• 07.03.2008, 10:38:42
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  • OTS0114 OTW0114

Gesetzliche Überprüfung von reparierten Wracks notwendig

Kraftfahrzeugtechniker fordern: Wrack-Fahrzeug muss vor neuerlicher Inbetriebnahme auf Verkehrssicherheit überprüft werden!

Wien (PWK175) - "Die Versicherungsgesellschaften deklarieren offen
ein Fahrzeug zum Wrack, wenn dieses in die sogenannte Wrackbörse
gestellt wird.", klärt Josef Puntinger, Bundesinnungsmeister der
Kraftfahrzeugtechniker auf. "Darum muss dieses Fahrzeug vor
neuerlicher Zulassung auf Verkehrs- und Betriebstauglichkeit nach den
gesetzlichen Vorgaben überprüft werden. "

Derzeit gibt es in der österreichischen Judikatur keine
Begriffsbestimmung für einen Totalschaden eines Fahrzeuges. Doch die
Versicherungsgesellschaften maßen sich an, sogar zwischen technischen
und wirtschaftlichen Totalschaden zu unterscheiden. Ein technischer
Totalschaden beschreibt definitiv, dass ein beschädigtes Fahrzeug aus
technischer Sicht nicht mehr repariert werden kann, als
wirtschaftlichen Totalschaden beschreiben die
Versicherungsgesellschaften die finanzielle Rentabilität einer
Reparatur. "Diese liegt naturgemäß im wirtschaftlichen Interesse der
Versicherung und nicht des Versicherungsnehmers.", so Puntinger
weiter.

Ein nicht unumstrittenes Verhalten stellen die umgangssprachlich
genannten "Wrackbörsen" dar. Sobald ein Fahrzeug einen
"wirtschaftlichen Totalschaden" erleidet, wird dieses in einem
Internetportal "versteigert", ohne dass der Versicherungsnehmer
vorher informiert wird!

Puntinger weißt darauf hin, dass es oft nicht nachvollziehbar ist,
wer dieses beschädigte Fahrzeug kauft, dieses repariert in Österreich
neuerlich zulässt. "Daher muss es vorher unbedingt eine gesetzliche
Begutachtung verpflichtend sein, um eine dem österreichischen
Standard entsprechende Verkehrs- und Betriebssicherheit zu
gewährleisten. Das sind wir auch dem Endkunden, der dieses Fahrzeug
kauft schuldig."

"Sobald ein Fahrzeug in der Wrackbörse landet, muss im
Typenschein, bzw. in der Genehmigungsdatenbank ein Totalschaden
vermerkt werden.", schlägt Puntinger vor. "Das ist die einfachste und
unbürokratischste Möglichkeit, und lässt sich für jeden
nachvollziehen. Und der Endkunde weiß, was er kauft." (us)

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich
   Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker
   Andreas Westermeyer
   Tel.: (++43) 5056950-128 
   Fax: (++43) 25330339320
   mailto:kfztechniker@bigr2.at
   http://www.kfzreparatur.at/

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