• 11.03.2008, 12:55:54
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  • OTS0214 OTW0214

Rack: Neue Sicherheitsnormen für den Flugverkehr

'Trapatoni-Regel' bei Flüssigkeitsmitnahme nach wie vor offen

Strassburg, 11. März 2008 (ÖVP-PD) "Die 'Trapatoni-Regel' in der
Frage der Flüssigkeitsmitnahme bei Flügen ist nicht der Weg der
Zukunft. 'Flasche leer und Hosen runter' ist kein probates Mittel,
wie zahlende Flugpassagiere zu behandeln und ein überprüfbares
Sicherheitsniveau zu garantieren sind", sagte heute der
Verkehrssprecher des ÖVP-Europaklubs im Europäischen Parlament,
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Rack. Das Strassburger Plenum nahm heute mit
breiter Mehrheit das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zwischen
Rat und Parlament zur neuen Luftsicherheits-Verordnung ab, mit der
gemeinsame Sicherheitsnormen bezüglich der Durchsuchung von
Fluggästen und Handgepäck, Zugangskontrollen oder Luftfahrzeug-
Sicherheitskontrollen festgelegt werden. "Wir brauchen neue
technische Lösungen, mit denen wir gefährliche Stoffe identifizieren
können. Alibimaßnahmen hingegen wie die Plastiksackerlregelung sind
nicht zielführend", so Rack, der sich bereits mehrfach für eine
Überprüfung und Aufhabung dieser sinnlosen Maßnahme eingesetzt hatte.
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Mit der nach harten Verhandlungen zwischen Parlament und Rat
angenommenen neuen Verordnung wird eine Balance zwischen Antiterror-
Maßnahmen und Passagierrechten geschaffen. Erstmals werden mit dieser
Verordnung auch Sicherheitsmaßnahmen während des Fluges geregelt,
etwa der Einsatz von begleitenden Sicherheitsbeamten oder das
Mitführen von Waffen an Bord. "Die neue EU-Verordnung schreibt den
Einsatz von Sky Marshals jedoch nicht vor. Jeder Mitgliedstaat
entscheidet selbst, ob begleitende Sicherheitsbeamte eingesetzt
werden oder nicht. Wenn solche Sky Marshals eingesetzt werden, muss
es sich dabei um staatliche Bedienstete handeln, die speziell
ausgewählt und ausgebildet sind. Diese strengen Regeln waren uns im
Europäischen Parlament ein ganz wichtiges Anliegen, mit dem wir uns
auch durchgesetzt haben", betonte Rack.

Die gemeinsamen Vorschriften für den Schutz der Zivilluftfahrt
vor unrechtmäßigen Eingriffen betreffen unter anderem die
Durchsuchung von Fluggästen und Handgepäck, Zugangskontrollen,
Luftfahrzeug-Sicherheitskontrollen sowie Kontrollen von Fracht und
Post. "In Bezug auf das Handgepäck konnte immerhin erreicht werden,
dass Fluggäste oder Gepäck aus Drittländern, deren
Luftsicherheitsnormen dem EU-Recht gleichwertig sind, nicht erneut
kontrolliert werden", so Rack.

Die Mitgliedstaaten können auch strengere Maßnahmen anwenden,
diese müssen aber objektiv, nichtdiskriminierend und dem jeweiligen
Risiko angemessen sein. Es bleibt auch den Mitgliedstaaten
überlassen, in welchem Umfang die Kosten der zusätzlichen
Sicherheitsmaßnahmen vom Staat, den Flughafeneinrichtungen, den
Luftfahrtunternehmen oder den Passagieren zu tragen sind. "Alle
Mehrkosten müssen sich so weit wie möglich unmittelbar auf die Kosten
für die Erbringung der fraglichen Sicherheitsleistungen beziehen und
so berechnet werden, dass sie nur die entstandenen Kosten decken",
betonte Rack. "Wir haben durchgesetzt, dass die EU-Kommission bis zum
Ende 2008 einen Bericht über die Finanzierung der Kosten für
Sicherheitsmaßnahmen vorlegen muss. Wichtig ist ein unverzerrter
Wettbewerb zwischen Flughäfen und Luftfahrtunternehmen, der nicht
allein auf Kosten der Passagiere gehen darf", so Rack abschließend.

Rückfragen: Univ. Prof. Dr. Reinhard Rack MEP, Tel.: +33-3-8817-5773
(reinhard.rack@europarl.europa.eu) oder Mag. Philipp M. Schulmeister,
EVP-ED Pressedienst, Tel.: +32-475-79 00 21
(philipp.schulmeister@europarl.europa.eu)

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