- 29.02.2008, 10:53:04
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ÖGB: "Neue Selbstständigkeit" bedeutet oft "Prekäre Beschäftigung"
ÖGB berät Betroffene - Arbeitsrechtliche Gleichstellung mit Angestellten gefordert
Wien (ÖGB) - "Für die Freien DienstnehmerInnen ist es endlich zu
einigen Verbesserungen gekommen, aber nun ist die Politik gefordert,
auch die Neuen Selbstständigen abzusichern", fordert die Leiterin des
ÖGB-Beratungszentrums, Elisabeth Rolzhauser, anlässlich des heutigen
"Santa Precaria"-Aktionstags. Im Jahresschnitt 2007 waren 38.000
Menschen Neue Selbstständige auf Werkvertragsbasis. "Neben anderen
Formen atypisch Beschäftigter sind sie am stärksten bedroht, in
prekäre Situationen abzurutschen, solange sie keine Spur von
arbeitsrechtlicher oder sozialer Absicherung genießen", erläutert
Rolzhauser.++++
Derzeit gelten für Neue Selbstständige, aber auch für Freie
DienstnehmerInnen, die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und
-gehälter nicht, ebenso wenig gilt das sonstige Arbeitsrecht. Löchrig
ist der sozialrechtliche Schutz: Im Krankheitsfall erhalten Neue
Selbstständige nur Sachleistungen, ein Krankengeld gibt es für sie
nicht.
"Neue Selbstständige machen oft genau den gleichen Job wie
Angestellte, allerdings ohne jeden rechtlichen Schutz", kritisiert
Rolzhauser. In Hinkunft solle nur mehr die wirtschaftliche
Abhängigkeit als Kriterium dafür gelten, ob jemand unselbstständig
beschäftigt ist oder nicht. "Damit würde auch der Großteil der
heutigen freien DienstnehmerInnen und Neuen Selbstständigen unter den
Schutz des Arbeitsrechts und der Kollektivverträge fallen", sagt
Rolzhauser.
SERVICE:
In der ÖGB-Flexpower-Beratung erhalten Freie DienstnehmerInnen und
Neue Selbstständige eine persönliche Beratung in Fragen des Sozial-,
Steuer-, und Vertragsrechts. Eine Voranmeldung ist erforderlich. Tel:
01/53444-404, E-Mail: flexpower@oegb.at, ÖGB-Beratungszentrum,
Laurenzerberg 2,1010 Wien.
Neuen Selbstständigen, die Gewerkschaftsmitglieder sind, bietet der
ÖGB eine Verdienstentgangsversicherung für den Fall der Krankheit
bzw. des Unfalls. Die flexpower-Versicherung ist um ca. 25 Prozent
billiger als vergleichbare private Versicherungsprodukte und sieht
bereits seit ihrer Einführung im Jahr 2001 Unisex-Tarife vor.(fk)
ÖGB, 29. Februar 2008 Nr. 115
Rückfragehinweis:
ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Florian Kräftner
Tel.: (++43-1) 534 44/290 DW
Fax: (++43-1) 533 52 93
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