- 19.03.2008, 08:00:00
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Ausschreibung des Pressepreises 2008 der Österreichischen Tierärztekammer
Wien (OTS) - Auch 2008 verleiht die 'Österreichische
Tierärztekammer' für hervorragende, publizistische Arbeiten, die im
Interesse des Tierschutzes, der Tiergesundheit und des
Konsumentenschutzes (Lebensmittelsicherheit) stehen, den Pressepreis
in Höhe von Euro 2.000,--.
Eingereicht werden können journalistische Arbeiten, die sich
schwerpunktmäßig mit den genannten Themen befassen, für eine breite
Öffentlichkeit verständlich aufbereitet sind und zwischen 1. November
2007 und 31. Oktober 2008 in einem überwiegend in Österreich
erscheinendem Medium veröffentlicht wurden. Wissenschaftliche
Arbeiten werden nicht berücksichtigt.
Die Einreichung steht JournalistInnen sowie MitarbeiterInnen von
Zeitungen, periodischen Zeitschriften, Buch- und FilmautorInnen der
elektronischen Medien offen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in
Österreich haben. Mit der Einreichung ist das Einverständnis zur
Publikation der eingereichten Arbeiten im vet journal bzw. die
uneingeschränkte Verwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der
Österreichischen Tierärztekammer verbunden.
Die Einreichung der Arbeiten kann durch die Autorin, den Autor
oder durch (die) Redaktionen erfolgen. Sie ist mit der Erklärung zu
versehen, dass alle an dem Zustandekommen der Arbeit beteiligten
MitarbeiterInnen genannt werden und mit der Einreichung einverstanden
sind.
Beiträge für Internet-Zeitungen / Zeitschriften sind als CD-ROM,
Hörfunkbeiträge als Audio-CD oder DVD, Fernsehbeiträge als DVD
einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen gehen in das Eigentum der Jury
über und werden nicht zurückgesandt.
Bewerbungen für den Pressepreis der Österreichischen
Tierärztekammer können spätestens bis 31. Oktober 2008 mit dem
Vermerk "Pressepreis der Österreichischen Tierärztekammer 2008" an
die Österreichische Tierärztekammer, 1010 Wien, Biberstraße 22,
eingereicht werden
Über die Preisvergabe entscheidet eine bestellte Jury der
"Österreichischen Tierärztekammer", die zur Verschwiegenheit
verpflichtet ist und gegen deren Entscheidung kein Rechtsmittel
zulässig ist.
Die Aufteilung des Preises auf mehrere gleichwertige
Veröffentlichungen ist zulässig. Wird keine auszeichnungswürdige
Publikation eingereicht, kann entweder von der Preisvergabe Abstand
genommen werden oder der Preis Journalisten verliehen werden, die
zwar keine Arbeit eingereicht haben, aber hervorragende
publizistische Leistungen im Interesse der Tierärzteschaft erbracht
haben.
Die Überreichung des Preises bzw. der Preise erfolgt Ende 2008
durch die "Österreichischen Tierärztekammer".
Rückfragehinweis:
Mag. Andrea Veitschegger
Pressereferentin der Österreichischen Tierärztekammer
1010 Wien, Biberstraße 22 /3
Tel.: (01) 512 17 66 - 80
E-Mail: [email protected]
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