• 10.03.2008, 10:51:18
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Königreich Italien: Es begann mit der VIII. Legislaturperiode Die Republik ist in Italien uralt, der Parlamentarismus viel jünger

Wien (PK) - Österreich und die Schweiz sind die Gastgeberländer der
Fußballeuropameisterschaft 2008, der EURO 2008. Die
Parlamentskorrespondenz nimmt dieses sportliche Großereignis zum
Anlass, die Parlamente der Teilnehmerländer (und in der Folge anderer
europäischer Länder) vorzustellen. Die Beiträge erscheinen jeweils am
Montag. Heute: Italien.

Volksvertretungen haben auf der Apenninen-Halbinsel Wurzeln, die von
den selbständigen Stadtrepubliken des Mittelalters bis zum Senat der
altrömischen Republik zurückreichen, ein Parlamentarismus im
moderneren Sinn entwickelte sich aber erst im Königreich Piemont-
Sardinien des 19. Jahrhunderts, sodass Italien bei seiner Einigung
1861 an das Turiner Parlamento Subalpino anknüpfen konnte. Der neue
Staat entstand als konstitutionelle Monarchie und wurde bis zur
Ausrufung der Republik im Jahr 1946 von insgesamt vier Königen aus
dem Haus Savoyen regiert, denen ein Parlament aus zwei Kammern
gegenüberstand. Als verfassungsrechtliche Grundlage übernahm Italien
das so genannte Statuto Albertino, das König Carlo Alberto 1848
oktroyiert hatte. Die Kontinuität mit dem Königreich Piemont-
Sardinien erklärt auch den Umstand, dass das italienische Parlament
(www.parlamento.it) seine Arbeit mit der VIII. Gesetzgebungsperiode
begann, da man die Legislaturen des Parlamento Subalpino mitzählte.

Die legislative Gewalt ging grundsätzlich von einem nach
Mehrheitswahlrecht gewählten Parlament aus, dessen beide Häuser,
Kammer und Senat, gleichberechtigt waren, wobei der Senat allerdings
vollständig vom König ernannt wurde. Die Regierung mit dem
Ministerpräsidenten an der Spitze wurde zwar ebenfalls vom König
nominiert, war aber dem Parlament verantwortlich. Das Wahlsystem
wiederum stellte, wie auch in anderen Staaten Europas, auf eine
Einkommensbasis ab und war deshalb besonders in den ersten Jahren des
Königreichs sehr restriktiv. So kamen 1861 nur rund 400 000
(männliche) Bürger (2 % der Gesamtbevölkerung) in den Genuss des
Wahlrechts. Eine Reform im Jahr 1912 ermöglichte dann allen
männlichen Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet hatten und lesen
und schreiben konnten, die Ausübung des Wahlrechts, für Analphabeten
lag das Alterslimit bei 30 Jahren. Dies führte dazu, dass bei den
Wahlen 1913 8,5 Millionen Italiener (27 % der Gesamtbevölkerung)
wählen konnten. 1919 wurde dann ein Verhältniswahlrecht eingeführt.
Frauen mussten bis zum Jahr 1946 auf ihr Wahlrecht warten.

Politisch wurde das italienische Parlament zunächst von der Destra
storica (historische Rechte) dominiert, die mit Graf Cavour den
ersten Ministerpräsidenten stellte. Mitte der 1870er Jahre übernahm
dann die Sinistra storica (historische Linke) mit ihren
Hauptexponenten Agostino Depretis und Francesco Crispi die Regierung,
bevor die Liberalen unter Führung Giovannis Giolittis Anfang des 20.
Jahrhunderts führende Kraft in Italien wurden. Die
Parteienlandschaft, die Italiens Politik bis in die 90er Jahre des
20. Jahrhunderts prägen sollte, bildete sich erst um 1900 heraus.
Bereits 1892 wurde die Sozialistische Partei Italiens gegründet, von
der sich 1921 die Kommunisten abspalteten. Die italienische
Volkspartei (Partito Populare Italiano), aus der nach dem Zweiten
Weltkrieg die Democrazia Cristiana wurde, stammt aus dem Jahr 1919
und geht auf den Priester Don Luigi Sturzo zurück.

