• 26.02.2008, 20:23:56
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Causa Kampusch: Adamovich will nicht von Vertuschung sprechen "Klarheit nur durch Gegenüberstellung von Treibenreif und Haidinger"

Wien (PK) - Er würde, wenn man ihn persönlich frage, in der Causa
Kampusch nicht von Vertuschung sprechen. Der Begriff sei viel zu
unbestimmt, um eine derartige Aussage zu treffen. Das betonte der
Vorsitzende der Evaluierungskommission Ludwig Adamovich heute im
Innenausschuss des Parlaments. Gleichzeitig räumte er allerdings ein,
dass nur eine direkte Gegenüberstellung von Ex-BK-Chef Herwig
Haidinger und Cobra-Chef Bernhard Treibenreif Klarheit über die
tatsächlichen Vorkommnisse schaffen könnte.

Das Problem sei, erklärte Adamovich, dass Haidinger immer wieder von
Weisungen Treibenreifs spreche, während dieser selbst diesen Ausdruck
nie verwende. Auch ein Zusammenhang zwischen Weisung und
Nationalratswahlen werde ausschließlich von Haidinger hergestellt.

Adamovich hielt Haidinger allerdings zugute, dass es generell schwer
festzustellen sei, ob Anordnungen von Kabinettsmitgliedern im Auftrag
des jeweiligen Bundesministers erfolgten oder nicht. Haidinger habe
mit einer gewissen Berechtigung von der Vermutung ausgehen können,
dass das, was vom Kabinett Prokops gekommen ist, Wille der Ministerin
gewesen sei, meinte er. Dies entspreche auch der "allgemeinen
Atmosphäre" in den Ressorts.

An und für sich seien Kabinettsmitarbeiter kein zuständiges Organ für
das Erteilen von Weisungen, skizzierte Adamovich, sie könnten aber
Weisungen des jeweiligen Bundesministers transportieren. Hier befinde
man sich allgemein in einem "etwas undurchsichtigen Bereich", auch im
Fall Kampusch habe die Klarheit gefehlt.

Generell führte Adamovich aus, ein Beamter habe auch gesetzwidrige
Weisungen zu befolgen, allerdings sei er in einem solchen Fall
verpflichtet, seine Bedenken vorzubringen. Bestehe der Minister
dennoch auf seiner Weisung, müsse diese schriftlich erfolgen, sonst
gelte sie als zurückgezogen. Weisungen von unzuständigen Organen und
strafrechtswidrige Weisungen seien nicht zu befolgen.

Ein Verlangen Haidingers auf schriftliche Weisung ist nach
Darstellung von Adamovich nicht gestellt worden. Es gebe auch keinen
Anhaltspunkt, dass eine strafrechtswidrige Weisung vorgelegen sei.

Als weitere Schritte der Evaluierungskommission kündigte Adamovich
die Befragung jenes Hundeführers an, der seinerzeit den Hinweis auf
Priklopil gegeben hat. Mit ihm und mit anderen Exekutivbeamten sollen
am 3. März Gespräche geführt werden.

Die Diskussion um den richtigen Zeitpunkt der Evaluierung der Causa
Kampusch könne er "nicht so ganz durchschauen", sagte Adamovich. Die
Arbeit der Evaluierungskommission gehe jedenfalls sehr zügig voran,
versicherte er, es werde relativ rasch Ergebnisse geben. Das
Justizministerium ermittelt seiner Auskunft nach wegen fahrlässiger
Verletzung der Freiheit einer Person aufgrund nicht ausreichender
Ermittlungen seitens der zuständigen Behörden.

Auch in den Fragen und Wortmeldungen der Abgeordneten ging es vor
allem um die Weisungsfrage. So meinte Abgeordneter Otto Pendl (S),
ein Beamter nehme selbstverständlich an, dass eine Weisung des
Ministers vorliege, wenn diese von einem Kabinettsmitglied komme.
Abgeordneter Helmut Kukacka (V) brachte vor, dass Haidinger im
Innenausschuss dezidiert erklärt habe, keine rechtswidrige Weisung
erhalten zu haben, "schon gar nicht im Fall Kampusch". Seitens der
ÖVP erkundigten sich Kukacka und Abgeordneter Günter Kössl bei
Adamovich außerdem danach, ob es im Innenressort tatsächlich
Vertuschungen gegeben habe oder ob dies eine Auslegungssache eines
einzelnen Beamten sei.

Abgeordneter Peter Pilz (G) wies auf den schriftlichen
Zwischenbericht Adamovichs hin, dem zufolge nahezu mit Sicherheit
davon auszugehen sei, dass es sich beim E-Mail Treibenreifs an
Haidinger inhaltlich um eine Weisung gehandelt habe. Pilz zufolge ist
allerdings ungeklärt, ob Treibenreif eigenmächtig gehandelt oder im
Auftrag der Ministerin agiert habe.

Zu den Ausführungen Adamovichs hielt Pilz fest, er könne sich nur
schwer vorstellen, dass der Vorsitzende der Evaluierungskommission
bereits am Anfang der Untersuchungen und nach Befragung einer
einzigen Person bereits abschließend befinden könne, ob es eine
Vertuschung gegeben habe oder nicht. Seiner Ansicht nach kann nur ein
Untersuchungsausschuss Klarheit bringen, da allein dort
Wahrheitspflicht bestehe. Die heutige Befragung könne einen
Untersuchungsausschuss nicht ersetzen, betonte Pilz, sie habe den
Abgeordneten aber einen Überblick darüber verschafft, wie groß die
Zahl der offenen Fragen sei.

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) sprach generell von einem
"Graubereich" zwischen Anfrage, Ersuchen und Weisung und forderte
eine Aufklärung des Sachverhalts. Für ihn geht es bei der
Untersuchung der Causa Kampusch, wie er ausführte, um zwei Komplexe:
um - bewusste oder unbewusste - Pannen und Schlampereien direkt nach
der Entführung sowie um die politische Verantwortung für den
Evaluierungsstopp.

Innenminister Günther Platter wiederholte seine Aussage, dass eine
Evaluierung des Falls Kampusch zu dem Zeitpunkt vorgesehen gewesen
sei, zu dem die Sonderkommission ihre Ermittlungen abgeschlossen
gehabt hätte. Aufgrund der aktuellen Diskussion habe er allerdings
vorzeitig eine Evaluierungskommission eingesetzt, auch wenn der
Aktendeckel nach wie vor nicht geschlossen sei.

Generell bekräftigte Platter, im Ausschuss seien alle Fragen der
Abgeordneten beantwortet worden. Davon hätten sich auch die Medien
ein Bild machen können. Man brauche "nichts unter den Teppich
kehren", betonte der Minister.

Zum Schluss der Sitzung wurde die Jahresvorschau des
Innenministeriums betreffend das Legislativprogramm der EU-Kommission
vom Ausschuss formal zur Kenntnis genommen. Die Aktuelle Aussprache
hatte sich, wie Ausschussvorsitzender Rudolf Parnigoni festhielt, mit
der Befragung der Auskunftspersonen erübrigt. (Schluss)

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