- 05.03.2008, 21:29:04
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- OTS0357 OTW0357
Stellungnahme des Berufsverband österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeberufe - BoeGK zum Beschluss des Ministerrates, die GuKG Novelle umzusetzen
Wien (OTS) - Laut Ministerratbeschluss vom 05.03.2008 soll der
Entwurf zur Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, des
Ärztegesetzes 1998, des Hausbetreuungsgesetzes und der Gewerbeordnung
1994 umgesetzt werden.
Von Seiten des Berufsverband österreichischer Gesundheits- und
Krankenpflegeberufe hoffen wir für die betroffenen
betreuungsbedürftigen Menschen, dass in den Konsensusbeschluss eine
Basisausbildung, entsprechend der Ausbildung für Heimhilfen, für die
Haus- und Personenbetreuer aufgenommen wurde. Desgleichen hoffen wir,
dass regelmäßige Qualitätskontrollen durch professionell Pflegende,
beispielsweise einer (noch zu etablierenden) Familien- oder
Gemeindeschwester oder einer Casemanagerin sowie die Einschränkung
der Betreuung im Rahmen einer 1:1 - Situation in einem Haushalt
sichergestellt werden.
Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen müssen im Pflegegeldgesetz ab der
Stufe 3 verpflichtend vorgesehen werden. Beratung, Information und
Schulung wären damit weitere Leistungen, die im Rahmen der
Kontrollbesuche erfolgen können. Sowohl die betreuungsbedürftigen
Menschen wie auch deren Angehörige erleben dadurch Sicherheit und
professionelle Unterstützung.
Rückfragehinweis:
Franz Allmer
Präsident des BoeGK
Tel. Nr. +43 676 908 83 39
www.boegk.at; office@boegk.at
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