• 25.03.2008, 13:09:14
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  • OTS0155 OTW0155

Optometristen mit Masterstudium dürfen klinische Optometrie an Klienten ausüben

Oberlandesgericht Wien bestätigt Ausübungsrechte im Rahmen der Brillenglasbestim-mung oder Kontaktlinsenanpassung

Wien (OTS) - Der Prozess der Ärztekammer gegen einen namhaften
österreichischen Optiker und Optometrist hat endlich Klarheit in die
Angelegenheit gebracht. Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien
vom 30. Jänner 2008 bestätigt:
Österreichs Augenoptikermeister und Optometristen mit absolviertem
Masterstudium in klini-scher Optometrie dürfen im Zuge der
Brillenglasbestimmung und/oder Kontaktlinsenanpassung,

- die "Funktion des visuellen Systems" überprüfen,
 - "klinische Optometrie" ausüben, 
 - Gesichtsfeldmessungen durchführen,
 - Den Augenhintergrund screenen (z.B. Fundusfotografie, 
   Ophthalmoskopie, Augendruckmes-sung usw.),
 - Die Augen von Kindern vermessen und überprüfen.

Das Urteil des OLG (2008) ermöglicht Österreichs
Augenoptikermeister und Optometristen nun-mehr jene Tätigkeiten, die
in der Gewerbe- bzw. Meisterprüfungsordnung vorgesehen sind, ohne
rechtliche Bedenken durchzuführen.

Was heißt die "Funktion des visuellen Systems" zu überprüfen?
"Bei der Überprüfung des visuellen Systems werden das Auge, der
Sehnerv und die Sehbahn bis zum Sehzentrum im Gehirn überprüft" (OLG,
2008). Im Zuge einer Brillenglasbestimmung bzw. einer
Kontaktlinsenanpassung wurde festgehalten, dass "der Optometrist
tatsächlich einen Teil des Ge-samtsystems zu überprüfen habe" (OLG,
2008).

Im Speziellen sind darunter folgende Prüfungen und Messungen zu
verstehen:

- der Fehlsichtigkeit,
- der zentralen Tagessehschärfe,
- der peripheren Wahrnehmung,
- der Kontrastempfindlichkeit,
- des Akkomodationsvermögens (Naheinstellungsvermögens),
- des Stereosehens,
- des Dämmerungssehens,
- der Blendungsempfindlichkeit
- und des Farbsehens.

Was heißt "klinische Optometrie"?

Der Begriff "klinische Optometrie" ist an ein entsprechendes
Studium z. B. der Donau-Universität Krems in Zusammenarbeit mit dem
Pennsylvania College of Optometry, einen Universitäts-lehrgang
"Klinische Optometrie/Clinical Optometry, Master of Science"
gebunden. Hochschulabsol-ventinnen und Hochschulabsolventen werden in
den Fachrichtungen Augenoptik und Optometrie be-fähigt, ihren Beruf
europaweit und EU-konform auszuüben.

"Da der Augen- und Kontaktlinsenoptiker (‚Optometrist’) im Rahmen
der Tätigkeit des Anpas-sens von Sehhilfen eine Überprüfung des
‚visuellen Systems’ vornehmen darf, um beurteilen zu kön-nen, ob der
Kunde mit der in Aussicht genommenen Sehhilfe im Rahmen seiner
Bedürfnisse bestmög-lich versorgt werden kann ..." ist die Ausübung
der "Überprüfung des visuellen Systems" oder der "klinischen
Optometrie" in diesem Zusammenhang daher rechtens. (OLG, 2008).

Die "klinische Optometrie" dient dazu, "die Tätigkeit in
Zusammenhang mit der Anpassung von Korrekturbrillen oder
Kontaktlinsen" (OLG, 2008), zu optimieren.

Quelle: Oberlandesgericht Wien, Urteil vom 30. Jänner 2008, 3 R
73/07p

Rückfragehinweis:
Anton Koller, MSc. Klinische Optometrie, Landesinnungsmeister
Landesinnung Wien der Augenoptiker, Tel.: 01/51450-2208

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