• 27.02.2008, 10:47:38
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ARBÖ: Geld zurück auch bei privatem Motorradkauf möglich

Gegen Betrug und Täuschung kann man sich wehren - selbst bei Ausschluß der Gewährleistung

Wien (OTS) - Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs von privat zu
privat wird meistens jede Gewährleistung ausgeschlossen. "Wenn aber
Betrug oder Täuschung im Spiel ist, kann man sich aber selbst dann
rechtliche wehren, wenn man beim Kaufvertrag diese Gewährleistung
ausgeschlossen hat", erklärt Gerald Hufnagel vom ARBÖ-Rechtsreferat
an einem konkreten Beispiel. Sein Tipp vorweg: "Die besten Karten hat
man jedenfalls in der Hand, wenn man vor dem Kauf einen Ankaufstest
gemacht hat - egal ob ein Motorrad oder ein Auto erstanden wurde. So
kann man erkennen, welche Mängel ein gebrauchtes Fahrzeug hat und in
der Folge den Kaufpreis drücken oder auf den Kauf verzichten".

Der erwähnte Fall: Herr F., ein begeisterter Biker, hat sich von
privat zu privat ein Gebrauchtes-Bike gekauft, das er im Internet
aufgespürt hatte. Ganz penibel hat er sich von der ARBÖ-Website den
Mustervertrag für den Kauf von privat zu privat ausgedruckt,. Beide
Vertragspartner haben unterschrieben und - wie bei solchen privaten
Verträgen üblich - die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers
ausgeschlossen. Damit hat der Käufer jedes Risiko übernommen. Der
Verkäufer merkte noch an, die Honda sei intakt, würde aber nicht
anspringen, weil sie ein Jahr lang nicht bewegt worden sei. Käufer F
vertraute ihm und blätterte die geforderten 900 Euro hin.

Die Vorfreude auf die neue Motocross-Maschine war jedoch verfrüht.
Es stellt sich heraus, dass die Maschine völlig kaputt war. Sein
Versuch, vom Verkäufer sein Geld wieder zurückzukriegen, schmetterte
dieser kaltschnäutzig ab. Ein Reinfall also, Pech gehabt?
"Mitnichten", machte Gerald Hufnagel vom ARBÖ-Rechtsreferat dem
enttäuschten langjährigen ARBÖ-Mitglied F. Mut, dass in seiner
Verzweiflung das ARBÖ-Rechtsreferat um Rat gefragt hatte. In diesem
Fall handelte es sich um einen glaskaren Betrugsfall durch den
Käufer, gegen das man mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
vorgehen kann. "Obendrein kann der Vertrag wegen Täuschung
zivilrechtlich wegen Irrtums angefochten werden", informiert
Hufnagel. Die Beweislast liegt dann beim Käufer als klagende Partei.
Im Fall des Herrn F. genügte es, dem Verkäufer mit einer Anzeige zu
drohen. Und schon bekam das ARBÖ-Mitglied seine 900 Euro zurück. Und
der Verkäufer bekam sein defektes Bike zurück.

"Betrugsfälle kommen öftes vor als man denkt, Ankaufstests sind
dringend anzuraten", informiert der ARBÖ-Rechtsexperte. Der ARBÖ
führt für seine ARBÖ-Mitglieder Ankaufstests sowohl für Motorräder
(Kosten: 41,75 Euro) als auch für PKW (Kosten: 58,95 Euro) durch.
Dabei werden die Fahrzeuge penibel nach einem ganz genauen Schema
überprüft. Fazit: Herr F. bekam sein Geld zurück, der Verkäufer sein
kaputtes Bike.

Rückfragehinweis:

ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
   Mag. Lydia Ninz
   Tel.: (++43-1) 89121-280
   Mobil: 0664/60 123 280
   mailto:presse@arboe.at
   http://www.arboe.at

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