• 27.03.2008, 14:49:13
  • /
  • OTS0251 OTW0251

Aufregung über exorbitante Gehaltssteigerungen der ÖBB-Manager RH-Präsident Moser für mehr Transparenz in den Unternehmen

Wien (PK) - Der Bericht des Rechnungshofes über die
durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für
Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2005
und 2006, mit dem RH-Präsident Josef Moser die Abgeordneten über
exorbitante Einkommenssteigerungen bei den Managern informierte,
löste im Rechnungshofausschuss teils heftige Reaktionen bei den
Abgeordneten aus. Im Mittelpunkt der lebhaften Debatten über die
Angemessenheit von Managergehältern standen die ÖBB. Dort nahmen die
Durchschnittsbezüge der Vorstände in den Jahren 2002 bis 2006 von
275.060 € auf 390.200 € zu, während der Durchschnittsbezug der
Mitarbeiter von 32.770 € auf 38.020 € stieg. Die Abgeordneten fragten
nach den Kriterien bei der Gestaltung der Dienstverträge und mahnten
die Verantwortung der Aufsichtsräte ein. Josef Moser schlug den
Abgeordneten vor, die Transparenz in den öffentlichen Unternehmen zu
erhöhen und die Gehälter im Sinne der OECD-Grundsätze der "Corporate
Governance" öffentlich zu machen. S-Abgeordneter Günther Kräuter
sprach die Hoffnung auf eine parlamentarische Mehrheit für eine
entsprechende Verfassungsänderung noch vor dem Sommer aus. Der
Bericht des Rechnungshofes erhielt allgemeines Lob und wurde
einstimmig zur Kenntnis genommen.

Der Bericht des RH-Präsidenten (III-106 d.B.) informierte die
Abgeordneten darüber, dass das Durchschnittseinkommen der
Vorstandsmitglieder in 316 Unternehmen (2005: 311) von 2005 auf 2006
von 140.600 € auf 149.000 € zunahm, während das
Durchschnittseinkommen der Aufsichtsratsmitglieder von 5.500 € auf
5.200 € zurückging. Das Durchschnittseinkommen der Beschäftigten
stieg im selben Zeitraum von 38.600 € auf 39.800 €.

Bei den ÖBB, auf die sich die Abgeordneten in der Debatte
konzentrierten, nahmen die Vorstandsgehälter im Bereich der ÖBB
Dienstleistung 2005/2006 um 84,37 % zu, bei der ÖBB Immo um 45,1 %
und in der ÖBB Holding um 41,65 %. Im ÖBB Personenverkehr betrug die
Steigerung 25,96 %, bei den ÖBB Infra Betrieb 15,58 % und bei der ÖBB
Infra Bau 12,42 %. Die Schere zwischen Vorstands- und
Angestellteneinkommen ging durchwegs weiter auf, im Bereich der ÖBB
Dienstleistung etwa um 72,11 %. Da jahresverschobene Auszahlungen von
Prämien die Vergleichbarkeit der Daten beeinträchtigen, legte der
Moser ergänzend Daten über die Entwicklung der ÖBB-Einkommen in den
Jahren 2002-2006 vor, denen zu entnehmen war, dass der
Durchschnittsbezug der Vorstände in diesem Zeitraum von 275.060 € auf
390.200 € zunahm, während der Durchschnittsbezug der Mitarbeiter von
32.770 € auf 38.020 € stieg.

Als Mittel gegen die "teilweise nicht nachvollziehbaren
Gehaltssteigerungen bei den Vorständen", die negative Auswirkungen
auf das Betriebsklima befürchten lassen, nannte Moser mehr
Transparenz im Sinne der OECD-Grundsätze der "Corporate Governance"
sowie des Österreichischen Corporate Governance Kodex für öffentliche
Unternehmen, wie dies bei OMV und ÖIAG bereits erfolgreich
praktiziert werde. Dort werden die fixen und erfolgsabhängigen
Vergütungen jedes Vorstandsmitglieds im Geschäftsbericht
veröffentlicht.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) sprach von "atemberaubenden"
Steigerungen bei den ÖBB Vorstandsgehältern und dankte dem RH-
Präsidenten für die aussagekräftige Gegenüberstellung zur Entwicklung
der Angestelltengehälter. Gabriela Moser interessierte sich darüber
hinaus für die Entwicklung der Arbeitereinkommen, plädierte dafür,
Grundgehälter und Prämien künftig getrennt darzustellen, und
problematisierte Erfolgsprämien angesichts von Rücklagenauflösungen
und Spekulationsgeschäften.

