• 22.02.2008, 13:31:53
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DARMANN: "Untersuchungsausschuß zur Causa Innenministerium ist unumgänglich"

"Grüne sollen endlich angekündigte Sondersitzung einberufen"

Wien (OTS) - "Ein Untersuchungsausschuß zur Causa Innenministerium
ist unumgänglich", meinte heute auch BZÖ-Justizsprecher Abg. Mag.
Gernot Darmann in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit BZÖ-Chef
Klubobmann Abg. Peter Westenthaler und BZÖ-Generalsekretär Gerald
Grosz.

Das Angebot der ÖVP einen Sonderinnen- und einen
Sonderjustizausschuß zu machen, sei recht und schön. Tatsache sei
aber, daß eine Wahrheitspflicht nur in einem Untersuchungsausschuß
gelte. "Wenn man wirklich aufklären will, dann habe dies nur in einem
U-Ausschuß zu geschehen, denn es sind viele Vorwürfe im Raum, die
aufgeklärt werden müßten. Betroffen Personen, die zu solchen
Vorwürfen etwas sagen wollten, müßten daher in einem
Untersuchungsausschuß vernommen werden. Diese Auskunftspersonen
stehen nur in einem U-Ausschuß unter Wahrheitspflicht", erklärte
Darmann.

"Wir haben immer die subjektive Vorsitzführung eines Vorsitzenden
Pilz kritisiert. Es ist uns überdies unverständlich, mit welchen
Ausreden sich die ÖVP permanent gegen unseren Vorschlag wehrt,
unabhängige Vorsitzende in einem Untersuchungsausschuß zu
installieren. So haben sich im letzten Jahr noch
Ex-Nationalratspräsident Khol, der derzeitige zweite
Nationalratspräsident Spindelegger und auch Vize-Kanzler Molterer
unserem Vorschlag angeschlossen. Daher gibt es für die ÖVP keine
Ausrede mehr, sich nun gegen diesen Vorschlag zu stellen.
Nationalratspräsidenten Prammer war überhaupt die erste prominente
Befürworterin für unseren Vorschlag", meinte Darmann.

Die Grünen, so Darmann weiter, seien aufgerufen, endlich die von
ihnen schon seit Wochen angekündigte NR-Sondersitzung einzuberufen.
"Anscheinend warten die Grünen nur darauf, Sicherheit zu haben, daß
es eine Mehrheit für diesen Untersuchungsausschuß gibt. Tatsache ist
aber, wenn eine Partei wirklich daran interessiert ist, die Wahrheit
an das Tageslicht zu fördern, dann sollen die Grünen ihre
Ankündigungen in die Tat umsetzen. Handeln nicht Reden ist die
Devise", meinte Darmann.

Im weiteren Verlauf der Pressekonferenz ging der
BZÖ-Justizsprecher noch auf den wesentlichen Punkt des Antrages für
die Installierung eines unabhängigen Vorsitzenden eines
Untersuchungsausschusses ein. "So soll dem Paragraph 34 des
Geschäftsordnungsgesetz unter anderem folgender Paragraph 34a
angefügt werden:

(1) Zur Konstituierung wird der Untersuchungsausschuss vom
Präsidenten des Nationalrates einberufen.
(2) Der Präsident des Nationalrates bestellt im Rahmen der
konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses durch Los einen
Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter aus einer von der
Präsidialkonferenz ständig und einvernehmlich geführten Liste, in
welche mindestens 20 im Ruhestand befindlichen Berufsrichter
einzutragen sind.
(3) Zu seinen Sitzungen wird der Untersuchungsausschuss durch den
Vorsitzenden am Wege der Parlamentsdirektion einberufen. Der
Vorsitzende hat den Untersuchungsausschuss zu seiner ersten
Arbeitssitzung so einzuberufen, dass diese binnen 14 Tagen ab Annahme
der Bestellung durch den Vorsitzenden stattfindet.
(4) Die weiteren Sitzungstermine und Zeiten werden einvernehmlich von
den im Untersuchungsausschuss vertretenen Fraktionen festgelegt.
(5) Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzungen unter
Einhaltung der gem. § 34a (4) festgelegten Sitzungstermine und
Zeiten.
(6) Der Vorsitzende handhabt die Geschäftsordnung des Nationalrates
sowie die Verfahrensordnung für parlamentarische
Untersuchungsausschüsse.
(7) Im Sinne der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung kann der
Vorsitzende die Sitzung unterbrechen. Er hat die Sitzung umgehend
nach Wegfall des Grundes für die Unterbrechung wieder aufzunehmen.
(8) Der Vorsitzende hat kein Stimmrecht."

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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