- 28.03.2008, 17:46:00
- /
- OTS0306 OTW0306
Wiener Landtag (10)
Änderung des Landes-Sicherheitsgesetzes: Bettelverbot für Kinder
Wien (OTS) - LAbg. Mag. Sybille Straubinger (SPÖ) kritisierte den
Beitrag ihres Vorredners, mehrere geschilderte Beispiele hätten
nichts mit dem juristischen Inhalt des Bettelei-Verbotes zu tun.
Grundsätzlich sei die Ansicht ihrer Fraktion, dass Kinder die betteln
müssten, missbraucht werden. Die Stadt könne da nicht zusehen. Die
Gesetzesänderung im Landes-Sicherheitsgesetz sei mit einem dezidiert
sozial gehaltenem Maßnahmenpaket gekoppelt. Aufgegriffen Kinder
würden sozial betreut und nicht von ihren Eltern getrennt werden. Die
Magistratsabteilung 11 würde seit langer Zeit mit diversen
Krisenzentren in Rumänien und Bulgarien zusammenarbeiten. Ebenso
wurde das Engagement der Wiener Auslandshilfe erwähnt, wofür erst
jüngst rund 200.000 Euro für diverse soziale Projekte genehmigt
wurden.
LAbg. Susanne Jerusalem (Grüne) erinnerte daran, dass die
Novelle bei vielen Sozialarbeitern auf Ablehnung stoße. Die Antwort
der SPÖ könne man mit der Strategie "Hilfe durch Strafe" zusammen
fassen. Die eigentliche Antwort könne aber nur in verstärkter
Sozialarbeit liegen, wofür die Stadt Wien jedoch entsprechende
Personalressourcen bereit stellen müsste. Grundsätzlich kritisierte
sie die Debatten-Kultur dahin gehend, dass die SPÖ in ungenügender
Weise die anderen Fraktionen zu Gesprächen einlade, viel öfter jedoch
Gesetze "auf den Tisch klatsche".
In einer abschließenden Bemerkung betonte StR. Sandra
Frauenberger (SPÖ), dass die Thematik des Bettelverbotes mit Kindern
umfassend beleuchtet wurde und dabei klar zu Tage getreten sei, dass
dieses Thema betroffen mache. Faktum sei jedoch, dass in Wien an
vielen Plätzen Erwachsene mit eigenen oder fremden Kindern betteln
würden, nur um mittels des sich einstellenden Mitleideffekts zu
höheren Bettelerlösen zu gelangen. Diese Strategie wurde auch von
aufgegriffenen Bettlern bestätigt. Das novellierte
Landes-Sicherheitsgesetz sei in Absprache mit vielen Stellen,
darunter auch einigen osteuropäischen Botschaften vorbereitet worden.
Besonders unterstrich sie das damit einhergehende soziale
Maßnahmenpaket zu Gunsten von aufgegriffenen bettelnden Kindern.
Abstimmung: Die Novelle des Landes-Sicherheitsgesetzes wurde in
erster und zweiter Lesung angenommen. Der Antrag der ÖVP für ein
generelles Bettelverbot wie auch der Antrag der Grünen mit Fokus auf
Betteln mit Kindern wurde abgelehnt.
Rechtsbereinigungsgesetz-Novelle 2008
Den Entwurf des Rechtsbereinigungsgesetzes nahm StR. Dr. Monika
Vana (Grüne) zum Anlass, die Idee des "Papamonats" mittels eines
Zuweisungsantrages einzufordern. Es habe in der Vergangenheit bereits
mehrere Versuche von ihrer, aber auch im Jahre 2005 von allen
Fraktionen gegeben, dies auf Bundesebene umzusetzen. Laut Vana würde
derzeit die Väterkarenz nur von 3 Prozent der Männer in der
Privatwirtschaft, von einem Prozent der Männer im öffentlichen Dienst
angenommen. Der "Papamonat" sei ein Schritt in Richtung
Geschlechtergerechtigkeit.
LAbg. Dr. Wolfgang Aigner (ÖVP) begrüßte die Novelle und
kündigte seine Zustimmung an. Er regte jedoch dazu an, die
Erläuternden Bemerkungen juristisch noch einmal durchzugehen, da
Rechtslaien nach Studium der Bemerkungen noch immer nicht wüssten,
welche Gesetze nun in Kraft und welche nicht in Kraft seien. Zum
Vorschlag des "Papamonats", der im Antrag der Grünen auf den Bereich
des öffentlichen Dienstes der Stadt Wien beschränkt sei, meinte er,
dass für seine Fraktion alle Väter gleich zu behandeln seien. An sich
sei die Idee zu begrüßen, jedoch müsse eine österreichweite Lösung
angestrebt werden. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die
Einführung des Kinderbetreuungsgeldes auf Bundesebene durch seine
Fraktion, welche heute nach einer Zeit der Kritik durchwegs positiv
angenommen worden sei.
LAbg. Martina Ludwig-Faymann (SPÖ) betonte, dass der "Papamonat"
anderswo bereits existiere. Die Zuweisung des Antrages sei zu
begrüßen, da der Erfahrungsaustausch noch voran getrieben werden
könne. Auch sie betonte, dass dieser Monat für Väter eine sinnvolle
Initiative sei und ein weiterer Schritt hin zur
Geschlechtergerechtigkeit. Ebenso erinnerte sie daran, dass Wien in
mancherlei Hinsicht eine Vorreiterrolle eingenommen habe.
Hinsichtlich der Bemerkungen ihres Vorredners zur Gesetzes-Klarheit
betonte sie, dass Dank guter juristischer Arbeit der Gesetzesbestand
des Landes Wien eindeutig definiert sei.
LAbg. Ingrid Puller (Grüne) brachte den von StR. Vana
angekündigten Zuweisungsantrag zum "Papamonat" mit Fortzahlung der
Bezüge im öffentlichen Dienst ein. Darüber hinaus betonte sie, dass
es noch vieler weiterer sozial- und arbeitsrechtlicher Maßnahmen
bedürfe, um eine Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen.
Auch StR. Sandra Frauenberger (SPÖ) betonte in ihrem Resümee die
hohe Qualität der Juristen im Verwaltungsbereich. Die Idee des
"Papamonats" wurde von ihr begrüßt, da dieses Vorhaben u.a. auch eine
Umverteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Mann und
Frau mit sich ziehen würde.
Die Gesetzesnovelle wurde in erster und zweiter Lesung
angenommen, der Antrag der Grünen zugewiesen. (Forts.) hch/gse
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Diensthabender Redakteur
Tel.: 4000/81 081
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK






