbestätigung für
Wochengeld; nach der Entbindung reichen Sie bitte die Geburtsurkunde
ein. (Unterlagen entweder per Post oder Fax bzw. persönlich in der
nächstgelegenen Servicestelle vorbeibringen).
Nach der Geburt fallen folgende Behördenwege an:

- Standesamt (Geburtsurkunde)
- Gemeinde (Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Sozialversicherung (E-Card, Antrag für Kinderbetreuungsgeld)
- Finanzamt (Familienbeihilfe)
- Bezirkshauptmannschaft (Reisepass)
- Amt der NÖ Landesregierung (NÖ Familienpass)

Die NÖGKK hat im Jahr 2007 über 10 000 Geburten abgerechnet, im
Durchschnitt betragen die Mutterschaftsleistungen pro Geburt 6.360,--
Euro.

Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Leistung des Bundes und gebührt
leiblichen Eltern sowie Adoptiv- und Pflegeeltern unter bestimmten
Voraussetzungen (z. B Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind,
gemeinsamer Haushalt, Aufenthalt in Österreich). Seit heuer kann man
zwischen drei verschiedenen Bezugsvarianten zwischen 15 und 36
Monaten wählen. Ebenso wurde die Zuverdienstgrenze auf 16.200,-- Euro
pro Jahr angehoben.

Alle Details zu Schwangerschaft, Geburt, Wochengeld und
Kinderbetreuungsgeld gibt es in den NÖGKK-Service-Centern bzw. unter
der Telefonnummer 050899/6100.
Internet-Tipps:
www.noegkk.at
www.bmgfj.gv.at

Rückfragehinweis:
NÖ Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 050899-2121

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