Die letzten 20 Jahre des Königreichs wurden vom Partito Nazionale
Fascista Benito Mussolinis bestimmt. Diese Phase war mit einer weit
gehenden Einschränkung des parlamentarischen Pluralismus verbunden,
zumal die Faschisten zunächst eine Wahlrechtsreform verabschiedeten,
die der stimmenstärksten Partei automatisch zwei Drittel der
Parlamentssitze zusprach. Der entscheidende Wendepunkt auf dem Weg
Italiens in die Diktatur war aber die Ermordung Giacomo Matteottis,
des Generalsekretärs der Sozialistischen Partei, durch faschistische
Squadristen im Jahr 1924. Versuchte Mussolini zuvor noch, mit den
parlamentarischen Institutionen zusammenzuarbeiten, setzte er nunmehr
auf eine konsequente Unterdrückung der Opposition. Wahlen waren nur
noch bloße Formsache. Mussolini, der vom König ernannt worden war und
daher de jure die Funktion des Ministerpräsidenten ausübte, bestimmte
als Duce zwei Jahrzehnte lang die politischen Geschicke Italiens und
führte sein Land an der Seite Hitler-Deutschlands in den Zweiten
Weltkrieg.

Nach dem endgültigen Sturz der faschistischen Diktatur 1945 kam es zu
einem institutionellen Neuaufbau des Landes. Das Haus Savoyen war
durch sein Zusammenspiel mit den Faschisten stark diskreditiert - der
König hatte etwa Mussolinis Rassengesetze gegen die Juden
unterzeichnet - , sodass sich das italienische Volk in einer
Volksabstimmung am 2. Juni 1946 für die Abschaffung der Monarchie und
die Ausrufung der Republik entschied.

Erste Republik: Starkes Parlament - schwache Regierung

Die Verfassung von 1948 ist mit ihren programmatischen Kernsätzen -
Art.1: "Italien ist eine auf die Arbeit gegründete Republik" -
deutlich von der Erfahrung des gemeinsamen Widerstandskampfes jener
Parteien aus dem sozialistischen, kommunistischen, katholischen und
liberalen Lager getragen, die sich zum "Nationalen Befreiungskomitee"
zusammengeschlossen hatten. Sie ordnet dem Parlament die zentrale
Rolle in der Gesetzgebung zu und baut dabei auf einem strikten
Zweikammersystem auf. Abgeordnetenkammer und Senat sind absolut
gleichberechtigt, tagen unabhängig voneinander und unterscheiden sich
nur hinsichtlich Anzahl, Zusammensetzung und Wahlmodus ihrer
Mitglieder.

Die Abgeordnetenkammer ist die größere der beiden Kammern und besteht
aus 630 Abgeordneten, die den Titel "onorevole" - "Ehrenwerte(r)" -
führen und auf fünf Jahre gewählt werden. Der Senat wiederum setzt
sich aus 315 Mitgliedern zusammen, die gleichzeitig mit den
Abgeordneten auf fünf Jahre gewählt werden, dies allerdings nicht auf
nationaler, sondern auf regionaler Basis, wobei jeder der 20 Regionen
eine nach der Bevölkerungszahl festgelegte Anzahl von Senatoren
zukommt. Darüber hinaus kann der Staatspräsident besonders verdiente
Persönlichkeiten zu Senatoren auf Lebenszeit ernennen. Ein weiterer
Unterschied zwischen den beiden Häusern besteht beim aktiven
Wahlalter, das für die Abgeordnetenkammer 18, für den Senat aber 24
Jahre beträgt. Eine Besonderheit des italienischen Wahlsystems
besteht auch darin, dass die Bevölkerung immer zwei Tage zur
Verfügung hat, um von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen, da die
Wahllokale erst am frühen Nachmittag des zweiten Wahltages schließen.