Abgeordneter Günther Kräuter (S) klagte über die völlige
Intransparenz in der Einkommensentwicklung der ÖBB-Vorstände und wies
darauf hin, dass der Managementklub und viele maßgebliche
Führungskräfte sich für eine Offenlegung der Gehälter aussprechen.
Kräuter sprach die Hoffnung auf eine parlamentarische Mehrheit für
eine diesbezügliche Verfassungsänderung noch vor dem Sommer aus.

Abgeordneter Hermann Gahr (V) wies auf den Staatszuschuss zu den ÖBB-
Pensionen hin, der sich immer mehr als ein "Fass ohne Boden" erweise.
Auch Gahr hielt die Transparenz für wichtig und meinte, die
exorbitanten Sprünge der ÖBB-Vorstandsgehälter nach oben bedürften
auch dann einer Erklärung, wenn man anerkenne, dass gute Manager, die
ihre Leistung bringen, gut verdienen sollen. Schließlich mahnte der
Abgeordnete die Verantwortung der Aufsichtsräte ein.

Abgeordneter Gerald Hauser (F) sprach von einem eindrucksvollen
Bericht, der die Schieflage zwischen Arbeitnehmern und Vorständen
deutlich mache. Angesichts eines Einkommenszuwachses von 367 % in den
Jahren 2000 bis 2005 bei den Vorständen der OMV stelle sich die
Frage, ob und wie Abgeordnete eingreifen könnten. Außerdem machte
Hauser darauf aufmerksam, dass OMV-Manager als Leistungsprämie Aktien
erhalten, die sie steuerfrei veräußern können. Hauser fragte, was
Aufsichtsräte dazu bringe, derartige Verträge zu unterschreiben. Die
ÖBB nannte Hauser einen "schamlosen Selbstbedienungsladen", in dem
Erfolg und Entlohnung nicht einmal ansatzweise zusammenpassten und
den Eigentümervertretern im Aufsichtsrat extremes Versagen
vorzuwerfen sei.

Abgeordneter Bruno Rossmann (G) bezeichnete die Gehaltsentwicklung
bei den ÖBB-Managern, aber auch bei börsennotierten Unternehmen als
"skandalös". Die Auseinanderentwicklung zwischen niedrigen und hohen
Einkommen wäre noch viel deutlicher, würde man nicht
Durchschnittsdaten, sondern die einzelnen Gehälter miteinander
vergleichen. Rossmann hielt es für notwendig, eine Verteilungsdebatte
zu führen und zu fragen, was ein angemessenes Einkommen sei. Er
begrüßte den Vorschlag des RH-Präsidenten auf mehr Transparenz, dies
allein reiche aber nicht aus. Es gelte, konkrete Kriterien
festzulegen, zu denen der wirtschaftliche Erfolg, das Verhältnis der
einzelnen Einkommen im Unternehmen, aber auch die Entwicklung von
Arbeitsplätzen, Sozialleistungen und ökologische Kriterien zählten.
Außerdem mahnte Rossmann die Verantwortung der Eigentümervertreter im
Aufsichtsrat ein.

Abgeordneter Christian Faul (S) forderte die ÖVP auf, einzusehen,
dass die Ausgliederung der ÖBB keinen Erfolg gebracht habe. Faul
kritisierte die Darstellung von Rücklagenauflösungen als Gewinne und
fragte, ob der Aufsichtsrat noch zeitgemäß sei. Fauls Frage lautete,
ob die Zahlung von Erfolgsprämien an Manager eines defizitären
Betriebes nicht den Ruf nach dem Staatsanwalt laut werden lassen
müsste.

Demgegenüber sah Abgeordneter Erwin Hornek (V) keinen Anlass, den
Zeiten der verstaatlichten Industrie nachzutrauern, die
Jahresverluste von bis zu 10 Mrd. Schilling schrieben und 50.000
Arbeitsplätze verloren. Die Privatisierungen waren großteils
erfolgreich. Der Wert der Betriebe habe zugenommen, die Arbeitsplätze
wurden vermehrt und die Verbindlichkeiten des Steuerzahlers getilgt.
Der Staat habe gute Gründe, den ÖBB unter die Arme zu greifen, aber
nicht um jeden Preis. Bei Jahresverlusten von 4 Mrd. € könne man
Effizienzsteigerungen verlangen, sagte Hornek und beantwortete die
Frage nach der Auflösung von Rücklagen mit dem Hinweis darauf, dass
die Rücklagen innerhalb des Unternehmens den operativen
Gesellschaften übertragen wurden.

