• 21.02.2008, 17:00:00
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"Vorarlberger Nachrichten" Kommentar: "Der Staat als Hehler" (Von Kurt Horwitz)

Ausgabe vom 22.02.2008

Wien (OTS) - Die Frage ist nicht, ob gestohlene und vom
Bundesnachrichtendienst gekaufte Daten zur Überführung der deutschen
Steuersünder verwendet werden dürfen. Das müssen Juristen
entscheiden, und die sagen: Ja. Selbst wenn die Daten selbst so übel
riechen, dass sie wegen ihrer dubiosen Herkunft nicht als
Beweismittel akzeptiert werden: Die seither vorgenommenen
Hausdurchsuchungen werden allemal reichen, um die Eigentümer von
Liechtensteiner Schwarzgeld-Stiftungen zu hohen Bußen zu verknacken.
Die eigentliche Frage, die sich in einem Rechtsstaat erhebt, ist eine
viel grundsätzlichere. Darf ein staatlicher Geheimdienst zum Hehler
werden, der Diebsgut kauft, um damit ein Geschäft zu machen? Denn ein
Geschäft ist der Deal allemal. Um vier bis fünf Millionen Euro hat
die deutsche Steuerfahndung Unterlagen bekommen, die ihr hunderte
Millionen in die Kassen spülen werden.
Mehr noch: Potenzielle Steuersünder werden sich künftig gut
überlegen, ob sie ihr Schwarzgeld in Liechtenstein anlegen. Dort ist
das Bankgeheimnis zwar perfekt, aber eben nur so lange, bis irgendein
schlecht bezahlter Buchhalter auf die Idee kommt, sein Gehalt durch
Verrat aufzufetten. Für die Betroffenen heißt das: Hohe
Nachzahlungen, womöglich sogar Haftstrafen und (wie im Fall von
Postchef Klaus Zumwinkel) Verlust des Arbeitsplatzes.
Liechtenstein als eine der wenigen noch verbliebenen Steueroasen wird
seinerseits überlegen müssen, wie es künftig mit ausländischen
Steuerhinterziehern umgeht. Knapp ein Drittel des Volkseinkommens
stammt aus "Finanzdienstleistungen", und nicht alle gelten in den
Herkunftsländern des Geldes als legal. Fällt das Vertrauen ins
Bankgeheimnis weg, werden auch die Geldflüsse zumindest teilweise
versiegen.
Per Saldo stinkt der Kauf von Diebsgut aus Liechtenstein durch
staatliche deutsche Behörden zwar gewaltig. Der Nutzeffekt der Aktion
dürfte aber groß sein. Schwarzgeld beeinträchtigt ja nicht nur den
guten Schlaf der Steuersünder, es ist außerdem Betrug an allen
ehrlichen Steuerzahlern und es hat noch einen weiteren nicht zu
unterschätzenden negativen Effekt: Es kann nicht frei verwendet oder
investiert werden. Sogar die Erträge sind nur mit großer Vorsicht zu
genießen. Nur allzu leicht fragt der Fiskus, wo das viele Geld für
den neuen Sportwagen, den Luxusurlaub oder die große Yacht denn
eigentlich herkommt.
Da mag so mancher Großverdiener und Kapitalist das österreichische
Stiftungsrecht preisen: Fünf Prozent Eingangssteuersatz für die
Übertragung von Vermögen in die Stiftung, dann "nur" noch 25 Prozent
Steuern auf die Entnahme von Gewinn oder Kapital. Alles ist legal,
das Geld kann investiert und die Erträge können ohne Angst vor
gefährlichen Datendieben oder lästigen Fragen des Fiskus genossen
werden.
Das wird wohl auch zu verkraften sein, wenn Schenkungs- und
Erbschaftssteuer heuer auslaufen und sich die Regierungsparteien auf
ein Gesetz einigen, wonach Stiftungen per Sondergesetz wie bisher
besteuert werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist fertig, aber
die Koalition ist sich wie üblich nicht einig. Wenn die Stifter Glück
haben, fällt dadurch per Ende Juli jedwede Besteuerung weg.
Stifterherz, was willst Du mehr?

Rückfragehinweis:
Vorarlberger Nachrichten
Chefredaktion
Tel.: 0664/80588382

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