Das Recht der Gesetzesinitiative hat jeder einzelne Abgeordnete bzw.
Senator, es kommt auch der Regierung als Ganzes und dem Volk
(Voraussetzung sind 50 000 Unterschriften) sowie den Regionalräten
zu. Jedes Gesetz bedarf der Zustimmung beider Kammern, ein
Vermittlungsverfahren ist von der Verfassung nicht vorgesehen. Da
Abgeordnetenkammer und Senat denselben Gesetzestext verabschieden
müssen, zieht sich das Verfahren in der Praxis oft in die Länge,
zumal nach jeder Abänderung, die eine der beiden Kammern
verabschiedet, der geänderte Entwurf der jeweils anderen Kammer zur
Abstimmung vorgelegt werden muss. Die Gesetze werden dadurch mitunter
jahrelang zwischen den beiden Kammern hin und hergeschoben, sodass
dieses reguläre Gesetzgebungsverfahren zunehmend in den Hintergrund
tritt. Stattdessen kann die Regierung "in Fällen außergewöhnlicher
Notwendigkeit" so genannte Gesetzesdekrete, die das Parlament dann
nachträglich in ein Gesetz umwandelt, erlassen. Die Verfassung kennt
daneben auch gesetzesvertretende Dekrete, die die Regierung auf Basis
einer Ermächtigung im Auftrag des Parlaments beschließt.

Dem Parlament steht als Exekutive die Regierung gegenüber, der von
der Verfassung eine relativ schwache Stellung eingeräumt wurde. Der
Ministerpräsident als ihr Vorsitzender hat keine Richtlinienkompetenz
und ist lediglich "primus inter pares". Ernannt wird die Regierung
vom Staatspräsidenten, der nach den Wahlen den aussichtsreichsten
Kandidaten mit der Regierungsbildung beauftragt. Die Regierung ist
vor dem Parlament verantwortlich, wird ihr auch nur von einer der
beiden Kammern das Vertrauen entzogen, muss sie zurücktreten. Häufige
Praxis ist es, dass die Regierung aus eigener Initiative die
Verabschiedung eines Gesetzes mit der Vertrauensfrage verbindet,
Misstrauensanträge sind hingegen eher selten.

Maßgeblichen Einfluss auf die durch das Parlament vertretene
Parteienlandschaft hatte das italienische Wahlsystem, das bis heute
mehrmals geändert wurde und auch derzeit wieder Gegenstand der
politischen Reformdiskussion ist. In der Phase der Ersten Republik,
die von 1946 bis 1992 reicht, wurde nach einem strengen
Verhältniswahlrecht gewählt, das keinerlei Prozentklauseln vorsah und
deshalb der Etablierung von soliden parlamentarischen Mehrheiten
entgegenstand. Das politische Geschehen dominierten die Parteien des
Verfassungsbogens, jene Parteien also, die im Geist des
Antifaschismus die italienische Verfassung ausgearbeitet hatten. Dazu
zählten die Democrazia Cristiana (DC), die Kommunistische Partei
(PCI), die Sozialistische Partei (PSI), die Sozialdemokratische
Partei (PSDI), die Liberale Partei (PLI) und die Republikanische
Partei (PRI). Außerhalb des Verfassungsbogens stand das
neofaschistische Movimento Sociale Italiano (MSI), das sich nach wie
vor weit gehend auf Mussolini berief.

Die DC mit ihren Protagonisten Alcide de Gasperi, Giulio Andreotti,
Aldo Moro und Amintore Fanfani stellte als stärkste Partei bis in die
frühen 1980er Jahre regelmäßig den Ministerpräsidenten. Der erste
Ministerpräsident, der nicht der DC angehörte, war 1981 Giovanni
Spadolini vom PRI. Als am längsten amtierender nicht-
christdemokratischer Premier der Ersten Republik fungierte PSI-Chef
Bettino Craxi.

Es galt als eines der ungeschriebenen Gesetze der Ersten Republik,
die Kommunisten, die vier Jahrzehnte lang stärkste Linkspartei
Italiens waren, von Regierungskoalitionen auszuschließen. Das führte
dazu, dass sich die Regierungen meist auf kleine Parteien des
Verfassungsbogens stützen mussten, die oft nicht mehr als 2 % der
Wählerstimmen erhielten. Koalitionen aus fünf Parteien, wie dies
zuletzt in den 1980er Jahren üblich war, bereicherten die
italienische Sprache zwar um den Ausdruck "Pentapartito", konnten
aber keine solide parlamentarische Basis für eine stabile Regierung
abgeben. Regierungskrisen standen deshalb auf der Tagesordnung. Viele
der 61 Regierungen seit Kriegsende waren eher kurzlebig, manche
Kabinette dienten nur zur Überbrückung der Sommermonate (und wurden
von den Medien als "Governo balneare" - "Bäderregierung" -
bezeichnet). Trotz dieser scheinbaren Instabilität konnte sich die
italienische Demokratie vor allem in der Zeit des Terrorismus der
1970er Jahre bewähren, als die Kommunisten unter Enrico Berlinguer im
compromesso storico eine DC-Minderheitsregierung der nationalen
Solidarität parlamentarisch stützten.

"Mani pulite" führt zu Neuordnung der Parteienlandschaft

Erschüttert wurde das politische System Italiens erst durch unter dem
Titel "Mani pulite" geführte richterliche Untersuchungen, die Anfang
der 1990er Jahre ein weit gesponnenes Netz von Korruption,
Amtsmissbrauch und illegaler Parteienfinanzierung aufdeckten, in das
Politiker aller Couleurs verwickelt waren. Dieser als "Tangentopoli"
bezeichnete Skandal führte zum Zusammenbruch der DC und des PSI und
zur völligen Neuordnung der Parteienlandschaft und markiert das Ende
der Ersten Republik.

Eine im Zuge eines Referendums 1994 beschlossene Wahlreform hatte
sich zum Ziel gesetzt, der Parteienzersplitterung entgegenzuwirken
und die Bildung stabiler parlamentarischer Mehrheiten zu erleichtern.
Zu diesem Zweck wurde eine 4 %-Sperrklausel eingeführt und darüber
hinaus das Verhältniswahlrecht nur noch auf 25 % der Mandate
angewendet. Die restlichen 75 % der Sitze wurden nach einem
Mehrheitswahlrecht vergeben, wobei aus jedem Stimmkreis nur jener
Kandidat ins Parlament einzog, der in diesem Stimmkreis die meisten
Stimmen erhalten hatte. Zusätzlich ermöglichte das neue Wahlrecht die
Bildung von Parteibündnissen, wovon auch reger Gebrauch gemacht
wurde. Dieses gemischte Wahlsystem wurde 1994, 1996 und 2001
angewendet, konnte die Erwartungen aber nicht erfüllen, gab es doch
in nur 12 Jahren acht Regierungswechsel.

Grund dafür war die nach wie vor große Parteienzersplitterung im
Parlament. So traten das Erbe der DC mehrere kleinere Parteien an,
von denen sich einige in der Folge in der Formation "La Margherita"
zusammenschlossen. Aus dem PCI wiederum ging zunächst die
linksdemokratische Bewegung PDS (Partito Democratico della Sinistra)
um Massimo D'Alema und Walter Veltroni hervor, daneben gibt es aber
noch die Altkommunisten und Fausto Bertinottis Rifondazione
Communista. Erfolgreichste Neugründung in der politischen Szene ist
aber die überwiegend christdemokratisch-liberal geprägte Forza Italia
von Silvio Berlusconi. Als rechtskonservativ gilt auch die Alleanza
Nazionale (AN) von Gianfranco Fini, die auf das MSI folgte, sich aber
nicht mehr als neofaschistisch versteht. Politisches Gewicht kommt
weiters der Lega Nord zu, die regionale Interessen vertritt und
rechts der Mitte anzusiedeln ist. Im Vorfeld der Wahlen vom 13. und
14. April kommt nun allerdings neuerlich Bewegung in die
Parteienlandschaft. Während bereits im November 2007 der römische
Bürgermeister Walter Veltroni die linke Sammelpartei Partito
Democratico (PD) gegründet hatte, zeichnet sich derzeit auch ein
Zusammengehen der Rechtsparteien ab.