Abgeordneter Werner Kogler (G) sah ebenfalls die Aufsichtsräte
gefordert und wollte wissen, wer bei den Verhandlungen über
Dienstverträge nach oben lizitiere. Das Parlament stehe jedenfalls
vor der Aufgabe, zu kontrollieren und die Frage nach der
Verantwortlichkeit zu stellen.

Abgeordneter Konrad Steindl (V) sah sich veranlasst, auch auf Erfolge
der Bundesbahnen seit der Strukturreform hinzuweisen. Der Staat habe
die Verantwortung für die Schieneninfrastruktur, betonte Steindl, der
dafür eintrat, Kriterien für Erfolgsprämien nach europäischen
Benchmarks festzulegen und strenge Maßstäbe bei der Auswahl von
Managern anzulegen.

Abgeordneter Alois Gradauer (F) erinnerte daran, dass die
österreichischen Steuerzahler Jahr für Jahr 4 Mrd. € an Steuergeldern
in die ÖBB investieren. Der Betrieb sei dennoch weit von einem
positiven Ergebnis entfernt. Die enormen Gehaltserhöhungen bei den
Managern entbehrten daher jeder Grundlage. Der Abgeordnete berichtete
von sehr vernünftigen Managerverträgen mit klar definierten
erfolgsabhängigen Komponenten in vielen mittleren Unternehmen. Bei
den ÖBB sei offenbar viel schief gegangen, nicht nur
Wertpapierspekulationen mit Verlusten von 120 Mill. €. Die
Koalitionsparteien sah der Redner vor der Aufgabe stehen,
Veränderungen herbeizuführen.

RH-Präsident Moser beantwortete Detailfragen der Abgeordneten und gab
bekannt, dass die Durchschnittseinkommen der Arbeiter in den Jahren
2005 und 2006 um 7,8 % zugenommen haben. Gehaltsverhandlungen werden
bei den ÖBB vom Präsidium geführt, dem der Aufsichtsrat vertraue. Für
bemerkenswert hielt es Moser, dass die Managergehälter bei den ÖBB
bei der Holding sehr stark, bei den operativen Gesellschaften aber
weniger stark gestiegen seien. Es sei die Verantwortung des
Aufsichtsrates, zu prüfen, wie die Dienstverträge zustande gekommen
seien.

Die Frage nach der Angemessenheit von Managergehältern sei schwierig,
sagte Moser, sie werde vom Markt beantwortet. Umso wichtiger sei die
Transparenz. Der RH-Präsident schlug vor, personenbezogene Daten im
Sinne der OECD offen zu legen, und drängte darauf, Unvereinbarkeiten
bei der Bestellung von Aufsichtsräten zu beachten. In künftigen
Einkommensberichten werde er fixe und variable Gehaltsbestandteile
getrennt darstellen. In öffentlichen Unternehmen sollten
Gehaltsverhandlungen, so Moser pointiert, "im Angesicht der
Aktionäre, also der Steuerzahler", geführt werden. Das sorge für die
Glaubwürdigkeit des Unternehmens und für Gehälter, die Leistung und
Einsatz abbildeten. In die Diskussion über die Kriterien für
Leistungsprämien brachte Moser den Hinweis auf praktikable Vorbilder
in der Privatwirtschaft ein.

Mit den Spekulationsgeschäften bei den ÖBB werde sich der
Aufsichtsrat demnächst beschäftigen und gegebenenfalls Konsequenzen
ziehen.

Zur grundsätzlichen Diskussion über Ausgliederungen sagte Moser,
diese seien in einigen Bereichen sehr erfolgreich verlaufen, in
anderen nicht. Der RH habe klare Kriterien für die Voraussetzungen
festgelegt, unter denen Ausgliederungen erfolgreich durchgeführt
werden können.

Schließlich warnte der Präsident davor, einzelne Parameter in der
Entwicklung eines Unternehmens zu kurzfristig zu betrachten. Die
Feststellung eines isolierten Defizits sage wenig über die
längerfristige Entwicklung aus, sinkende Lohnkosten können aus
Veränderungen der Altersstruktur der Belegschaft resultieren; Moser
plädierte für mittelfristige Betrachtungsweisen.