Im Parlament teilt sich diese Vielzahl von Parteien auf zwei Blöcke
auf: Eine Mitte-Links-Gruppierung, die derzeit als "Unione"
bezeichnet wird, und unter Führung von Romano Prodi ein breites
Spektrum vereint, das von den Linksdemokraten über die "Margherita"
und kleinere christdemokratische Formationen bis hin zu den Grünen
und den beiden kommunistischen Parteien reicht, sowie ein unter dem
Namen "Casa delle Libertà" firmierender bürgerlicher Block um Forza
Italia, AN, Lega Nord und kleine Nachfolgeparteien von DC und PSI.
Diese beiden Blöcke treten seit 1994 regelmäßig als Wahlbündnisse an,
die daraus resultierenden Regierungskoalitionen sind aber kaum
stabiler als die Kabinette der Ersten Republik, da ein Ausscheren
einer Kleinstpartei oft den Verlust der Parlamentsmehrheit bedeutet.

Eine im Dezember 2005 beschlossene neuerliche Änderung des
Wahlsystems sieht nunmehr in der Abgeordnetenkammer, nicht aber im
Senat, einen "Bonus" für den Wahlsieger vor, um klare
Parlamentsmehrheiten zu sichern, sowie Sperrklauseln für kleine
Parteien (10 % für Listenverbindungen, 4 % für selbständige Parteien
und 2 % für Parteien in Listen). Ob dieses bei den Wahlen 2006
bereits angewendete Gesetz mehr Stabilität bringen wird, ist nach wie
vor fraglich. Die politische Diskussion in Italien wird derzeit
jedenfalls wieder von Überlegungen über eine weitere Wahlrechtsreform
beherrscht, die durch den Bruch der Regierungskoalition Romano Prodis
neue Impulse erhalten haben.

Die Gebäude: Palazzo Montecitorio und Palazzo Madama

Ein paar Schritte von der Via del Corso entfernt und in unmittelbarer
Nähe zur Marc-Aurel-Säule und dem Palazzo Chigi, dem Sitz des
Ministerpräsidenten, befindet sich der Palazzo Montecitorio, in dem
die italienische Abgeordnetenkammer tagt. Der Palast wurde 1650 im
Auftrag des Papstes Innozenz X. von Lorenzo Bernini erbaut und diente
zunächst als Sitz der Päpstlichen Tribunale, bevor das Governatorato
di Roma und später die römische Polizeidirektion einzogen. Vom Balkon
des Palazzo wurde damals jeden Samstag der auf der Piazza wartenden
Bevölkerung das Ergebnis der Lottoziehung verkündet - eine Szene, die
der französische Schriftsteller Stendhal in seinen "Römischen
Spaziergängen" beschreibt. Nachdem die Abgeordnetenkammer 1871 vom
Florentiner Palazzo Vecchio in den Palazzo Montecitorio übersiedelte,
wurde das Gebäude durch Ernesto Basile, einen Vertreter des
italienischen Jugendstils, für seine neue Bestimmung ausgebaut.
Zentraler Teil des Palastes ist neben dem Plenarsitzungssaal vor
allem der langgestreckte "Salone Transatlantico", der den
Abgeordneten als Aufenthaltsraum während der Sitzungspausen dient und
wegen seiner Ausmaße und seiner charakteristischen Deckenbeleuchtung
an die Ozeanschiffe vergangener Tage erinnert.

Sitz des Senates ist der Palazzo Madama am Corso del Rinascimento
nahe der Piazza Navona. Das Gebäude, dessen geschichtlich-politische
Bedeutung seine architektonische Ausstrahlung übersteigt, wurde im
16. Jahrhundert für die Medici-Familie errichtet. Seinen Namen
erhielt der Palazzo von der Madama Margarethe von Österreich, einer
natürlichen Tochter Karls V., die hier einige Jahre wohnte und später
vor allem als Statthalterin der Spanischen Niederlande in die
Geschichte einging.

HINWEIS: Bisher erschienen: Schweiz (PK Nr. 4/2008),Griechenland (PK
Nr. 18/2008), Deutschland (PK Nr. 34/2008), Kroatien (PK Nr.63),
Polen (PK Nr. 100/2008), Tschechien (PK Nr. 124/2008), Portugal (PK
Nr. 136), Türkei (PK Nr. 146/2008) und Frankreich (PK Nr. 173/2008).
Nächsten Montag: Rumänien. (Schluss)

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