Moser hielt fest, dass die ÖBB für den Ausbau ihrer
Schieneninfrastruktur sinnvoller Weise staatliche Investitionsmittel
erhalten. Eine Effizienzsteigerung bei den ÖBB setze einerseits mehr
Transparenz und andererseits eine klarere Formulierung der
Unternehmensziele voraus. Einmal mehr problematisierte der Präsident
die Nebengebühren-Pauschalierungen bei den ÖBB-Pensionen.

RH-Empfehlungen werden weitgehend umgesetzt

In der Debatte zum Bericht des Rechnungshofes Bund - Tätigkeit im
Jahr 2006 befasste sich Abgeordneter Gerald Hauser (F) mit dem Rat
für Forschung und Technologieentwicklung und wollte wissen, ob der
Rat die Möglichkeit habe, eine eigene Entscheidung zu treffen, G-
Abgeordneter Bruno Rossmann schnitt die Verwaltungsreform sowie den
Bürokratieabbau an und interessierte sich dafür, was mit dem Konvolut
von 206 nicht aufgearbeiteten Vorschlägen, das Vizekanzler Molterer
übergeben wurde, passiert ist. Ein weiteres Thema betraf die Nicht-
Valorisierung des Landesbeitrages für den FLAF. Die Tätigkeit des RH
als Generalsekretariat der INTOSAI ventilierte S-Abgeordneter Günther
Kräuter. Weniger bürokratischen Zugang zu Fördergelder für Forschung,
Entwicklung und Innovation forderte V-Abgeordneter Konrad Steindl.
Der Koalition unterstellte F-Abgeordneter Alois Gradauer, die
Vorschläge des RH zur Verwaltungsreform nicht umsetzen zu wollen;
dies sei "nicht anständig" angesichts der vielen Schulden und der
hohen Zinsen. Wann wird die Forschungsquote von 3 % erreicht?, fragte
B-Abgeordneter Josef Bucher.

RH-Präsident Moser teilte u.a. mit, dass in die
Finanzausgleichsverhandlungen die Harmonisierung der
Landespensionssysteme eingeflossen ist. Die Gesundheitsministerin
habe bekundet, dass die Empfehlungen des RH in die Gesundheitsreform
einfließen werden. Auch der Vergleich zwischen der
oberösterreichischen und der Wiener Gebietskrankenkasse sei vom
Hauptverband aufgegriffen worden. Die RH-Vorschläge werden zum
überwiegenden Teil mitberücksichtigt und die Kontrolle funktioniert,
konstatierte der Präsident, und bei jeder Prüfung des RH werde darauf
hingewiesen, dass, sollten die Empfehlungen bislang unberücksichtigt
geblieben sein, Handlungsbedarf bestehe. Derzeit laufen die Arbeiten
zum Bundesrechnungsabschluss 2007, auch hier werde geschaut, ob
Einsparungseffekte getroffen wurden. Dass der
Verfassungsreformentwurf dem RH zur Begutachtung übermittelt wurde,
wertete Moser als positives Signal.

Die Ausgaben für F&E in Österreich erhöhten sich von 4,03 Mrd. € bzw.
1,91 % des BIP im Jahr 2000 auf 6,32 Mrd. € bzw. 2,47 % des BIP im
Jahr 2006 und somit um 56,8 %. Die öffentlichen Ausgaben betrugen
zwischen 2000 und 2006 zur Finanzierung von F&E 13,27 Mrd. € oder
37,4 %; privatwirtschaftliche Unternehmen finanzierten die Forschung
zu 62,6 % der Gesamtausgaben. Österreich war damit den Bestrebungen
der EU, zwei Drittel der Forschung durch private Unternehmen zu
finanzieren, sehr nahe, unterstrich der RH-Präsident. Der Rat habe
festgelegt, fuhr Moser zur Zukunftsentwicklung fort, dass 500 Mill. €
erforderlich sein werden, um eine Forschungsquote von 3 % erreichen
zu können. Die Aufteilung der Forschungskompetenzen auf drei
Ministerien habe zu Doppelgleisigkeiten und zu mangelnder Abstimmung
im Bereich der Forschungsförderung geführt. Von der Quotenaufteilung
sollte man abgehen, meinte der RH-Präsident.

Der Bericht wurde einhellig zur Kenntnis genommen.

Vertagt wurden die Verhandlungen zu den Berichten III-118 d.B., III-
119 d.B. und III-124 d.B.. (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at, Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel